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Begriffsbestimmung Frühe Hilfen

Die Begriffsbestimmung Frühe Hilfen beschrieb 2009 erstmals das neue Handlungsfeld und bot der Fachpraxis eine Basis für die Konzeptentwicklung.

Gemeinsam mit seinem wissenschaftlichen Beirat hat das Nationale Zentrum Frühe Hilfen (NZFH) eine Begriffsbestimmung Früher Hilfen erarbeitet und 2009 veröffentlicht. Diese beschrieb erstmals die Breite und Komplexität des sich etablierenden Handlungsfeldes und bot der Fachpraxis eine Basis für die Entwicklung von Konzepten. Sie baute auf einem umfassenden Verständnis der Förderung positiver Entwicklungsbedingungen und nicht auf der Strategie der einseitigen Gefahrenabwehr auf und spiegelt damit den damaligen Stand der Diskussion über Frühe Hilfen wider:

"Frühe Hilfen bilden lokale und regionale Unterstützungssysteme mit koordinierten Hilfsangeboten für Eltern und Kinder ab Beginn der Schwangerschaft und in den ersten Lebensjahren mit einem Schwerpunkt auf der Altersgruppe der 0- bis 3-Jährigen. Sie zielen darauf ab, Entwicklungsmöglichkeiten von Kindern und Eltern in Familie und Gesellschaft frühzeitig und nachhaltig zu verbessern. Neben alltagspraktischer Unterstützung wollen Frühe Hilfen insbesondere einen Beitrag zur Förderung der Beziehungs- und Erziehungskompetenz von (werdenden) Müttern und Vätern leisten. Damit tragen sie maßgeblich zum gesunden Aufwachsen von Kindern bei und sichern deren Rechte auf Schutz, Förderung und Teilhabe. 

Frühe Hilfen umfassen vielfältige sowohl allgemeine als auch spezifische, aufeinander bezogene und einander ergänzende Angebote und Maßnahmen. Grundlegend sind Angebote, die sich an alle (werdenden) Eltern mit ihren Kindern im Sinne der Gesundheitsförderung richten (universelle/primäre Prävention). Darüber hinaus wenden sich Frühe Hilfen insbesondere an Familien in Problemlagen (selektive/sekundäre Prävention). Frühe Hilfen tragen in der Arbeit mit den Familien dazu bei, dass Risiken für das Wohl und die Entwicklung des Kindes frühzeitig wahrgenommen und reduziert werden. Wenn die Hilfen nicht ausreichen, eine Gefährdung des Kindeswohls abzuwenden, sorgen Frühe Hilfen dafür, dass weitere Maßnahmen zum Schutz des Kindes ergriffen werden. 

Frühe Hilfen basieren vor allem auf multiprofessioneller Kooperation, beziehen aber auch bürgerschaftliches Engagement und die Stärkung sozialer Netzwerke von Familien mit ein. Zentral für die praktische Umsetzung Früher Hilfen ist deshalb eine enge Vernetzung und Kooperation von Institutionen und Angeboten aus den Bereichen der Schwangerschaftsberatung, des Gesundheitswesens, der interdisziplinären Frühförderung, der Kinder- und Jugendhilfe und weiterer sozialer Dienste. Frühe Hilfen haben dabei sowohl das Ziel, die flächendeckende Versorgung von Familien mit bedarfsgerechten Unterstützungsangeboten voranzutreiben, als auch die Qualität der Versorgung zu verbessern."

Die Begriffsbestimmung wurde auf der 4. Sitzung des Wissenschaftlichen Beirats des NZFH am 26.06.2009 in Berlin verabschiedet. Mitglieder der Arbeitsgruppe "Begriffsbestimmung Frühe Hilfen" im Wissenschaftlichen Beirat des NZFH waren Prof. Dr. Sabine Walper, Prof. Dr. Peter Franszkowiak, Dr. Thomas Meysen, Prof. Dr. Mechtild Papousek.

Inzwischen hat der Beirat des NZFH die Begriffsbestimmung Frühe Hilfen weiter ausdifferenziert und 2014 durch das Leitbild Frühe Hilfen ergänzt.

Leitbild Frühe Hilfen – Beitrag des NZFH-Beirats

Das "Leitbild Frühe Hilfen" erläutert und präzisiert auf der Grundlage von Leitsätzen Begriffe und Bedeutung der Frühen Hilfen. Es ergänzt die im Jahr 2009 vom Nationalen Zentrum Frühe Hilfen (NZFH) herausgegebene Begriffsbestimmung Frühe Hilfen, die als Anhang im Leitbild Frühe Hilfen enthalten ist.
Das Leitbild soll Fachkräften und Verantwortlichen in den Frühen Hilfen Orientierung geben und sie dabei unterstützen, ein gemeinsames Verständnis von Frühen Hilfen zu entwickeln. Die Publikation steht hier als PDF-Datei zur Verfügung.

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Weitere Informationen auf fruehehilfen.de