Kinderschutzkonzept Sachsen
Die Zielsetzungen sind, Eltern in ihrer Verantwortung gegenüber ihren Kindern zu unterstützen, Verantwortliche aus der Kinder- und Jugendhilfe zu stärken, Fachkräfte, deren Arbeitsalltag auf Kinder ausgerichtet ist, über ihren Arbeitsbereich hinaus in Kinder- und Jugendschutzaufgaben einzubeziehen und die Bevölkerung für das Wohl der in ihrem Umfeld lebenden Kinder zu sensibilisieren.
Um die Bedeutung des Kinderschutzes zu unterstreichen und die Förderung zu verstetigen, erfolgt die Förderung des Präventiven Kinderschutzes und der Frühen Hilfen im Freistaat Sachsen mit Wirkung zum 01.01.2020 durch eine eigenständige Förderrichtlinie "Präventiver Kinderschutz und Frühe Hilfen" – FRL PKFH sowie ein dazugehöriges Förderkonzept.
Das sächsische Förderkonzept bündelt die strategischen Handlungsansätze des Freistaates im Bereich präventiver Kinderschutz und Frühe Hilfen in einem Gesamtkonzept und schreibt diese fort. Damit wurden nicht nur das sächsische Handlungskonzept für präventiven Kinderschutz (2008,2010) und das Rahmenkonzept zur Ausgestaltung der Frühen Hilfen (2012,2014) in einem Dokument zusammengefasst, vielmehr ist das Förderkonzept Ausdruck eines umfassenderen und auf Nachhaltigkeit ausgerichteten Verständnisses von Frühen Hilfen. Es bezieht dabei das Engagement des Freistaats Sachsen und teilweise des Bundes ein und beschreibt die Rahmenbedingungen zur Förderung des präventiven Kinderschutzes und der Frühen Hilfen durch die Akteure. Zugleich berücksichtigt die Fortschreibung die Erfahrungen aus den bisherigen Aktivitäten auf Landesebene, einschließlich der Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetzes mit der Bundesinitiative Frühe Hilfen.
Landesgesetzliche Regelungen im Kinderschutz
Bereich Kita
Es gibt keine entsprechenden Regelungen auf Länderebene.
Bereich Schule
§ 50a Abs.1 Schulgesetz für den Freistaat Sachsen (SchulG)
Online-Informationen zum Gesetz
Nr. 5 VwV Schulpsychologische Beratung
Online-Informationen zum Gesetz
Bereich Jugendhilfe
Es gibt keine entsprechenden Regelungen auf Länderebene.
Bereich Gesundheit
Es gibt keine entsprechenden Regelungen auf Länderebene.
Landesgesetzliche Regelungen für die Früherkennungsuntersuchungen
Früherkennungsuntersuchungen
Es gibt keine entsprechenden Regelungen auf Länderebene.
Kontaktdaten
Zuständiges Ministerium/Fachabteilung
Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Abteilung 4 Jugend, Familie und Teilhabe
Referat 42 Kinder und Jugendliche
Albertstraße 10
01097 Dresden
Telefon: 0351 564
Online-Angebot: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz
Zuständige Landesbehörde
Sächsisches Landesjugendamt
Carolastraße 7a
09111 Chemnitz
Telefon: 0371 24081101
Projekte und Forschungsvorhaben
Projekte und Forschungsvorhaben im Kinderschutz, die sich insbesondere mit dem Thema Risiko- und Fehlermanagement befassen oder befasst haben.
Medizinischer Kinderschutz in Sachsen
Durchführende Institution:
Sächsische Landesärztekammer
Landeskoordinierungsstelle medizinischer Kinderschutz
Schützenhöhe 16
01099 Dresden
Ansprechpartnerinnen:
Magdalena Schulz: 0351 8267210
Nicole Breithor : 0351-8267127
Kontakt: kinderschutz(at)slaek.de
Landesfachstelle Blaufeuer - Beratung von Fachkräften der Kinder- und Jugendhilfe zur Prävention und Intervention bei sexualisierter Gewalt
Durchführende Institution:
Präventions- und Interventionszentrum gGmbH
Bahnhofstraße 7
01445 Radebeul
Telefon: (0351) 87 37 88 15
Kontakt: info(at)fachstelle-blaufeuer.de
Ombudschaftliche Beratung in Sachsen
Durchführende Institution:
Kinder- und Jugendhilferechtsverein Dresden e.V.
Louisenstraße 81
01099 Dresden
Kontakt: jugendhilferechtsverein(at)posteo.de
Weitere Angebote und Informationen
Maßnahmen für Frühe Hilfen
Landeskoordinierungsstelle Frühe Hilfen
Carolastraße 7a
09111 Chemnitz
Telefon: 0371 240811-/33/16
Ansprechpartner/Name: Frau Claudia Albrecht, Frau Anika Kötschau
Kontakt: Fruehe.Hilfen(at)lja.sms.sachsen.de
Bundesstiftung Frühe Hilfen
Angebote, die im Rahmen der Bundesstiftung umgesetzt werden:
- Verstetigung und Weiterentwicklung der Netzwerke für präventiven Kinderschutz und Frühe Hilfen in Sachsen
- Angebote der Gesundheitsorientierten Familienbegleitung
- Interdisziplinäres sächsisches Curriculum für die Qualifizierung zur Familienhebamme bzw. Familien-, Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin und -pfleger
- Etablierung ehrenamtlicher Projekte im Bereich Früher Hilfen, insbesondere Umsetzung von Patenmodellen zur längerfristigen ehrenamtlichen Unterstützung von Familien
- Angebote und Dienste an den Schnittstellen der unterschiedlichen Sozialleistungssysteme
- Universell-präventiv ausgerichtetes Informations- und Beratungsangebot durch die aufsuchende präventive Arbeit der Jugendämter
Online-Angebot: Netzwerke für Kinderschutz und Frühe Hilfen Sachsen
Aktualisierung der Informationen auf der Basis von Rückmeldungen durch das Bundesland Sachsen. Stand September 2023.