Kinderschutzkonzept Rheinland-Pfalz
Der Schutzauftrag, Kinder und Jugendliche vor einer Gefährdung ihres Wohls zu bewahren, ist eine der wesentlichsten Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe. Die Landesregierung hat es sich zur Aufgabe gemacht, die Kommunen bei der Erfüllung dieser wichtigen Aufgabe zu unterstützen.
Das Landesgesetz zum Schutz von Kindeswohl und Kindergesundheit vom 7. März 2008 zielt auf eine verstärkte Zusammenarbeit von Gesundheitswesen und Jugendhilfe und regelt zwei Schwerpunkte, nämlich den Aufbau lokaler Netzwerke durch die Jugendämter und die Förderung der Kindergesundheit durch den Aufbau eines zentralen Einladungs- und Erinnerungssystems zu den Früherkennungsuntersuchungen. Das Gesetz verknüpft Prävention, Frühe Hilfen und Kindergesundheit durch die Bereitstellung von finanziellen Mitteln und landesweiter Fachberatung durch die Servicestelle Kindesschutz beim Landesjugendamt.
Landesgesetzliche Regelungen im Kinderschutz
Bereich Kita
- Kindertagesstättengesetz vom 15. März 1991 (GVBl. S.79) § 2 Abs. 2 S.3)
Zum Downlowd des Gesetzes (PDF, 52 KB)
Bereich Schule
- Schulgesetz (SchulG) vom 30. März 2004 (GVBl. S. 239), § 3 Abs.2; § 19 S.1 Nr. 1
Online-Informationen zum Gesetz
Bereich Jugendhilfe
- Landesgesetz zum Schutz von Kindeswohl und Kindergesundheit (LKindSchuG) vom 7. März 2008 (GVBl 2008, S.52)
Online-Informationen zum Gesetz
- Landesgesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AGKJHG) vom 21. Dezember 1993 (GVBl. S. 632) §§ 14 Abs.2, 15 S.2, 16 S.3)
Online-Informationen zum Gesetz
Bereich Gesundheit
- Landesgesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGdG) vom 17. November 1995 (GVBl 1995, S. 485), §§ 5 Abs.3, 12 Abs. 2
Online-Informationen zum Gesetz
- Heilberufsgesetz (HeilBG) vom 20. Oktober 1978 (GVBl 1978, S. 649), §21 Nr. 4
Online-Informationen zum Gesetz
- Landesgesetz über die Gesundheitsfachberufe 7. Juli 2009 (GVBl 2009, S. 265), §2; Landeskrankenhausgesetz (LKG) vom 28. November 1986 (GVBl 1986, S. 342), § 31
Online-Informationen zum Gesetz
Landesgesetzliche Regelungen für die Früherkennungsuntersuchungen
Früherkennungsuntersuchungen
Landesgesetz zum Schutz von Kindeswohl und Kindergesundheit (LKindSchuG) vom 7. März 2008 (GVBl 2008, S. 52)
Kontaktdaten
Zuständiges Ministerium/Fachabteilung
Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration
Referat 732, Hilfen zur Erziehung, Kindesschutz und Frühe Hilfen
Kaiser-Friedrich-Straße 5a
55116 Mainz
Magdalena Sela
Telefon: 06131 16-5651
E-Mail: magdalena.sela(at)mffki.rlp.de
Online-Angebot: Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration
Zuständige Landesbehörde
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung
- Landesjugendamt -
Servicestelle Kindesschutz
Rheinallee 97-101
55118 Mainz
Kirsten Grogro
Telefon: 06131-967134
E-Mail: grogro.kirsten(at)lsjv.rlp.de
Online-Angebot: Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung
Online-Angebot: Servicestelle Kindesschutz
Angebote der Servicestelle Kindesschutz beim Landesjugendamt:
Das Angebot der Servicestelle Kindesschutz richtet sich an die Jugendämter, als Steuerungsverantwortliche zur Umsetzung der Netzwerkarbeit in den Kommunen sowie des Auf- und Ausbaus der Frühen Hilfen vor Ort.
Es umfasst individuelle Beratungsangebote und konkrete Unterstützung bei der Planung und Weiterentwicklung der Netzwerkarbeit, Beratung und Planung der Koordinationsprozesse vor Ort fachlichen Fragen im Bereich der Kooperation, des Kinderschutzes und den Frühen Hilfen.
Die Servicestelle stellt den lokalen Netzwerken vielseitige Informationen zu den Themen Netzwerkarbeit, Kinderschutz und Frühe Hilfen zur Verfügung. Darüber hinaus werden landes- und bundesweite Modell- und Projekterfahrungen durch die Servicestelle gesammelt, aufbereitet und an die lokalen Netzwerkkoordinatoren weiter gegeben. Mit den Arbeitstreffen der lokalen Netzwerkkoordinatoren auf Landesebene unterstützt die Servicestelle Kindesschutz den interkommunalen Wissens- und Erfahrungstransfer sowie die Qualitätsentwicklungsprozesse in den Netzwerken.
Ein weiterer Arbeitsschwerpunkt ist die Entwicklung und Durchführung interdisziplinärer und berufsspezifischer Fortbildungsangebote im Kontext der Netzwerkarbeit, des Kinderschutzes und der Frühen Hilfen. Die Qualifizierungsangebote werden zum Teil in Kooperation mit dem Sozialpädagogischen Fortbildungszentrum, der Landeskoordinierungsstelle des Programms „Guter Start ins Kinderleben“ und weiteren Kooperationspartnern durchgeführt.
Projekte und Forschungsvorhaben
Projekte und Forschungsvorhaben im Kinderschutz, die sich insbesondere mit dem Thema Risiko- und Fehlermanagement befassen oder befasst haben.
Qualitätsentwicklung durch Berichtswesen
Planung, Steuerung und Controlling im Bereich der Hilfen zur Erziehung in Rheinland-Pfalz
Durchführende Institution:
ism - Institut für Sozialpädagogische Forschung Mainz gGmbH
Kontakt: berichtswesen(at)ism-mainz.de
Online-Angebot: Institut für Sozialpädagogische Forschung Mainz
Guter Start ins Kinderleben
Programm "Guter Start ins Kinderleben"
Durchführende Institutionen:
24 Geburtskliniken in Rheinland-Pfalz
Weitere Angebote und Informationen
Kurse und Beratung
Qualifizierungskurse für Hebammen/Familien-, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger im Rahmen des Programms "Guter Start ins Kinderleben"
Kinderschutzdienste
16 Kinderschutzdienste für 26 Städte und Kreise als Fachdienste für Jungen und Mächen im Kindes- und Jugendalter, die von sexualisierter Gewalt oder Misshandlung bedroht oder betroffen sind
Aktualisierung der Informationen auf der Basis von Rückmeldungen durch das Bundesland Rheinland-Pfalz. Stand August 2023.