Zur Startseite: Nationales Zentrum Frühe HilfenKurznachricht 15/2023

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NEUE PUBLIKATION: FALLBESPRECHUNG IM KINDERSCHUTZ

Handreichung zur Beratung komplexer Kinderschutzfälle


In einer neuen Handreichung stellt das NZFH eine Methode zur Fallbesprechung im Kinderschutz vor. Sie unterstützt Fachkräfte bei der fundierten Gefährdungseinschätzung sowie der Konzeption von Hilfe und Schutz. Hierbei werden bekannte Risiken und Schwachstellen bei der Gefährdungseinschätzung besonders berücksichtigt.

Die Methode wurde mit Unterstützung von sechs Jugendämtern bzw. Allgemeinen Sozialen Diensten (ASD) entwickelt und eignet sich vor allem für die Beratung komplexer Kinderschutzfälle im Jugendamt. Einzelne Beratungsthemen sowie der grundsätzliche Aufbau können jedoch auch als Hinweise für die Beratung von Kinderschutzfällen zum Beispiel bei freien Trägern oder in den Frühen Hilfen genutzt werden.

Die Publikation besteht aus drei Teilen: einer 60-seitigen Handreichung, einer 16-seitigen Beilage mit vertiefenden Informationen sowie neun Kopiervorlagen, die als Gedächtnisstützen sowie für die Fallvorstellung und Ergebnisdokumentation genutzt werden können. Die ergänzenden Elemente sind Teil der gedruckten Gesamt-Publikation und stehen zusätzlich als PDF-Dateien auf der Website des NZFH zur Verfügung. 

Die komplette Publikation (DIN-A4-Format) kann über das NZFH unter der Bestellnummer 16000261 kostenlos bestellt werden.

Weitere Informationen erhalten Sie hier


Impressum
© Nationales Zentrum Frühe Hilfen in der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
Maarweg 149-161 50825 Köln Tel.: 0221 / 8992-516
E-Mail: redaktion@fruehehilfen.de

Das Nationale Zentrum Frühe Hilfen (NZFH) wird getragen von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) in Kooperation mit dem Deutschen Jugendinstitut (DJI) und wird gefördert vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ).

Leitung der BZgA: Prof. Dr. med. Heidrun Thaiss
Direktorin des DJI: Prof. Dr. Sabine Walper
Leitung NZFH und Verantwortliche (gemäß § 10 Abs. 3 MDStV): Mechthild Paul

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