Kinderschutzkonzept Hessen

Die hessische Landesregierung unterstützt den Auf- und Ausbau eines vernetzten und differenzierten Präventions-, Beratungs- und Hilfeangebots im Zuständigkeitsbereich der verschiedenen Ministerien. Sie hat dazu Projekte im Bereich der frühen Hilfen (z.B. Projekt "Keiner fällt durchs Netz"), der Stärkung der Erziehungskompetenz, der Qualifikation der verschiedenen Fachkräfte (z.B. Familienhebammen, Fachkräfte nach § 8a) initiiert.
Darüber hinaus fördert sie seit vielen Jahren die Beratungs- und Präventionsarbeit verschiedener Träger (z.B. Kinderschutzbund, Wildwasservereine, Opferhilfe). Teil der Maßnahmen ist das hessische Kindergesundheitsschutzgesetz, das die Teilnahme an den Kindervorsorgeuntersuchungen zum Inhalt hat.
Landesgesetzliche Regelungen im Kinderschutz
Bereich Kita
Zum Schutz von Kindern in Kindertagespflegestellen: § 13 Abs. 3 HKJGB
Online-Angebot: Hessisches Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch
Zur Wahrnehmung der Aufgaben zum Schutz von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen nach den §§ 45 bis 48a des Achten Buches Sozialgesetzbuch: §§ 15 bis 18 HKGB
Online-Angebot: Hessisches Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch
Zu den Rahmenbedingungen für den Betrieb von Kindertageseinrichtungen zur Sicherung des Kindeswohls nach § 45 Abs. 2 des Achten Buches Sozialgesetzbuch: §§ 25a ff. HKJGB
Online-Angebot: Hessisches Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch
Online-Angebot: Rahmenbedingungen für Kindertageseinrichtungen
Fortbildungsangebote zum Bildungs- und Erziehungsplan für Kinder von 0-10 Jahren in Hessen (BEP):
Mit den derzeit 13 Fortbildungsmodulen wird eine Pädagogik gefördert, bei der das Kind im Mittelpunkt steht und pädagogisches Handeln am einzelnen Kind und seinen Entwicklungs- und Bildungsbedürfnissen orientiert wird. Darüber hinaus werden Kinderrechte und auch der Schutz von Kindern in dem eigens entwickelten Modul „Kinderrechte und Partizipation im pädagogischen Alltag“ aufgegriffen und sind auch für das Modul „Resilienz, Bewegung und Gesundheit“ von zentraler Bedeutung. Durch weitere passgenaue Angebote für BEP- und Schwerpunkt-Kita-Fachberatungen werden diese für die Beratung und Begleitung von Einrichtungen befähigt.
Weitere Informationen unter: BEP-Connect - für alle Akteure im BEP-Netzwerk
Kurs Gewaltschutzkonzept
Das Land unterstützt mit diesem Fortbildungsangebot Jugendämter, Träger, Fachberatung und Leitungen in den Kitas bei ihrem Auftrag der Konzeption und Umsetzung von Schutzkonzepten. Ziel ist die vorhandene Expertise zusammenzuführen und alle Akteurinnen und Akteure, die an der Konzeption eines Gewaltschutzkonzeptes beteiligt sind, auf der Grundlage des BEPs zu unterstützen.
Weitere Informationen unter: BEP-Connect: Qualifizierungsangebote für BEP- und Schwerpunkt-Kita-Fachberatungen sowie für erweiterte Zielgruppen
Bereich Jugendhilfe
Es besteht keine landesgesetzliche Regelung; bundesgesetzliche Regelungen sind für die Einrichtungen und Träger der Jugendhilfe unmittelbar wirksam.
"Richtlinien für (teil-)stationäre Einrichtungen in Hessen, die gemäß § 45 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) einer Betriebserlaubnis bedürfen (außer Tageseinrichtungen für Kinder) - Einrichtungsrichtlinien (§§ 45 ff. SGB VIII)" (Beschlossen vom Landesjugendhilfeausschuss am 24.2.2014, zuletzt geändert durch Beschluss des Landesjugendhilfeausschusses vom 13.2.2023).
Bereich Schule
Online-Information: Hessisches Schulgesetz
Mit Änderung des § 3 Abs. 9 im Hessischen Schulgesetz vom 7. Dezember 2022 sind alle Schulen dazu verpflichtet, Schutzkonzepte „gegen Gewalt und sexuellen Missbrauch“ zu entwickeln. Ziel der Gesetzesänderung ist es, alle hessischen Schulen durch eine verbindliche Orientierung an Schutzkonzepten zukünftig noch nachhaltiger zu sicheren Orten für alle Schülerinnen und Schüler sowie die gesamte Schulgemeinde zu machen.
Bereich Sport
Im Bereich des organisierten und überwiegend ehrenamtlich organisierten Sports sind in den Bereichen, in denen hauptamtliche Strukturen landesseitig gefördert werden, Schutzkonzepte mittlerweile zur Förderbedingung geworden. Das Gleiche gilt für die Leistungssportförderung. Auch hier wurden Schutzkonzepte in Leistungssport treibenden Vereinen und Fachverbänden mittlerweile zur Förderbedingung gemacht. Das Präventions- und Beratungsangebot für die hessischen Sportvereine, Sportkreise und Verbände gilt in Deutschland als führend in dem Bereich.
Landesgesetzliche Regelungen für die Früherkennungsuntersuchungen
Früherkennungsuntersuchungen
Gemäß § 1 Abs. 1 des Hessischen Kindergesundheitsschutz-Gesetzes sind die Früherkennungsuntersuchungen U 1 bis U 9 für alle in Hessen wohnhaften Kinder verbindlich.
Kontaktdaten
Zuständiges Ministerium/Fachabteilung
Hessisches Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege
Frau Elke Malburg
Sonnenbergerstr. 2/2a
65193 Wiesbaden
Telefon: 0611 3219-3450
E-Mail: ElkeMaria.Malburg(at)hmfg.hessen.de
Online-Angebot: Hessisches Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege
Projekte und Forschungsvorhaben
Projekte und Forschungsvorhaben im Kinderschutz, die sich insbesondere mit dem Thema Risiko- und Fehlermanagement befassen oder befasst haben.
Kindergesundheitsschutz-Gesetz
Durchführende Institution:
Universitätsmedizin Frankfurt im Rahmen seiner Aufgaben als Hessisches Kindervorsorgezentrum
Kontakt: kvu(at)kgu.de
Weitere Angebote und Informationen
Hessisches Kindervorsorgezentrum
Das Hessische Kindervorsorgezentrum verfügt über folgende Bereiche:
- Kindervorsorgeuntersuchungen
- Kindersprachscreening
- Neugeborenen-Hörscreening
- Screening-Zentrum Hessen
- Transdisziplinäres Kinderschutzzentrum
Durchführende Institution:
Universitätsmedizin Frankfurt im Rahmen seiner Aufgaben als Hessisches Kindervorsorgezentrum
Kontakt für Eltern: kvu(at)kgu.de
Kontakt für Arztpraxen: arzt.kvu(at)kgu.de
Kontakt für Jugendämter: jugendamt.kvu(at)kgu.de
Fortbildungen im Bereich Kinderschutz
Das Hessische Ministerium fördert Fortbildungen im Bereich Kinderschutz und Prävention sexualisierte Gewalt.
Weitere Informationen sind im Familienatlas zu finden.
Online-Angebote: Familienatlas
Aktualisierung der Informationen auf der Basis von Rückmeldungen durch das Bundesland Hessen. Stand November 2024.