Kinderschutzkonzept Brandenburg
Auf der Grundlage eines Beschlusses des brandenburgischen Landtages zur Qualifizierung der Kinderschutzarbeit haben die Landesregierung Brandenburg und die kommunalen Spitzenverbände im März 2006 gemeinsame Empfehlungen zur fachlichen Weiterentwicklung des Kinderschutzes insbesondere in Richtung einer interdisziplinären, koordinierten Zusammenarbeit der unterschiedlichen Arbeitsbereiche aus Jugendhilfe, Gesundheit, Schule, Justiz und Polizei verabschiedet.
Zeitgleich wurde eine Fachstelle Kinderschutz im Land Brandenburg errichtet, die die öffentlichen Träger der Jugendhilfe bei der Weiterentwicklung des Kinderschutzes unter Einbeziehung ihrer wichtigsten Kooperationspartner berät und unterstützt. In den Folgejahren entstanden in allen Landkreisen und kreisfreien Städten des Landes interdisziplinäre Arbeitsgemeinschaften Kinderschutz unter Federführung der örtlich zuständigen öffentlichen Träger der Jugendhilfe, in die alle mit Kinderschutz befassten Professionen eingeladen sind.
Am 1. August 2024 trat das „Gesetz zur Förderung und zum Schutz junger Menschen“, das Brandenburgische Kinder- und Jugendgesetz in Kraft.
Das "Gesetz zur Förderung und zum Schutz junger Menschen" regelt unter anderem:
- die umfassende Pflicht zu Schutzkonzepten, nicht nur in allen Bereichen der Kinder und Jugendhilfe, sondern auch für alle Personen, Organisationen und Unternehmen, die spezifische Angebote für Kinder und Jugendliche bereit halten,
- die Förderung von Netzwerken zum Kinderschutz und
- eine klare Beteiligung und Mitbestimmung von Kindern und Jugendlichen.
Die Rechte von Brandenburgs Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen werden konkretisiert und ausgeweitet. Die Regelungen zur verpflichtenden Einführung von Schutzkonzepten, als ein wesentliches Qualitätsmerkmal des Kinderschutzes, gehen weit über die Bundesgesetzgebung hinaus und schließen offene Schutzlücken.
Das bestehende interdisziplinäre Kinderschutzsystem mit dem Schwerpunkt auf die Frühen Hilfen wird ausgebaut und qualifiziert. Diesen Prozess unterstützen die Landeskoordination Frühe Hilfen (angegliedert bei der Fachstelle Kinderschutz/Start gGmbH) und das Kompetenzzentrum Frühe Hilfen in Trägerschaft des Familienzentrums an der Fachhochschule Potsdam.
Speziell zur Unterstützung der Praxis bei der Entwicklung von Präventionskonzepten zum Schutz vor sexualisierter Gewalt von Kindern und Jugendlichen und Interventionsansätzen bei sexuellem Missbrauch bzw. entsprechenden Verdachtsfällen steht den Jugendämtern und interdisziplinären Arbeitskreisen mit dem Sozial-Therapeutischen Institut Berlin-Brandenburg - Hilfen für sexuell missbrauchte und misshandelte Kinder e.V. (STIBB e.V.) ein weiterer von der Landesregierung geförderter Träger der freien Jugendhilfe zur Verfügung.
