Bundesstiftung Frühe Hilfen
Die Bundesstiftung Frühe Hilfen fördert dauerhaft die Netzwerke Frühe Hilfen und stellt die psychosoziale Unterstützung von Familien mit Säuglingen und Kleinkindern sicher.
Träger der Bundesstiftung Frühe Hilfen ist das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ). Der Zweck der Bundesstiftung ist es, die in § 3 Absatz 4 des Gesetzes zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) formulierten Aufgaben umzusetzen.
Die finanziellen Mittel stellt die Bundesstiftung über den Fonds Frühe Hilfen zur Verfügung. Einzelheiten zur Bundesstiftung und zur Umsetzung des Fonds beschreiben die Satzung, die Verwaltungsvereinbarung und die Leistungsleitlinien.
Zusammenwirken aller föderalen Ebenen
Zur Weiterentwicklung der Frühen Hilfen arbeitet die Geschäftsstelle der Bundesstiftung Frühe Hilfen eng mit den Bundesländern zusammen. Die Bundesländer wiederum unterstützen die Kommunen. Diese stellen die Infrastruktur zur Verfügung, insbesondere in Form von kommunalen Netzwerken, in denen Fachkräfte zusammenarbeiten.
Inhaltliche Ausrichtung
Die Bundesstiftung orientiert sich an dem vom Nationalen Zentrum Frühe Hilfen (NZFH) und seinem Beirat entwickelten Leitbild Frühe Hilfen. Danach bauen Frühe Hilfen auf Ressourcen auf und schaffen niedrigschwellige Zugänge für psychosozial belastete Familien. Die Frühen Hilfen werden gemeinsam von Bund, Ländern und Kommunen in einem fortlaufenden, empirisch basierten Qualitätsentwicklungsprozess weiterentwickelt.
Grundlegend sind insbesondere die im Rahmen der Bundesinitiative Frühe Hilfen entwickelten Qualitätskriterien, wie zum Beispiel die Kompetenzprofile für verschiedene Berufsgruppen in den Frühen Hilfen oder Empfehlungen zur Ausgestaltung der Frühen Hilfen, sowie wissenschaftliche Erkenntnisse aus der Begleitforschung des NZFH.
Rolle des NZFH
Das NZFH unterstützt die Stiftung bei deren Sicherstellung des Stiftungszwecks. Dies geschieht insbesondere durch Maßnahmen zur Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung sowie durch Begleitforschung. Auch die fachliche Beratung der Länder und die Koordinierung der übergreifenden Zusammenarbeit übernimmt das NZFH. Zudem veröffentlicht das NZFH alle drei Jahre einen wissenschaftlichen Bericht.
Wissenschaftliche Berichte zur Bundesstiftung Frühe Hilfen
Der Wissenschaftliche Bericht 2023 Monitoring Frühe Hilfen umfasst den Berichtszeitraum 2021 bis 2023. Er bündelt zentrale Ergebnisse zum Stand der Frühen Hilfen in Deutschland. Die im Monitoring zusammengeführten Erkenntnisse dienen als empirische Grundlage zur zielgerichteten Weiterentwicklung der Frühen Hilfen.
Unter dem Titel Qualität in den Frühen Hilfen beschreibt der erste Wissenschaftliche Bericht zur Bundesstiftung Frühe Hilfen umfassend und detailliert den Ausbaustand der Frühen Hilfen in den Jahren 2018 bis Ende 2020. Schwerpunktthema ist die Qualitätsentwicklung in Theorie und Praxis der Frühen Hilfen. Darüber hinaus blickt er auf die besonderen Herausforderungen und Auswirkungen der Corona-Pandemie für Familien und Akteure in den Frühen Hilfen. Der Bericht enthält drei Teile: den Bericht der Geschäftsstelle der Bundesstiftung Frühe Hilfen, den Bericht des NZFH und den Gesamtbericht der Bundesländer.
Beirat der Bundesstiftung Frühe Hilfen und des NZFH
Mit breiter Expertise berät ein Beirat die Bundesstiftung Frühe Hilfen und das NZFH und setzt sich für die Weiterentwicklung der Frühen Hilfen ein. Das Gremium besteht aus Expertinnen und Experten unterschiedlicher Fachdisziplinen und Arbeitsfelder.