Zur Startseite: Nationales Zentrum Frühe HilfenKurznachricht 05/2019

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MIT MÖGLICHEN HINWEISEN AUF KINDESWOHLGEFÄHRDUNG UMGEHEN

Neues Qualifizierungsmodul für Familienhebammen und Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpflegende


Wie können Gesundheitsfachkräfte mit Grenzen der Frühen Hilfen und einem möglichen Verdacht einer Kindeswohlgefährdung qualifiziert umgehen? Das Qualifizierungsmodul 9 greift diese Frage auf und bietet theoretische und praktische Grundlagen für das Handeln. Es gibt einen Überblick über vorhandenes Wissen, das in den Frühen Hilfen für den Schutz von Kindern grundlegend ist, und zeigt Unterstützungswege auf. Die Publikation erscheint in der Reihe Qualifizierungsmodule für Familienhebammen und Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen und –pfleger. Sie wurde vom Felsenweg-Institut, einer Bildungseinrichtung der Karl Kübel Stiftung für Kind und Familie in Kooperation mit dem NZFH entwickelt.

Die Ausgabe im DIN-A4-Format umfasst 84 Seiten, inklusive 6 Seiten Arbeitsblätter. Sie kann über die Internetseite www.fruehehilfen.de und per E-Mail an order@bzga.de mit Angabe der Bestellnummer 16000209 kostenlos bezogen werden.

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Impressum
© Nationales Zentrum Frühe Hilfen in der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
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E-Mail: redaktion@fruehehilfen.de

Das Nationale Zentrum Frühe Hilfen (NZFH) wird getragen von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) in Kooperation mit dem Deutschen Jugendinstitut (DJI) und wird gefördert vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ).

Leitung der BZgA: Dr. med. Heidrun Thaiss
Direktor des DJI: Prof. Dr. Thomas Rauschenbach
Leitung NZFH und Verantwortliche (gemäß § 10 Abs. 3 MDStV): Mechthild Paul

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