Landesgesetzliche Regelungen im Kinderschutz
Bereich Kita
§§ 1, 4, 20 und 32 Abs. 1 Nr. 7 Zweites Gesetz zur Ausführung des Achten Buches des Sozialgesetzbuches - Kinder- und Jugendhilfe - (Kindertagesstättengesetz - KitaG)
Kindertagespflegestellen aus Kindertagesstättengesetz (Ki-taG
Online-Informationen zum Gesetz
§ 26 Gesetz zur Förderung und zum Schutz junger Menschen (Brandenburgisches Kinder- und Jugendgesetz – BbgKJG)
https://bravors.brandenburg.de/gesetze/bbgkjg
Bereich Schule
§ 4 Abs. 3 Gesetz über die Schulen im Land Brandenburg (Brandenburgisches Schulgesetz - BbgSchulG)
https://bravors.brandenburg.de/gesetze/bbgschulg#3
Bereich Jugendhilfe
Gesetz des Landes Brandenburg zum Schutz und zur Förderung von jungen Menschen und ihren Familien (Kinder-Jugend-Gesetz – BbgKJG)
Kapitel 2, Schutz von Kindern und Jugendlichen, in den §§ 14 – 41BbgKJG
https://bravors.brandenburg.de/gesetze/bbgkjg
Bereich Gesundheit
§ 73c Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477), Kooperationsvereinbarungen zum Kinder- und Jugendschutz
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__73c.html
§ 34 Gesetz zur Entwicklung der Krankenhäuser im Land Brandenburg (Brandenburgisches Krankenhausentwicklungsgesetz - BbgKHEG)
Online-Informationen zum Gesetz
Bereich Polizei
§ 1 Gesetz über die Aufgaben, Befugnisse, Organisation und Zuständigkeit der Polizei im Land Brandenburg (Brandenburgisches Polizeigesetz - BbgPolG)
Online-Informationen zum Gesetz
Landesgesetzliche Regelungen für die Früherkennungsuntersuchungen
Früherkennungsuntersuchungen
§§ 6 und 7 Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst im Land Brandenburg (Brandenburgisches Gesundheitsdienstgesetz - BbgGDG)
Kontaktdaten
Zuständiges Ministerium/Fachabteilung
Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg
Abteilung 2, Jugend
Heinrich-Mann-Alle 107
14473 Potsdam
Referat 24/Hilfen zur Erziehung, Kinderschutz, Frühe Hilfen, Jugendschutz, unbegleitete minderjährige Ausländer
Frau König
Telefon: (0331) 866 3743
E-Mail: Antje.König(at)mbjs.brandenburg.de
Referat 26/Schutz von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen der Hilfen zur Erziehung, Eingliederungshilfe, in Wohnheimen und Internaten
Frau Gallep
Telefon: (0331) 866-3760
E-Mail: sabine.gallep(at)mbjs.brandenburg.de
Referat 27/Betriebserlaubnisverfahren für Kindertageseinrichtungen
Frau Dr. Bredow
Telefon: (0331) 866-3770
E-Mail: Corinna.Bredow(at)mbjs.brandenburg.de
Projekte und Forschungsvorhaben
Projekte und Forschungsvorhaben im Kinderschutz, die sich insbesondere mit dem Thema Risiko- und Fehlermanagement befassen oder befasst haben.
Fachstelle Kinderschutz im Land Brandenburg
Durchführende Institution:
START gGmbH
Kontakt: info(at)start-ggmbh.de
STIBB - Sozial-Therapeutisches Institut Berlin Brandenburg
Weitere Angebote und Informationen
Netzwerk gesunde Kinder
Das "Netzwerk Gesunde Kinder" in Brandenburg ist ein Ehrenamtsprojekt zur Information und Unterstützung von Eltern mit neugeborenen Kindern und orientiert sich am finnischen Prinzip: "Für jedermann und überall". Über diese Netzwerke erhalten junge Familien Unterstützung für eine gesunde Entwicklung ihrer Kinder. Während der ersten Lebensjahre der Kinder vermitteln geschulte, ehrenamtlich Tätige passgenau auf die Bedürfnisse der Familie zugeschnittene Angebote des Gesundheitswesens und der Jugendhilfe in der Lebenswelt des Kindes.
Familienzentrum FH Potsdam
Das Familienzentrum arbeitet als eine der ersten Beratungs- und Fortbildungseinrichtungen in den neuen Bundesländern seit mehr als 20 Jahren im Bereich der Frühen Hilfen.
Zum Angebotsspektrum des Familienzentrums und der mit ihm verbundenen Elternberatungsstelle "Vom Säugling zum Kleinkind" gehören die Erziehungs- und Familienberatung, spezifische Hilfeformen für belastete Eltern und die Konzipierung und die Durchführung von Fort- und Weiterbildung.
AG Unfall- und Gewaltprävention
Durchführende Institution:
Bündnis Gesund Aufwachsen Brandenburg
E-Mail: fachstelle-brandenburg(at)gesundheitbb.de
Handlungsempfehlungen und Leitaspekte
- Handlungsempfehlung des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport zur Inobhutnahme in der Kinder- und Jugendhilfe, Empfehlungen zum Aufgabenbereich
- Leitaspekte zu spezifischen Schutzbedürfnissen von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen und zur Wahrnehmung des Schutzauftrages der Brandenburger Jugendämter
Aktualisierung der Informationen auf der Basis von Rückmeldungen durch das Bundesland Brandenburg. Stand November 2024.