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Kinderschutzkonzept Saarland

Die Verbesserung des Kinderschutzes ist ein wichtiger Bestandteil der Kinderpolitik im Saarland. Wesentliche Eckpunkte hierfür sind:

  • Qualifizierung und Weiterbildung der Fachkräfte
  • Früherkennung und Prävention
  • Angebote der Frühen Hilfen im Saarland
  • Weitere Vernetzung und Kooperation der Akteure vor Ort in den Landkreisen und dem Regionalverband Saarbrücken

Das Landesprogramm „Frühe Hilfen im Saarland“ bietet psychosoziale Unterstützungsangebote für Familien ab Beginn der Schwangerschaft bis zum dritten Lebensjahr des Kindes. Allen Kindern von Beginn an die gleichen Chancen auf eine möglichst optimale und gesunde Entwicklung zu ermöglichen und möglichst früh Gefahren aufzudecken, sind Zielsetzungen der Frühen Hilfen im Saarland. Konzeptionelles Leitbild ist die Verbindung von Prävention und Kinderschutz, von Angeboten der Elternbildung in einem System frühzeitig einsetzender Hilfen, und von Angeboten für stark belastete Familien, umgesetzt in Kooperation von Jugend- und Gesundheitshilfe.

Landesgesetzliche Regelungen im Kinderschutz

Bereich Kita

Verordnung zur Gesundheitsförderung und Gesundheitsvorsorge in Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege (Gesundheitsvorsorge-VO) vom 8. April 2013

Bereich Schule

Gesetz Nr. 812 zur Ordnung des Schulwesens im Saarland (Schulordnungsgesetz SchoG) vom 5. Mai 1965 in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. August 1996,  letzte berücksichtigte Änderung: § 3b geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28. August 2019
Online-Informationen zum Gesetz

Bereich Jugendhilfe

Es gibt keine entsprechenden Regelungen auf Länderebene.    
 

Landesgesetzliche Regelungen für die Früherkennungsuntersuchungen

Früherkennungsuntersuchungen

Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst (Gesundheitsdienstgesetz - ÖGDG -) (Artikel 1 des Gesetzes Nr. 1429) vom 19. Mai 1999 zuletzt geändert durch das Gesetz vom 22. August 2018
Online-Informationen zum Gesetz

Verordnung über die Teilnahme an Früherkennungsuntersuchungen für Kinder vom 12. April 2007, geändert durch die Verordnung vom 24. November 2015
Online-Informationen zum Gesetz

Kontaktdaten

Zuständiges Ministerium/Fachabteilung

Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit
Abteilung C "Jugend, Senioren, Familien und Frauen"
Franz-Josef-Röder-Straße 23
66119 Saarbrücken

Telefon: 0681 501-2082
E-Mail: A.Heinen(at)soziales.saarland.de

Online-Angebot: Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit

Zuständige Landesbehörde

Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit
Referat C 5 "Kinder- und Jugendhilfe, Landesjugendamt"
Franz-Josef-Röder-Straße 23
66119 Saarbrücken

Telefon: 0681 501-3667
E-Mail: landesjugendamt(at)soziales.saarland.de

Online-Angebot: Landesjugendamt Saarland

Projekte und Forschungsvorhaben

Projekte und Forschungsvorhaben im Kinderschutz, die sich insbesondere mit dem Thema Risiko- und Fehlermanagement befassen oder befasst haben.

Landesprogramm "Frühe Hilfen im Saarland"

Durchführende Institution:
Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit
Referat C4 "Jugend- und Familienpolitik" 
Landeskoordinierungsstelle Frühe Hilfen
Franz-Josef-Röder-Straße
23 66119 Saarbrücken

Telefon: 0681 501-3123
E-Mail: fruehehilfen(at)soziales.saarland.de 

Online-Angebot: Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit

Zentrum für Kindervorsorge Saarland

Durchführende Institution:
Kliniken für Kinder- und Jugendmedizin
Universitätsklinikum des Saarlandes
Gebäude 27 - 5. OG
66421 Homburg/Saar

Telefon: 06841 16-46140
Telefax: 06841 16-28438
E-Mail: zfk.sl(at)uks.eu

Online-Angebot: Universitätsklinikum des Saarlandes 

Fachberatung bei sexuellem Missbrauch

Die saarländische Landesregierung arbeitet bereits seit Mitte 2000 gemeinsam mit den Jugendämtern der Landkreise und des Regionalverbandes an einer Strukturverbesserung für den Kinderschutz, insbesondere an der besseren Verzahnung der Schutz- und Hilfsangebote für die Opfer sexuellen Missbrauchs.

Um die Hilfe- und Unterstützungsangebote für die Opfer von sexuellem Kindesmissbrauch, insbesondere die Möglichkeit einer niedrigschwelligen Erstkontaktaufnahme und Inanspruchnahme von Hilfe- und Unterstützungsangeboten zu verbessern, wurde ein Qualitätssicherungskonzept entwickelt, das die Etablierung einer flächendeckenden Versorgung durch kompetentes und speziell geschultes Fachpersonal gewährleistet. Daran nehmen die Beratungsstellen PHÖNIX, NELE und SOS Beratungszentrum Saarbrücken teil:

Durchführende Institutionen:

NELE - Beratung gegen sexuelle Ausbeutung von Mädchen
Dudweilerstraße 80
66111 Saarbrücken
Telefon: 0681 320 58 und 0681 320 43  

Online-Angebot: "Nele" - Beratung gegen sexuelle Ausbeutung von Mädchen

PHOENIX - Beratung gegen sexuelle Ausbeutung von Jungen
Schubertstraße 6
66111 Saarbrücken
Telefon: 0681 7619685
E-Mail: phoenix(at)lvsaarland.awo.org

SOS-KINDERSCHUTZ und Beratung Saar
Karcherstraße 13
66111 Saarbrücken
Telefon: 0681 910070

 

Weitere Angebote und Informationen

Kinderschutzgruppen im Saarland

Kinderschutzgruppe am Klinikum Saarbrücken gGmbH
Winterberg 1
66119 Saarbrücken
Telefon 0681/9632161
E-Mail: KSG(at)klinikum-saarbruecken.de  

Download: Infoflyer "Kinderschutzgruppe am Klinikum Saarbrücken" (PDF, 2,3 MB)

Kinderschutzgruppe am Universitätsklinikum des Saarlandes
Klinik für Allgemeine Pädiatrie und Neonatologie
Gebäude 9
66421 Homburg
Telefon: 06841/16 - 28342
E-Mail: kinderschutz(at)uks.eu 

Download: Infoflyer "Kinderschutzgruppe am UKS" (PDF, 528 KB)

Kinderschutzgruppe der Marienhausklinik St. Joseph Kohlhof
Klinik für Kinder- und Jugendmedizin
Klinikweg 1-5
66539 Neunkirchen
Telefon: 06821/363 - 2010
E-Mail: bernhard.mischo(at)marienhaus.de  

Online-Angebot: Marienhausklinik St. Josef Kohlhof

 

 

Aktualisierung der Informationen auf der Basis von Rückmeldungen durch das Bundesland Saarland. Stand Mai 2022.