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Qualitätsdimension 8: Qualität von Angeboten

Um Frühe Hilfen als Gesamtsystem für Familien zu etablieren, muss die Qualität der einzelnen Angebote kontinuierlich geprüft und weiterentwickelt werden.

Die Idee Früher Hilfen basiert darauf, dass unterschiedliche Akteure aus der Kinder- und Jugendhilfe, dem Gesundheitswesen sowie weiteren sozialen Hilfesystemen ein vernetztes Unterstützungssystem für Familien bilden – eine Infrastruktur Früher Hilfen.

Die Qualität dieses Gesamtsystems Früher Hilfen korrespondiert eng mit der Qualität seiner einzelnen Bestandteile gemäß einer koordinierten und multiprofessionellen Angebotsgestaltung.

Rechtliche Grundlagen bildet das Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz, KKG, insbesondere Paragraf 1 Absatz 4 und Paragraf 3 Absatz 1. 

Mithilfe einer kontinuierlichen Qualitätsentwicklung können beteiligte Akteure ihre Angebote überprüfen mit dem Ziel, dieses Gesamtsystem für Familien bereitzustellen.

Zentrale Fragen im Überblick

  • Wie können die vielfältigen Angebote der Frühen Hilfen ein vernetztes Unterstützungssystem für Familien bilden?
  • Wird die kontinuierliche Qualitätsentwicklung Früher Hilfen als Teil kommunaler Verantwortung betrachtet?
  • Liegt ein Qualitätsentwicklungskonzept für die Frühen Hilfen vor und dient es als Grundlage für die Gestaltung und (Weiter-)Entwicklung der einzelnen Angebote?
  • Wird Qualitätsentwicklung als gemeinsames Lernfeld von den Akteuren verstanden?
  • Wie transparent sind die Qualitätskriterien gegenüber Familien und wie werden Bedarfe erhoben?
  • Wie finden Familien einen niedrigschwelligen Zugang zu den Angeboten? 
  • Wie transparent sind die Kooperationen der Netzwerkakteure?

Themen und Ziele der Qualitätsdimension Qualität von Angeboten

Kommunale Verantwortung für kontinuierliche Qualitätsentwicklung

  • Die Akteure in den Kommunen sehen die kontinuierliche Qualitätsentwicklung der Angebote Früher Hilfen als Teil ihrer Verantwortung, um ein Gesamtsystem Frühe Hilfen zur Unterstützung von Familien (Infrastruktur) zu gewährleisten.
  • Die Verfahrensschritte von Prozessen der Qualitätsentwicklung in den verschiedenen Handlungsfeldern der Frühen Hilfen sind verbindlich geklärt.
  • Die verbindliche Berichterstattung zur Qualitätsentwicklung in den zuständigen kommunalen Gremien ist sichergestellt.
  • Es finden Beschlüsse und regelmäßige Diskussionen in den kommunalpolitischen Gremien zu zentralen Qualitätskriterien und deren Bewertung in den Handlungsfeldern der Frühen Hilfen statt.

Qualitätsentwicklungskonzept

  • Es gibt ein (auf Leitungsebene abgestimmtes) Qualitätsentwicklungskonzept für die Frühen Hilfen. Es dient als Grundlage für angebotsbezogene Prozesse der Qualitätsentwicklung.
  • Die Qualitätskriterien zur Bewertung und Weiterentwicklung der einzelnen Handlungsfelder der Frühen Hilfen sind geklärt. 
  • Die Qualitätsentwicklung im Netzwerk ist als kontinuierlicher Vorgang konzipiert.  Netzwerkakteure reflektieren die Qualitätskriterien regelmäßig und passen sie ggf. an.
  • Strukturelle Fragen der Angebotsgestaltung und Angebotsentwicklung werden gemeinsam im Netzwerk bearbeitet. Der gemeinsame Qualitätsentwicklungsprozess wird im Netzwerk Frühe Hilfen so gestaltet, dass Doppelaktivitäten mit bestehenden einrichtungs- und trägerspezifischen Verfahren weitgehend vermieden werden.

Qualitätsentwicklung als gemeinsames Lernfeld

  • Die Verfahren der Qualitätsentwicklung sind so gestaltet, dass die beteiligten Akteure die Qualitätsentwicklung als ein gemeinsames Lernfeld ansehen. 
  • Es finden regelmäßig gemeinsame lernorientierte Qualitätsentwicklungsdiskurse statt, an denen verschiedene Träger, Einrichtungen, Dienste, Praxen und weitere Akteure beteiligt sind. Sie fördern den Dialog trotz unterschiedlicher System- und Professionslogiken. 
  • Aktuelle (überregionale) fachliche Diskussionen werden in der Weiterentwicklung der kommunalen Praxis der Frühen Hilfen berücksichtigt.

