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Netzwerke Frühe Hilfen

In Netzwerken wird die Zusammenarbeit unterschiedlicher für die Frühen Hilfen relevanten Einrichtungen und Fachkräfte koordiniert. Eine zentrale Aufgabe des Nationalen Zentrums Frühe Hilfen (NZFH) ist es, die qualitätsgesicherte und systematische Zusammenarbeit in Netzwerken Frühe Hilfen und Kommunen zu unterstützen.

In regionalen Netzwerken Frühe Hilfen sind neben Fachkräften aus der Kinder- und Jugendhilfe, der Schwangerschaftsberatung, der Frühförderung und dem Gesundheitswesen insbesondere besonders qualifizierte Fachkräfte wie Familienhebammen, Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpflegende (FGKiKP) und vergleichbare Berufsgruppen eingebunden sowie freiwillig Engagierte. Sie tauschen ihr Wissen über ihre jeweiligen Angebote aus und stimmen sich fachlich ab.

Netzwerkkoordinierende halten die Fäden zusammen, sie fördern und organisieren die Zusammenarbeit aller Einrichtungen und Fachkräfte. Die verlässliche Zusammenarbeit über die Systemgrenzen hinweg ist eine der großen Herausforderungen für die Frühen Hilfen.

Grundlagen der Netzwerke Frühe Hilfen

Rechtlich verankert sind Netzwerke Frühe Hilfen im Bundeskinderschutzgesetz, in Paragraf 3 KKG (Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz).

Die Bundesstiftung Frühe Hilfen stellt den Aufbau und Ausbau der Netzwerke Frühe Hilfen sicher und fördert insbesondere Angebote zur psychosozialen Unterstützung von Familien. Verwaltungsvereinbarung und Leistungsleitlinien zum Fonds Frühe Hilfen regeln die Einzelheiten zur Umsetzung. Die Kommunen stellen dazu die Infrastruktur für die Vernetzung zur Verfügung.

Erkenntnisse aus der NZFH-Forschung

Ende des Jahres 2020 waren deutschlandweit in nahezu allen Kommunen mit einem Jugendamt Netzwerke Frühe Hilfen eingerichtet (zum 31.12.2020: in 567 von 570 Kommunen). Insgesamt gab es Ende des Jahres 2020 in Deutschland 939 Netzwerke Frühe Hilfen, davon 452 in Kommunen mit genau einem Netzwerk Frühe Hilfen und 487 Netzwerke in 115 Kommunen mit bis zu 16 Netzwerken Frühe Hilfen.

Die für die Vernetzung verantwortlichen Koordinierungsstellen sind fast durchgängig beim örtlichen Jugendamt angesiedelt (im Jahr 2017: 94,6 Prozent der 556 Kommunen mit einem Netzwerk Frühe Hilfen) und überwiegend mit beruflich erfahrenen und gut ausgebildeten Fachkräften besetzt.

Daten aus den Kommunalbefragungen des NZFH zeigen auch, dass sich die Netzwerke deutschlandweit stark voneinander unterscheiden, zum Beispiel mit Blick auf die personelle Ausstattung, die Ausgestaltung der Netzwerke und Einbeziehung von Akteuren unterschiedlicher Handlungsfelder. Diese ist insbesondere davon abhängig, ob es eine gesetzliche Verpflichtung zur Vernetzung gibt – wie für die Akteure der Kinder- und Jugendhilfe und die Schwangerschaftsberatungsstellen sowie in einigen Ländern die Gesundheitsämter – und ob Kooperationsaktivitäten finanziell gefördert werden – wie bei Familienhebammen.

Die Einbindung von Akteuren aus dem Gesundheitswessen, zum Beispiel Kinder- und Jugendärztinnen und -ärzte oder Gynäkologinnen und Gynäkologen, wird seitens der Netzwerke noch als ausbaufähig angesehen.

Unterstützung von Netzwerken durch das NZFH

Das NZFH unterstützt Netzwerkkoordinierende und Akteure in Kommunen bei der Qualitätsentwicklung der Frühen Hilfen und Weiterentwicklung der Netzwerke und bietet ihnen umfangreiche Publikationen, Informationen, Arbeitshilfen und Materialien für die Praxis: