Workshop "Bund und Länder"
Im Mittelpunkt des Workshops mit Vertreterinnen und Vertreten der Länder- und Bundesebene stand die Frage, wie Länder und Bund die Analyse von Fallverläufen und der Transfer der Ergebnisse in die Praxis unterstützen können.
Grundsätzlich sollten Fallanalysen sowohl vonseiten des Bundes, eines Landes, einer Kommune als auch einer Institution initiiert werden können. Zugleich gebe es jedoch einige Aufgaben, die spezifisch auf Landesebene bzw. auf Bundesebene übernommen werden könnten.
Für die Ebene der Länder stellten die Teilnehmenden folgende potenzielle Aufgaben bzw. Unterstützungsmöglichkeiten zusammen:
- Schaffung von landesgesetzlichen Grundlagen für die Analyse von Fallverläufen
- Schaffung von Transferformaten, wie z.B. Regionalkonferenzen, um Ergebnisse aus Fallanalysen vorzustellen und zu vermitteln; Nutzung und Einbezug vorhandener Strukturen wie z.B. der Kinderschutznetzwerke; Vernetzung von Multiplikatorinnen und Multiplikatoren auf Landesebene)
- Schaffung von Strukturen für den Transfer der Erkenntnisse in andere Systeme (z.B. Gesundheit, Familiengericht, Schule etc.) unter Berücksichtigung bereits vorhandener Strukturen
- Schaffung von Institutionen wie z.B. Fachstellen Kinderschutz, in denen die Erkenntnisse auf Landesebene gebündelt und Strategien und Konzepte für den landesspezifischen Transfer entwickelt werden können und die als Anlaufstellen für den bundesweiten Austausch der Erkenntnisse und als Kooperationspartner mit einer entsprechenden Stelle des Bundes fungieren könnten
- Förderung von Fallanalysen als eine Strategie der Qualitätsentwicklung:
- Unterstützung und Schaffung der Rahmenbedingungen für interdisziplinäre Fallanalysen
- Bereitstellung vertraulicher Räume für die Reflexion von Fallverläufen, z.B. durch die Initiierung von Projekten
- Bereitstellung und Beauftragung von Projekten zur Evaluation der Kinderschutzarbeit sowie für Vertiefungsstudien
- Bereitstellung von Mitteln
Kontrovers diskutierten die Workshop-Teilnehmenden, inwieweit die Aufgabe der Qualitätsentwicklung von dem Auftrag der Fachaufsicht im Kinderschutz getrennt werden sollte. Einigkeit bestand hingegen darin, dass die Erkenntnisse aus Fallanalysen auch in die Arbeit der Fachaufsicht einfließen sollen und daher Transferwege entwickelt werden müssten.
Für die Ebene des Bundes erarbeiteten die Teilnehmenden folgende potenziellen Aufgaben bzw. Unterstützungsmöglichkeiten:
- Schaffung gesetzlicher Voraussetzungen, um die Analyse von Fallverläufen zu fördern (z.B. Datenschutz, Zeugnisverweigerungsrecht)
- Bündelung der Erkenntnisse aus Fallanalysen und Unterstützung des Transfers:
- Bereitstellung der Erkenntnisse
- Entwicklung von Fortbildungsmodulen, Methoden und Didaktik für den Transfer
- Entwicklung von Empfehlungen für die Qualitätsentwicklung im Kinderschutz
- Entwicklung von Methoden, Instrumenten, Materialien für die Durchführung von Fallanalysen
- Entwicklung von Gütekriterien für das methodische Vorgehen (Mindeststandards)
- Entwicklung von Gütekriterien oder Standards für die Ergebnisdarstellung, um die Bündelung der Ergebnisse auf Länder- und Bundesebene zu ermöglichen
- Bereitstellung von Mitteln und Initiierung von Forschungsprojekten (zur Evaluation von Fallanalysen, aber auch bezogen auf andere Aspekte im Kinderschutz) und zur Vertiefung der aus den Fallanalysen gewonnenen Erkenntnisse
- Unterstützung des Transfers der Erkenntnisse in Lehre und Fortbildung
- Schaffung von Strukturen für den Transfer in andere Systeme, wie Gesundheit, Schule etc.