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Grundlagen der Frühen Hilfen

Informationen zur Bedeutung und Entwicklung der Frühen Hilfen, zur Bundesstiftung Frühe Hilfen sowie zu rechtlichen Grundlagen und Rahmenbedingungen der Frühen Hilfen

Frühe Hilfen haben in den vergangenen Jahren an Bedeutung gewonnen und sich als eigenständiges Handlungsfeld auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene etabliert. Auch die Beschreibung der Inhalte, die Ziele, Zielgruppen und Schwerpunkte in der Umsetzung wurden dabei weiterentwickelt, angepasst und präzisiert.

Mit der Einrichtung des Nationalen Zentrums Frühe Hilfen (NZFH) im Jahr 2007 hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) im Rahmen des Aktionsprogramms "Frühe Hilfen für Eltern und Kinder und soziale Frühwarnsysteme" einen entscheidenden Grundstein gelegt mit dem Ziel, den präventiven Kinderschutz zu stärken und die Fachpraxis beim Auf- und Ausbau der Frühen Hilfen zu unterstützen.

Weitere Meilensteine waren das Inkrafttreten des Bundeskinderschutzgesetzes am 01.01.2012, mit dem Frühe Hilfen erstmalig gesetzlich verankert wurden und die Bundesinitiative Frühe Hilfen ihre Arbeit aufnahm.

Seit Januar 2018 übernimmt die Bundesstiftung Frühe Hilfen die gesetzlich festgelegten Aufgaben des Bundes zur Sicherstellung der Netzwerke Frühe Hilfen und der psychosozialen Unterstützung von Familien. Sie führt die durch die Bundesinitiative Frühe Hilfen angestoßene und erfolgreiche Arbeit fort.

  • Im ersten Wissenschaftlichen Bericht 2020 zur Bundesstiftung Frühe Hilfen beschreiben die Geschäftsstelle der Bundesstiftung, das NZFH und die Bundesländer den Ausbaustand der Frühen Hilfen zwischen 2018 und 2020 mit dem Themenschwerpunkt Qualitätsentwicklung in den Frühen Hilfen.
  • Der zweite Wissenschaftliche Bericht 2023, Monitoring Frühe Hilfen, umfasst den Berichtszeitraum 2021 bis 2023 und bündelt Daten zum Stand der Frühen Hilfen in Deutschland.