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Kinderschutzkonzept Hamburg

Die Sorge um das Wohl von Kindern und Jugendlichen ist eine gemeinsame Aufgabe von allen Berufsgruppen, die im professionellen Kontakt zu Kindern und Jugendlichen stehen. Ziel des Hamburger Senats ist es, die unterschiedlichen Handlungsfelder mit ihren Strukturen, ihrem fachlichen Handeln und einhergehenden Kooperationsbezügen so weiter zu entwickeln, dass alle beteiligten Akteure im Sinne einer verbindlichen Verantwortungsgemeinschaft für den Schutz von jungen Menschen handeln, kooperieren und sich gegenseitig im erlaubten Rahmen informieren. Aufgrund der besonderen Situation Hamburgs als Stadtstaat können verbindliche Regelungen auch unterhalb von Landesgesetzen eine hohe Verbindlichkeit erlangen. Daher wurde darauf verzichtet, eigene Gesetzgebung für den Kinderschutz zu schaffen, stattdessen werden die Regelungen aus dem SGB VIII und BKiSchG durch Fachanweisungen und Vereinbarungen umgesetzt.

Landesgesetzliche Regelungen im Kinderschutz

Bereich Kita

Landesrahmenvertrag ‚Kinderbetreuung in Tageseinrichtungen‘, § 13 Schutz von Kindern

Zum Download: Umlaufbeschluss

Zum Download: Vorwort und Leitfaden für die Erstellung von Kita-Schutzkonzepten

Bereich Schule

Für Hamburger Schulen gilt das Hamburgische Schulgesetz (HmbSG).
Eine Novellierung des HmbSG in Bezug auf Fragen zum Kinderschutz hat nicht stattgefunden, da die Regelungen des Bundeskinderschutzgesetzes ausreichen.

Zum Download: Hamburgisches Schulgesetz

Online-Information: Kinderschutz

Bereich Jugendhilfe

Hamburgisches Gesetz zur Ausführung des Achten Buches Sozialgesetzbuch (AG SGB VIII)

Anordnung über Zuständigkeiten im Kinder- und Jugendhilferecht

Rahmenvereinbarung zum Schutzauftrag der Kinder- und Jugendhilfe gemäß §§ 8a und 72a SGB VIII

Kinderbetreuungsgesetz (KibeG)

Online-Information: Hamburgisches Gesetz zur Ausführung des Achten Buches Sozialgesetzbuch

Online-Information: Anordnung über Zuständigkeiten im Kinder- und Jugendhilferecht

Online-Information: Rahmenvereinbarung

Online-Information: Hamburger Kinderbetreuungsgesetz

 

Bereich Gesundheit und Frühe Hilfen

Regelungen auf Länderebene finden sich im Ausführungsgesetz zum SGB VIII, dem Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst (HmbGDG), dem Schulgesetz (HmbSG) und dem Kinderbetreuungsgesetz (KibeG)

Online-Information zum Gesetz

Landesgesetzliche Regelungen für die Früherkennungsuntersuchungen

Früherkennungsuntersuchungen

Ausführungsgesetz zum SGB VIII
Schulgesetz (HmbSG)
Kinderbetreuungsgesetz (KibeG)
Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst; § 7a und b HmbGDG

Online-Information zum Gesetz
 

Kontaktdaten

Zuständiges Ministerium/Fachabteilung

Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde)
Frau Saskia Henze

Referat Kinderschutz und Hilfen zur Erziehung
Hamburger Straße 37
22083 Hamburg
Telefon: 040 428 63 6236

Ansprechpartner/Name: Saskia Henze
Kontakt: poststelle(at)soziales.hamburg.de

Online-Angebot: Kinderschutz in Hamburg

Zuständige Landesbehörde

Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde)

Überregionale Förderung und Beratung, Landesjugendamt
Adolph-Schönfelder-Straße 5
22803 Hamburg

Telefon: 040 428 63 3317

Ansprechpartner/Name: Carsten Möller
Kontakt: poststelle(at)soziales.hamburg.de

Projekte und Forschungsvorhaben

Projekte und Forschungsvorhaben im Kinderschutz, die sich insbesondere mit dem Thema Risiko- und Fehlermanagement befassen oder befasst haben.

