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Einarbeitung von Fachkräften im Kinderschutz

Zentrale Ergebnisse und Empfehlungen im Überblick

ASD-Arbeit als ‚Champions League‘ der Sozialen Arbeit

Der ASD gehört zu den anspruchsvollsten Arbeitsbereichen der Sozialen Arbeit. Daher werden immer wieder Stimmen laut, der ASD eigne sich im Grunde nicht für Berufseinsteigerinnen und -einsteiger. Zugleich berichten Vertreterinnen und Vertreter der Hochschulen, dass das Interesse der Studierenden an der Arbeit des ASD zunimmt. So erfreulich dies im Sinne der Nachwuchssicherung ist, verdeutlicht es doch auch die Wichtigkeit, gute Konzepte für den Übergang vom Studium in die Praxis zu entwickeln. Nicht zuletzt um zu verhindern, dass Fachkräfte schnell in die Überforderung geraten und den Arbeitsbereich wechseln, muss die Phase der Einarbeitung intensiv begleitet und gut unterstützt werden.

Schaffung von Trainee-Programmen für neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im ASD

Die Einarbeitung von ‚kinderschutzfremden‘ neuen Mitarbeitenden im ASD – ob Berufsanfängerinnen und -anfänger oder erfahrene Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter – könnte durch die Entwicklung und Bereitstellung von Trainee-Programmen verbessert werden.

Einarbeitungskonzepte müssen unterschiedlichen Wissenstand berücksichtigen

Absolventinnen und Absolventen von Hochschulen steigen mit sehr unterschiedlichem Wissen und unterschiedlichen Kompetenzen in die Kinderschutzarbeit ein. Hintergrund dafür ist nicht zuletzt der Umstand, dass Kinderschutz sehr unterschiedlich in den Curricula verankert ist. Vor diesem Hintergrund müssen Einarbeitungskonzepte flexibel und sensibel für die individuellen Bedarfe der Berufseinsteigerinnen und -einsteiger sein.

Modulare Angebote (z. B. von Landesjugendämtern, wie "Neu im ASD" des L des LWL, LVR und der FH Münster) haben den Vorteil, dass sie sowohl zur bedarfsgerechten Einarbeitung als auch zur Auffrischung und Fortbildung von erfahrenen Fachkräften abgerufen werden können. Für manche Themen wie z. B. ‚Gespräche mit Kindern‘ oder ‚Gefährdungseinschätzung’ eignen sich Trainingsangebote, die über einen längeren Zeitraum oder in Form von mehreren Blockseminaren veranstaltet werden. Reine Wissensvermittlung oder einmalige Übungen führen bei vielen Themen im Kinderschutz nicht zu einer nachhaltigen Qualifizierung der Fachkräfte.

Einarbeitung und Fortbildung sind Daueraufgaben und müssen daher mit zeitlichen, personellen und strukturellen Ressourcen hinterlegt werden

Sowohl die Einarbeitung als auch die Fortbildung muss in Jugendämtern als laufende Aufgabe verankert werden. Vor allem größere Jugendämter haben Stabsstellen oder ganze Abteilungen eingerichtet, deren zentrale Aufgabe das Wissensmanagement und die Qualifizierung der Fachkräfte ist. Kleinere Ämter sind oft weniger gut ausgestattet und daher z.B. auf die Unterstützung durch die Landesjugendämter angewiesen.

Die Einarbeitung und Begleitung von neuen Kolleginnen und Kollegen durch erfahrene Fachkräfte muss mit entsprechenden Ressourcen hinterlegt sein. Derzeit wird diese Aufgabe meist nebenher und zusätzlich zur normalen Fallarbeit geleistet. Dies kann sowohl die Qualität der Einarbeitung als auch die der Fallarbeit beeinträchtigen und zu einer Überlastung der Fachkräfte führen.

Brückenkonzepte Studium - Beruf und gute Einarbeitungskonzepte können die Personalfluktuation reduzieren

Die Investition zeitlicher und finanzieller Ressourcen für die Einarbeitung rechnen sich vor allem dann, wenn die Fachkräfte längerfristig im Jugendamt bleiben. Fachkräfte, die bereits während des Studiums konkrete Erfahrungen im Jugendamt sammeln und eine Vorstellung davon entwickeln konnten, was sie (an Arbeit und an Verantwortung) erwartet, scheinen eher zu bleiben, als Fachkräfte, denen die Arbeit im ASD beim Berufseinstieg gänzlich unbekannt war. Insofern wäre es wünschenswert, dass Hochschulen mehr Gelegenheiten schaffen, damit die Studierenden während der Ausbildung Praxiserfahrung sammeln können. Duale Studiengänge und die Wiedereinführung des Anerkennungsjahres wären hierfür gute Möglichkeiten.

Zur Einarbeitung gehören neben Wissensvermittlung und der Vermittlung von Methodenkompetenz auch die Bereitstellung von geeigneten Räumen zur Reflexion (z. B. Supervision) sowie eine enge persönliche Begleitung. Ziel sollte sein, sich umfassend und über einen längeren Zeitraum um die Kolleginnen und Kollegen zu kümmern, damit sie in den schwierigen und verantwortungsvollen Aufgabenbereich hineinwachsen können. Jugendämter, denen dies gelingt, berichten von einer geringeren Personalfluktuation bei Berufsanfängerinnen und -anfängern.

Einarbeitung in Gruppen und durch Fortbildungen ersetzen die individuelle Begleitung nicht

Die Arbeit im Kinderschutz ist fachlich anspruchsvoll und zudem mit hoher Verantwortung gegenüber Eltern, Kindern und Familien verbunden. Daher ist es unverzichtbar, neue und im Kinderschutz unerfahrene Fachkräfte individuell zu begleiten und zu unterstützen. Viele Jugendämter haben gute Erfahrungen mit sog. Einarbeitungspatinnen und -paten oder Mentorinnen und Mentoren (auch durch Kolleginnen und Kollegen in Rente, auf der Basis von Honorarverträgen oder Minijobs) gemacht, die neue Kolleginnen und Kollegen in der Fallarbeit begleiten oder mit diesen zusammen für einen festgelegten Zeitraum Fälle in Co-Arbeit bearbeiten.

Die Rolle der Landesjugendämter

Die Rolle der Landesjugendämter bei der Einarbeitung von Fachkräften unterscheidet sich stark von Bundesland zu Bundesland. Sowohl kleinere als auch große Jugendämter berichten von sehr guten Erfahrungen mit Schulungsangeboten, wie sie beispielsweise das Landesjugendamt in Baden-Württemberg vorhält. Liegen die Angebote zur Einarbeitung vorwiegend in den Händen der Landesjugendämter, besteht allerdings die Gefahr einer eingeschränkten Angebotsvielfalt. Zudem können durch die hohe Auslastung der Schulungen viele Fachkräfte z. T. erst mit erheblicher Verzögerung an den Angeboten teilnehmen.

Einrichtung landesspezifischer Kompetenzzentren für interdisziplinäres Lernen im Kinderschutz

Auch andere Professionen (z. B. Ärztinnen und Ärzte, Richterinnen und Richter) und Kooperationspartnerinnen und -partner (z. B. Fachkräfte freier Träger der Jugendhilfe) sollten für die qualifizierte Arbeit im Kinderschutz in geeigneter und ausreichender Form eingearbeitet werden. Hierzu könnte beispielsweise die Einrichtung von landesspezifischen Kompetenzzentren für interdisziplinäres Lernen im Kinderschutz einen Beitrag leisten.

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