Transparenz bezüglich Bedarfsabfragen und der Qualitätskriterien gegenüber Familien

  • Die Anbieterinnen und Anbieter Früher Hilfen stellen ihr Leistungsprofil und damit die Qualitätskriterien ihrer Angebote für Familien transparent dar.
  • Es ist allen Beteiligten klar, auf welche familiären Bedarfe die einzelnen Angebote reagieren.
  • Die Informationsmaterialien der beteiligten Akteure sind aktuell und für alle Eltern verständlich (siehe auch Öffentlichkeitsarbeit im Netzwerk, Qualitätsdimension 3: Netzwerk).
  • Die Wünsche der Familien hinsichtlich der Ausgestaltung und Fortentwicklung der konkreten Angebote werden fortwährend erhoben und bei der Umsetzung nach einem festgelegten Verfahren berücksichtigt.
  • Es gibt Verfahrenswege, wie in den einzelnen Angeboten relevante Bedarfe festgestellt werden (siehe auch Qualitätsdimension 11: Partizipation).

Niedrigschwellige Zugänge der Familien zu den Angeboten

  • Der ausschließlich freiwillige, gewährungsfreie und niedrigschwellige Zugang von Familien zu den Angeboten der Frühen Hilfen ist sichergestellt.
  • Die Angebote werden ausreichend beworben, damit alle Familien darauf aufmerksam werden und sich frei entscheiden können, diese in Anspruch zu nehmen.

Transparenz bezüglich Kooperationen der Netzwerkakteure

  • Für die Familien ist es transparent und nachvollziehbar, mit wem die Akteure der Frühen Hilfen kooperieren und wie diese Kooperation gestaltet ist.
  • Die Kooperationsbeziehungen und -prozesse sind transparent und nachvollziehbar für Akteure innerhalb und außerhalb des Netzwerks formuliert. Die Angebote der Frühen Hilfen sind konzeptionell klar von anderen Angeboten abgegrenzt, die aufgrund gesteigerter Belastungen in den Familien eine andere Fachlichkeit erfordern.
  • Die Akteure der Frühen Hilfen haben das Vorgehen bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung (Paragraf 4 KKG) zuverlässig in ihren Angeboten integriert und sind in die Vereinbarungen nach Paragraf 8a Absatz 4 SGB VIII eingebunden.  
  • Für die Familien als auch Akteure außerhalb des Netzwerks Frühe Hilfen ist verständlich, was die Angebote der Frühen Hilfen weiterhin für sie leisten, wenn zusätzlich intensivere Hilfen (z. B. Hilfen zur Erziehung) oder Schutzmaßnahmen notwendig werden.

Dialog mit Akteuren der strategisch-politischen Ebene

Die folgenden Fragen geben Anregungen zur gezielten Diskussion der Inhalte der Qualitätsdimension Qualität von Angeboten mit Entscheidungstragenden der strategisch-politischen Ebene.

  • Welchen Stellenwert hat die kontinuierliche Qualitätsentwicklung in den Frühen Hilfen auf strategisch-politischer Ebene mit dem Ziel, ein Unterstützungssystem für Familien zu gewährleisten?
  • Wie verbindlich sind Prozesse der Qualitätsentwicklung vereinbart?
  • Welche Abstimmungswege gibt es, um Doppelaktivitäten mit bestehenden einrichtungs- und trägerspezifischen Verfahren zu vermeiden? 
  • Existiert ein auf Leitungsebene abgestimmtes Qualitätsentwicklungskonzept? Wenn ja, welcher Weiterentwicklungsbedarf besteht? 
  • Wie können Entscheidungstragende aus Politik und Verwaltung Qualitätsentwicklung als kontinuierlichen Vorgang unterstützen?
  • Welche Informationen brauchen Entscheidungstragende von der operativ umsetzenden Ebene, um die Qualitätsentwicklung in den Frühen Hilfen zu unterstützen?
  • Wie können Entscheidungstragende eine Kultur eines lernorientierten Qualitätsdiskurses befördern und sich selbst regelmäßig am Diskurs beteiligen?
  • Wie häufig finden verbindliche Berichterstattungen, Diskussionen und Beschlüsse zur Qualitätsentwicklung in den zuständigen kommunalen Gremien statt? 
  • Wie können Entscheidungstragende aus Politik und Verwaltung die Präsenz der Frühen Hilfen in den zuständigen kommunalen Gremien befördern? 
  • Inwiefern kann Qualitätsentwicklung der Angebote Früher Hilfen für politische Argumentationslinien nutzbar sein?
  • Inwiefern spielt die Transparenz der Qualitätskriterien gegenüber Familien im Qualitätsentwicklungskonzept eine Rolle?
  • Wie ist der Zugang von Eltern zu den Angeboten Früher Hilfen im Qualitätsentwicklungskonzept definiert? 
  • Wie kann die fortwährende Beteiligung von Eltern an der Angebotsplanung und Angebotsweiterentwicklung initiiert und befördert werden?
  • Inwiefern ist die systematische Bedarfserfassung bei Familien im Qualitätsentwicklungskonzept geregelt?
  • Beinhaltet das Qualitätsentwicklungskonzept Regelungen bezüglich Kooperationen der Akteure im Netzwerk und deren Transparenz gegenüber Eltern?
  • Besteht eine konzeptionelle Abgrenzung von Angeboten, die aufgrund gesteigerter Belastungen in Familien eine andere Fachlichkeit erfordern (z. B. Hilfen zur Erziehung)?
  • Ist das Vorgehen bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung (Paragraf 4 KKG) verbindlich in den Angeboten Früher Hilfen integriert und findet eine Einbindung nach Paragraf 8a Absatz 4 SGB VIII statt?