Leitfragen Schutzkonzepte Einrichtungen

Durchführende Institution:
Sozialbehörde

Kontakt: poststelle(at)soziales.hamburg.de

Download: Leitfragen (PDF, 647 KB)

Rahmenvereinbarung zum Schutzauftrag der Kinder- und Jugendhilfe

Durchführende Institution:
Sozialbehörde

Kontakt: poststelle(at)soziales.hamburg.de

Online-Information: Rahmenvereinbarung

Fortbildung Kinderschutz

Fortbildung Kinderschutz  im Rahmen der Einarbeitung für neue ASD-Fachkräfte und im Jahresprogramm für alle Fachkräfte der Jugendämter und Träger zu verschiedenen Kinderschutzthemen und zum Zertifikatskurs zur "insoweit erfahrenen Kinderschutzfachkraft" (nach §§ 8a, 8b SGB VIII und § 4 KKG)

Durchführende Institution:
Sozialbehörde
Sozialpädagogisches Fortbildungszentrum (SPFZ)

Kontakt: fortbildungszentrum(at)soziales.hamburg.de

Online-Informationen: Sozialpädagogisches Fortbildungszentrum Hamburg (SPFZ)

 

Jugendhilfeinspektion

Durchführende Institution:
Sozialbehörde

Kontakt: poststelle(at)soziales.hamburg.de

Online-Information: Jugendhilfeinspektion

Qualitätsmanagement für Jugendämter

Durchführende Institution:
Sozialbehörde

Kontakt: poststelle(at)soziales.hamburg.de

Online-Information: Qualitätsmanagement

Regionale Qualifizierungen

Regionale Qualifizierungen von schulischen Beratungslehrkräften bzw. Fachkräften der Beratungsdienste und Kinderschutzkonzepte an Hamburger Schulen

Durchführende Institution:
BSB – Beratungsstelle für Gewaltprävention

Ansprechpartner/Name: Dr. Christian Böhm
Kontakt: gewaltpraevention(at)bsb.hamburg.de

Online-Information: Gewaltprävention

Online-Information: "Fachkraft für Kinderschutz an Schule"

Guter Start für Hamburgs Kinder

Durchführende Institution:
Sozialbehörde und Bezirksämter

Kontakt: Frühe Hilfen Kontakte auf www.hamburg.de

Online-Information: Guter Start für Hamburgs Kinder

Childhood-Haus Hamburg

Durchführende Institution:
Universitätsklinikum Eppendorf UKE - Childhood-Haus Hamburg

Online-Informationen: UKE - Childhood-Haus Hamburg

Weitere Angebote und Informationen

Ausbildungen Fachkraft Kinderschutz

Durchführende Institution:
Sozialbehörde Fortbildung für sozialpädagogische Fach- und Führungskräfte und Qualifizierung für Kindertagespflegepersonen (SPFZ)

Online-Information: SPFZ

Mitteilungsbogen Kindeswohlgefährdung

Durchführende Institution:
Sozialbehörde und Hamburger Jugendämter

Online-Information: Mitteilungsbogen Kindeswohlgefährdung

Kooperationsvereinbarungen

Kooperationsvereinbarung zur Förderung der Erziehungsfähigkeit von substituierten drogenabhängigen Menschen mit regelmäßigem Umgang mit minderjährigen Kindern sowie der Stärkung des Kinderschutzes
Durchführende Institution: Substituierende Ärzte, ASD und Beratungsstellen

Zum Download: Kooperationsvereinbarung

Verbindliche Regelungen für Zusammenarbeit

Verbindliche Regelungen für die Zusammenarbeit des Allgemeinen Sozialen Dienstes mit Kindertageseinrichtungen und Freien Trägern der Jugendhilfe

Durchführende Institution:
ASD, Kitas, Freie Träger

Zum Download: Verbindliche Regelungen

Handlungsempfehlungen, Arbeitshilfen, Fachveröffentlichungen

Hamburger Kinderschutzkonzept für Schulen

Durchführende Institution:
BSB – Beratungsstelle für Gewaltprävention

E-Mail: gewaltpraevention(at)bsb.hamburg.de

Online-Information: Kinderschutz in Schule

Guter Start für Hamburgs Kinder

Durchführende Institution:
Sozialbehörde und Bezirksämter

E-Mail: jeweilige Ansprechpartner siehe unter: Frühe Hilfen Kontakte auf www.hamburg.de

Online-Information: Guter Start für Hamburgs Kinder

Aktualisierung der Informationen auf der Basis von Rückmeldungen durch das Bundesland Hamburg. Stand Dezember 2024.