Nationaler Aktionsplan "Neue Chancen für Kinder in Deutschland"
Der Nationale Aktionsplan "Neue Chancen für Kinder in Deutschland" hat zum Ziel, Armut und soziale Ausgrenzung von Kindern und Jugendlichen wirksam zu bekämpfen.
Der Nationale Aktionsplan (NAP) wurde im Juli 2023 im Bundeskabinett beschlossen und hat eine Laufzeit bis zum Jahr 2030. Mit dem Aktionsplan setzt Deutschland die Ratsempfehlung zur Kindergarantie der Europäischen Union (EU) um.
Der Nationale Aktionsplan ist als Broschüre veröffentlicht. Diese informiert ausführlich über Hintergründe, Entwicklung und Umsetzung sowie rund 350 bestehende und geplante Maßnahmen von Bund, Ländern, Kommunen und zivilgesellschaftliche Organisationen.
Im Fokus stehen fünf Handlungsfelder:
- Frühkindliche Bildung, Betreuung und Erziehung ("Frühkindliche Bildung")
- Bildungsangebote und schulbezogene Aktivitäten ("Schule")
- Gesundheitsversorgung ("Gesundheit")
- Gesunde Ernährung und eine gesunde Mahlzeit pro Schultag ("Ernährung")
- Zugang zu angemessenem Wohnraum ("Wohnen")
Frühe Hilfen im Nationalen Aktionsplan
Mit den Frühen Hilfen hat Deutschland flächendeckend ein System zur gesundheitlichen Versorgung von Familien mit Kindern bis drei Jahren, ab der Schwangerschaft, aufgebaut. Die lokalen Netzwerke Frühe Hilfen schaffen Zugänge für Angebote unterschiedlicher Leistungssysteme und richten sich insbesondere an Familien in psychosozialen Belastungslagen, also auch explizit an Kinder und Familien in Armutslagen.
Das NZFH ist an der Ausarbeitung und Umsetzung des Nationalen Aktionsplans beteiligt und bringt die Expertise für den Bereich der Frühen Hilfen ein.
Als konkrete Maßnahmen des Nationalen Zentrums Frühe Hilfen (NZFH) sind im NAP genannt:
- Entwicklung neuer zielgruppenspezifischer E-Learning Module und deren Verbreitung über die Lernplattform des NZFH, um Fachkräfte in den Frühen Hilfen zu qualifizieren, die Ernährungskompetenz junger Familien zu stärken.
- Ausbau der Website Elternsein.info des NZFH, um Familien über Angebote der Frühen Hilfen und zu Themen rund um die ersten Lebensjahre zu informieren.
Zuständigkeit liegt beim Bundesfamilienministerium
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) übernimmt die Verantwortung für die Steuerung des Umsetzungsprozesses, die ressortübergreifende Zusammenarbeit und die Fortschreibung des NAP. Auf der Internetseite www.neue-chancen-fuer-kinder.de sind Informationen zur Umsetzung des NAP zu finden, Forschungsergebnisse und Veranstaltungsankündigungen und Informationen zur EU-Kindergarantie.
Kinderchancen-Koordinatorin: Ekin Deligöz
Ekin Deligöz ist Nationale Kinderchancen-Koordinatorin. Zu ihren Aufgaben gehört, die Entwicklung und Umsetzung des NAP zu koordinieren und zu überwachen. Zudem vernetzt sie die unterschiedlichen Akteure und leitet den Nationalen-Aktionsplan-Ausschuss. Im Rahmen ihrer Kinderchancen-Touren besucht sie deutschlandweit Initiativen und Organisationen, die sich für bessere Chancen von benachteiligten Kindern und ihren Familien einsetzen. Zum Start der Kinderchancen-Tour im Jahr 2024 besuchte sie beispielsweise eine Eltern-Kind-Gruppe und die kommunale Netzwerkkoordination Frühe Hilfen beim Deutschen Roten Kreuz Kreisverband Lausitz in Brandenburg.
Der Nationale Aktionsplan-Ausschuss
Das Gremium besteht aus Akteuren aus Bund, Ländern, Kommune, Zivilgesellschaft und Wissenschaft. Der NAP-Ausschuss unterstützt die Vernetzung, begleitet die Umsetzung der Maßnahmen sowie das Monitoring des Nationalen Aktionsplans.