direkt zum Hauptinhalt springen

Kinderschutzkonzept Niedersachsen

Mit den Kinderschutz-Zentren, den Beratungsstellen im Bereich Gewalt gegen Kinder und Jugendliche, Beratungsstellen für Mädchen und diversen weiteren Vorhaben ist es in Niedersachsen bereits seit vielen Jahren gelungen, eine tragfähige Infrastruktur im Kinderschutz vorzuhalten. Um einen optimalen Schutz von Kindern vor Vernachlässigung und Misshandlung zu gewährleisten, hat sich die Niedersächsische Landesregierung zum Ziel gesetzt, die bestehenden guten Grundstrukturen auszubauen und das Niveau des Kinderschutzes kontinuierlich zu erhöhen.

Inhaltliche Schwerpunkte liegen im Ausbau der Frühen Hilfen, in der verbesserten Erreichbarkeit von Risikofamilien durch den Einsatz von Fachkräften Frühe Hilfen, in der Verbesserung der Zusammenarbeit der Jugendhilfe mit dem Gesundheitswesen, bei der Unterstützung der Kommunen sowie einem bedarfsgerechten und praxisorientierten Fortbildungsangebot.

Landesgesetzliche Regelungen im Kinderschutz

Bereich Kita

NKiTaG (Niedersächsiches Gesetz über Kindertagesstätten und Kindertagespflege) und Durchführungsverordnung; das Gesetz ist am 01.08.2023 in Kraft getreten).

Online-Informationen zum Gesetz

Bereich Schule

Es gibt keine entsprechenden Regelungen auf Länderebene.

Bereich Jugendhilfe

Am 30. März 2022 ist eine Änderung des Niedersächsischen Gesetzes zur Ausführung des SGB VIII in Kraft getreten. Neu hinzugefügt wurde Abschnitt 5 zum Schutz von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen. Er konkretisiert die Umsetzung der Vorgaben durch das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG mit § 45 SGB VIII - Erlaubnis für den Betrieb einer Einrichtung).

In § 45 SGB VIII wird erstmals der Begriff der "Einrichtung" legaldefiniert; familienähnliche Betreuungsformen wären damit allerdings nicht erfasst. Damit alle Kinder und Jugendlichen, die in staatlicher Verantwortung betreut werden, geschützt und sicher aufwachsen, sieht die Landesregelung deshalb vor, dass derartige Betreuungsverhältnisse auch weiterhin unter die Betriebserlaubnispflicht und damit die Heimaufsicht fallen.

Darüber hinaus wird eine Ermächtigungsgrundlage zur Untersagung von illegalen Heimbetrieben mit diesem Ausführungsgesetz zum SGB VIII eingeführt. Das stärkt die Heimaufsichtsbehörden. Bislang war in Niedersachsen eine Untersagung allein nach den Regelungen des Polizei- und Ordnungsrechts möglich.

Online-Informationen zum Gesetz

Bereich Gesundheit

Es gibt keine entsprechenden Regelungen auf Länderebene.

Landesgesetzliche Regelungen für die Früherkennungsuntersuchungen

Früherkennungsuntersuchungen

Niedersächsisches Gesetz über das Einladungs- und Meldewesen für Früherkennungsuntersuchungen von Kindern (NFrüherkUG) vom 28. Oktober 2009 (Nds. GVBl. 2009, 400)
Online-Informationen zum Gesetz

Kontaktdaten

Zuständiges Ministerium/Fachabteilung

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

Birgit Maaß 
Gustav-Bratke-Allee 2
30169 Hannover
Telefon: 0511 120 2942
E-Mail: Birgit.Maaß(at)ms.niedersachsen.de

Online-Angebot: Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

Online-Angebot: Kinderschutz in Niedersachsen

Zuständige Landesbehörde

Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie

Silke Niepel
Schiffgraben 30 – 32
30175 Hannover
Telefon: 0511 89701-303
E-Mail: Silke.Niepel(at)ls.niedersachsen.de

Online-Angebot: Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie

Projekte und Forschungsvorhaben

Projekte und Forschungsvorhaben im Kinderschutz, die sich insbesondere mit dem Thema Risiko- und Fehlermanagement befassen oder befasst haben.

Koordinierungszentren Kinderschutz

Koordinierungszentren Kinderschutz - Kommunale Netzwerke Früher Hilfen

Durchführende Institution:
Stadt und Region Hannover, Stadt und Landkreis Lüneburg, Stadt und Landkreis Oldenburg

Kontakt: Birgit.Maass(at)ms.niedersachsen.de

Online-Angebot: Kinderschutz in Niedersachsen

Kinderschutzzentren

Kinderschutzzentren in Niedersachsen:

  • Hannover
  • Oldenburg
  • Süd-Niedersachsen
  • Nord-Ost-Niedersachsen

In Niedersachsen gibt es vier landesgeförderte Kinderschutz-Zentren in Hannover, Oldenburg, Osnabrück und Nord-Ost-Niedersachsen. Unter dem Hashtag #hilfefürdich und der gleichnamigen Website www.hilfefürdich.de informieren sie gezielt junge Menschen über ihre Angebote. Kinder und Jugendliche sollen so ermutigt werden, sich bei Gewalt oder Problemen Hilfe zu suchen.

Rechte: Mädchen und Jungen in Einrichtungen

Rechte von Mädchen und Jungen in Einrichtungen

Durchführende Institution: 
Landesamt für Soziales, Jugend und Familie, Fachgruppe Kinder, Jugend und Familie – Landesjugendamt – Bereich Hilfen zur Erziehung 

Kontakt: Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
-Außenstelle Hannover-
Schiffgraben 30-32
30175 Hannover
(0511) 89701-0
PoststelleLSHannover(at)ls.niedersachsen.de

Durchführende Institution:
Deutscher Kinderschutzbund, Landesverband Niedersachsen e.V.

Kontakt: info(at)dksb-nds.de

Online-Angebot: Deutscher Kinderschutzbund, Landesverband Niedersachsen

Weitere Angebote und Informationen

Weiterbildung

  • Weiterbildungskurse zur staatlich anerkannten Fachkraft Frühe Hilfen
  • Fortbildungen zur Fachkraft Kinderschutz und zur Fachberatung im Kinderschutz
  • Kinderschutz-Akademie des Deutschen Kinderschutzbundes, Landesverband Niedersachsen e.V.

Jeweils durchführende Institution:

  • Diakovere, SkF-Lingen
  • Bundesarbeitsgemeinschaft der Kinderschutz-Zentren
  • Deutscher Kinderschutzbund, Landesverband Niedersachsen

Kontakt:

www.diakovere-akademie.de

www.skf-lingen.de

die(at)kinderschutz-zentren.org

info(at)dksb-nds.de

Links:

www.diakovere-akademie.de

www.skf-lingen.de

www.kinderschutz-zentren.de

www.dksb-nds.de

Aktualisierung der Informationen auf der Basis von Rückmeldungen durch das Bundesland Niedersachsen. Stand September 2023.