Kinderschutzkonzept in Berlin
Mit dem im Jahr 2007 beschlossenen "Konzept für ein Netzwerk Kinderschutz" hat das Land Berlin die Verantwortung des Staates für den Schutz junger Menschen vor Vernachlässigung, Misshandlung, sexuellem Missbrauch und häuslicher Gewalt ausdrücklich hervorgehoben und wichtige Schritte dazu eingeleitet, dieser Verantwortung gerecht zu werden.
Mit dem Kinderschutzgesetz wurde das Netzwerk Kinderschutz auf eine gesetzliche Grundlage gestellt sowie ein verbindliches Einladungswesen geschaffen. Berlin setzt auf Bildung und Prävention. Dabei tragen Frühe Hilfen maßgeblich zum gesunden Aufwachsen von Kindern bei und sichern deren Rechte auf Schutz, Förderung und Teilhabe.
Im Einzelnen:
- Sicherung einer verlässlichen und systematischen Zusammenarbeit aller am Netzwerk Beteiligten (Kinder- und Jugendgesundheitsdienste, Kinderärzte, Jugendämter, Kindertageseinrichtungen, Schulen, Gerichte und Polizei), unter anderem. auf der Grundlage verbindlicher Kooperationsvereinbarungen
- Einführung der "Koordination Kinderschutz" in den Jugend- und Gesundheitsämtern der Bezirke
- Entwicklung Berlin-weiter einheitlicher Standards und Fachkriterien
- Einrichtung der Berlin-weiten Hotline-Kinderschutz mit einer Rund-um-die-Uhr-Erreichbarkeit, als Ansprechstelle für Träger, Bürger, Eltern und andere Akteure
Landesgesetzliche Regelungen im Kinderschutz
Bereich Kita
Gesetz über die Beteiligung an den Kosten der Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege sowie in außerunterrichtlichen schulischen Betreuungsangeboten (Tagesbetreuungskostenbeteiligungsgesetz - TKBG) in der Fassung vom 23. April 2010
Stand: letzte berücksichtigte Änderung: §§ 3, 4a und Anlage 2 geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 09.04.2018 (GVBl. S. 202)
Online-Informationen zum Gesetz
Bereich Schule
Schulgesetz für das Land Berlin (SchulG) § 5a
Online-Informationen zum Gesetz
Bereich Jugendhilfe
- Berliner Gesetz zum Schutz und Wohl des Kindes vom 17. Dezember 2009 (GVBI. S. 875)
- Gemeinsame Ausführungsvorschriften über die Durchführung von Maßnahmen zum Kinderschutz in den Jugend- und Gesundheitsämtern der Bezirksämter des Landes Berlin (AV Kinderschutz JugGes) vom 08.04.2008 (ABl. S. 1210)
Online-Information: Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Online-Information: Kinderschutznetzwerk Berlin
Bereich Gesundheit
- Berliner Gesetz zum Schutz und Wohl des Kindes vom 17. Dezember 2009 (GVBI. S. 875)
- Gemeinsame Ausführungsvorschriften über die Durchführung von Maßnahmen zum Kinderschutz in den Jugend- und Gesundheitsämtern der Bezirksämter des Landes Berlin (AV Kinderschutz JugGes) vom 08.04.2008 (ABl. S. 1210)
- Verordnung über die Untersuchungen durch den öffentlichen Gesundheitsdienst in Tageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen im Land Berlin vom 15.07.2008 (GVBl. S. 215), zuletzt geändert durch Artikel IX des Gesetzes zum Schutz und Wohl des KIndes vom 17.12.2009 (GVBl. S. 875)
Online-Information: Kinderschutznetzwerk Berlin
Online-Information: Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung
Landesgesetzliche Regelungen für die Früherkennungsuntersuchungen
Früherkennungsuntersuchungen
Berliner Gesetz zum Schutz und Wohl des Kindes vom 17.12.2009 (GVBl. S. 875)
Online-Informationen zum Gesetz
Kontaktdaten
Zuständige Landesbehörde
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Abt. Jugend und Familie/Landesjugendamt
Bereich Kinderschutz
Bernhard-Weiß-Str. 6
10178 Berlin
Telefon: 030 / 90227 -5527, -6877, -6267
E-Mail:
Kerstin.Stappenbeck(at)senbjf.berlin.de
Andrea.Buch(at)senbjf.berlin.de
Friederike.Schulze(at)senbjf.berlin.de (Frühe Hilfen)
Online-Angebot: Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Online-Angebot: Kinderschutznetzwerk Berlin
Online-Angebot: Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie/ Frühe Hilfen
Projekte und Forschungsvorhaben
Projekte und Forschungsvorhaben im Kinderschutz, die sich insbesondere mit dem Thema Risiko- und Fehlermanagement befassen oder befasst haben.
Babylotsen für einen gesunden Start ins Leben
Einer der Bausteine der Netzwerke Frühe Hilfen ist das Präventionsprojekt Babylotse, das nach erfolgreicher Modellphase ab 2018 auf alle Geburtskliniken der Berliner Krankenhäuser ausgeweitet werden soll
Durchführende Institution:
Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung
Kontakt:
Detlef.Kolbow(at)sengpg.Berlin.de
Online-Angebot: Babylotsen
Kinderschutzambulanzen
Die fünf regionalen Kinderschutzambulanzen stärken den medizinischen Kinderschutz und tragen damit zu einer weiteren Verbesserung des Kinderschutzsystems bei. Ihre Aufgabe ist, ggf. durch Vermittlung von Fachkräften der Jugendhilfe und des Gesundheitswesens, akute und chronische Formen von körperlicher oder seelischer Misshandlung bzw. Vernachlässigung sowie sexualisierter Gewalt gegen Kinder zu. untersuchen.
Kontakt:
Andrea.Buch(at)senbjf.berlin.de
Weitere Angebote und Informationen
Handlungsleitfaden
- Handlungsleitfaden der Berliner Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung zur Kooperation von Schule und Jugendhilfe
Download: Handlungsleitfaden (PDF, 228 KB)
- Handlungsleitfaden der Berliner Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung zur Zusammenarbeit von Kindertageseinrichtungen und Gesundheits- und Jugendämtern
Download: Handlungsleitfaden (PDF, 36 KB)
Online-Angebote
- Informationen zur Berliner Hotline Kinderschutz
Online-Angebot: Berliner Hotline Kinderschutz
Aktualisierung der Informationen auf der Basis von Rückmeldungen durch das Bundesland Berlin. Stand August 2019.