Zur Startseite: Nationales Zentrum Frühe HilfenKurznachricht 19/2020

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DATENSCHUTZ BEI WILLKOMMENSBESUCHEN

Antworten auf häufig gestellte Fragen


Viele Kommunen bieten Eltern nach der Geburt ihres Kindes Besuche zu Hause an. Im Zusammenhang mit diesen Willkommensbesuchen stellen sich einige datenschutzrechtliche Fragen – insbesondere nach dem Inkrafttreten der Europäischen Datenschutzgrund-Verordnung (DSGVO), aber auch durch die voneinander abweichenden Regelungen in den Bundesländern.

Im Auftrag des Nationalen Zentrums Frühe Hilfen (NZFH) hat das Deutsche Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e.V. (DIJuF) Antworten auf häufig gestellte Fragen zusammengestellt. Sie betreffen die Erhebung von Kontaktdaten der Eltern von Neugeborenen sowie die eigentliche Durchführung der Besuche bei den Familien vor Ort. Sie richten sich sowohl an Leitungskräfte bzw. koordinierende Fachkräfte von Willkommensbesuchen in Jugend- und Gesundheitsämtern sowie an beauftragte freie Träger, als auch an Fachkräfte, die die Eltern besuchen.

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© Nationales Zentrum Frühe Hilfen in der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
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Das Nationale Zentrum Frühe Hilfen (NZFH) wird getragen von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) in Kooperation mit dem Deutschen Jugendinstitut (DJI) und wird gefördert vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ).

Leitung der BZgA: Prof. Dr. med. Heidrun Thaiss
Direktorin des DJI: Prof. Dr. Sabine Walper
Leitung NZFH und Verantwortliche (gemäß § 10 Abs. 3 MDStV): Mechthild Paul

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