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Kinderschutzleitlinie

Evidenzbasiert und multiprofessionell entwickelt: die neue Leitlinie zu Kindesmisshandlung, -missbrauch, ­-vernachlässigung unter Einbindung der Jugendhilfe und Pädagogik (Kinderschutzleitlinie)

Mit der Veröffentlichung der Kinderschutzleitlinie "AWMF S3+ Leitlinie Kindesmisshandlung, -missbrauch, -vernachlässigung unter Einbindung der Jugendhilfe und Pädagogik" im Februar 2019 liegt in Deutschland erstmals eine evidenzbasierte, in Zusammenarbeit mit vielen relevanten Fachgesellschaften und Organisationen entwickelte Leitlinie zum Kinderschutz vor. Die von der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e.V. (AWMF) veröffentlichte Leitlinie entspricht dem höchsten internationalen für Leitlinienniveau "S3(+)".

Entwicklung der Kinderschutzleitlinie

Im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) hat die Fachgesellschaft "Deutsche Gesellschaft für Kinderschutz in der Medizin" (DGKiM) die Entwicklung der Leitlinie koordiniert. Die Zusammenarbeit von 82 Fachgesellschaften und Organisationen sowie Bundesbeauftragten und Bundesministerien aus den Bereichen Gesundheitswesen, Kinder- und Jugendhilfe und Pädagogik stellte die multiprofessionelle Erarbeitung in dem dreijährigen Prozess, im Auftrag und mit Förderung des BMG, sicher.

Auch das Nationale Zentrum Frühe Hilfen (NZFH) war an der Entwicklung der Leitlinie und dem fachlichen Austausch beteiligt.

Auf der Grundlage von Forschungsergebnissen zum Thema "Missbrauch, Gewalt und Vernachlässigung im Kindes- und Jugendalter" wurde die Leitlinie entwickelt: kindzentriert, praxisnah und handlungsorientiert.

Ziele und Zielgruppen der Kinderschutzleitlinie

Ziel der Leitlinie ist es, die Versorgung von Kindern, die misshandelt, missbraucht oder vernachlässigt werden, und die Zusammenarbeit der Partnerinnen und Partner im Kinderschutz zu verbessern. Dazu soll sie allen Fachkräften dabei helfen,

  • Anhaltspunkte für Kindeswohlgefährdungen zu objektivieren,
  • (Entwicklungs-)Prognosen zu erstellen und
  • Einschätzungen sicher zu vermitteln.

Mit dem Ziel, eine (potentielle) Kindeswohlgefährdung zu erkennen und angemessen zu handeln, folgt die Kinderschutzleitlinie damit in erster Linie dem Ansatz des intervenierenden Kinderschutzes.

Zielgruppe der Leitlinie – im Sinne einer "Patientenzielgruppe" – bilden Kinder und Jugendliche von 0-18 Jahre, bei denen ein Verdacht der Gefährdung des Kindeswohles und ihrer Gesundheit besteht. Bei erkennbar relevanten Gefährdungsfaktoren der Mütter, wie das Vorliegen einer psychischen Erkrankung, werden bereits Ungeborene berücksichtigt.

Als Zielgruppe – im Sinne der "Anwender" – richtet sich die Leitlinie insbesondere an (medizinische) Fachkräfte im Gesundheitsbereich.

Darüber hinaus soll sie auch Fachkräften aller anderen Bereiche, die in Kontakt mit Kindern stehen, Informationen und Unterstützung sowie klare Handlungsempfehlungen bieten, u.a. durch

  • Informationen für Mitarbeitende der Jugendhilfe, warum, wann und wie eine Einbeziehung des Gesundheitswesens sinnvoll sein kann.
  • Informationen für pädagogische Fachkräfte, um einordnen zu können, welche Schritte sie wann in Bezug auf die Jugendhilfe und auf das Gesundheitswesen unternehmen können.

Außerdem soll die Kinderschutzleitlinie – in Form spezieller Materialien – Kinder und Jugendliche selbst informieren und unterstützen.

Inhalte

Die S3(+) Kinderschutzleitlinie enthält neben methodischen Erläuterungen und Hintergrundinformationen vor allem Handlungsempfehlungen für den medizinischen Kinderschutz, unterteilt in vier Kapitel:

  • Partizipation von Kindern und Jugendlichen
  • Kooperation und Vorgehen im (medizinischen) Kinderschutz
  • Merkmale zur Erkennung von Hilfe- und Unterstützungsbedarfen
  • Diagnostische Methoden

Neben der Langfassung der Kinderschutzleitlinie sind Dokumente zur Entwicklung (Leitlinienreport), zur Evidenz (Evidenzbericht) und der Arbeitsversion mit Kommentierungen aller Beteiligten (Änderungen der Langfassung) online verfügbar, z. B. auf der Website zur Leitlinie Kinderschutz des Kinderschutzleitlinienbüros oder der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e.V. (AWMF).

Darüber hinaus haben die beteiligten Fachgesellschaften und Organisationen verschiedene Dokumente für relevante Fachkräfte-Gruppen, wie Soziale Arbeit, Gynäkologie, Krankenpflege und Rechtsmedizin, entwickelt und praxisnah für den Einsatz im Arbeitsalltag aufbereitet: als Info-Blätter ("Zusatzdokument") zur Ausgabe an Kinder und Jugendliche oder als "Kitteltaschenkarte" für den eigenen Gebrauch. Auch für Kinder und Jugendliche liegt eine spezielle Version zur Kinderschutzleitline vor. Eine Kurzfassung sowie eine Version für Fachkräfte im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe und Pädagogik werden derzeit erarbeitet.

Kinderschutzleitlinie – Langfassung – AWMF S3+ Leitlinie Kindesmisshandlung, -missbrauch, -vernachlässigung unter Einbindung der Jugendhilfe und Pädagogik

Mit der Veröffentlichung der Kinderschutzleitlinie im Februar 2019 durch die Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e.V. (AWMF) liegt in Deutschland erstmals eine evidenzbasierte, in Zusammenarbeit mit vielen relevanten Fachgesellschaften und Organisationen entwickelte Leitlinie zum Kinderschutz vor. Auch das Nationale Zentrum Frühe Hilfen (NZFH) war an der Entwicklung der Leitlinie beteiligt.

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