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Kinderschutzkonzept Schleswig-Holstein

Ziel der Kinderschutzstrategie Schleswig-Holstein ist es, eine verstärkte öffentliche Verantwortung für ein gelingendes Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen zu definieren und daraus abgeleitete Zielstellungen multiprofessionell umzusetzen.

Die dargestellten Maßnahmen sind integraler Bestandteil der Kinderschutzstrategie Schleswig-Holsteins und fokussieren entsprechend der gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben auf strukturfördernde Maßnahmen in den Bereichen Qualifizierung, Vernetzung und Kooperation. Dabei folgt das Land Schleswig-Holstein der Erkenntnis, dass Kinderschutz nur als Gesamtsystem wirkt. Dazu gehören Vernetzung im Sozialraum (Schulen, Kitas, Jugendeinrichtungen) und wertschätzende Kooperation an den wichtigen Schnittstellen zum Gesundheitswesen (Kinder- und Jugendarztpraxen, Kinderkliniken, Kinder- und Jugendärztliche Dienste des ÖGD, Frühe Hilfen, Erwachsenen-, Kinder und Jugendpsychiatrie u.v.m.) sowie zur Justiz bei Tätigwerden der Familiengerichte.

Landesgesetzliche Regelungen im Kinderschutz

Bereich Kita

Kindertagesstättengesetz und Verordnung des Landes Schleswig-Holstein

Online-Informationen zum Gesetz

Bereich Jugendhilfe

Bereich Schule

Bereich Gesundheit

Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst; § 7 a
Online-Informationen zum Gesetz

Landesgesetzliche Regelungen für die Früherkennungsuntersuchungen

Früherkennungsuntersuchungen

Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst; § 7 a
Online-Informationen zum Gesetz

Kontaktdaten

Zuständiges Ministerium/Fachabteilung

Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung
Adolf-Westphal-Straße 4
24143 Kiel
Telefon: 0431 / 988-7472

Ansprechpartnerin: Hanna Krüger
Kontakt: hanna.krueger(at)sozmi.landsh.de

Online Angebot: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/Themen/Soziales/Kinderschutz/kinderschutz.html

Zuständige Landesbehörde

Das Landesjugendamt ist in die Ministerialverwaltung integriert. Seine Aufgaben werden durch den Landesjugendhilfeausschuss und durch das Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung gemeinsam wahrgenommen. Die Verwaltung des Landesjugendamtes liegt in der Abteilung 3 "Kinder, Jugend und Familie".

Verwaltungsleitung: Thorsten Wilke

Ansprechpartner: Geschäftsstelle Landesjugendamt
Kontakt: landesjugendamt(at)sozmi.landsh.de

Online-Informationen: Landesjugendamt

Projekte und Forschungsvorhaben im Kinderschutz

Weiterbildung "Demokratie in der Heimerziehung"

Aufgrund der zentralen Rolle und Bedeutung der Fachkräfteaus- und -weiterbildung für die qualifizierte Durchführung von Beteiligungsprozessen sowie die strukturelle Absicherung von Beteiligungsrechten in den stationären Einrichtungen der Jugendhilfe erfolgten in Schleswig-Holstein 2013/2014 sowie 2016/2017 die bundesweit ersten Ausbildungsreihen von jeweils 25 Fachkräften für Partizipation in der stationären Erziehungshilfe.

Um nachhaltige Wirkungen zu erzielen, sind Beteiligungsprozesse von Kindern und Jugendlichen in Heimeinrichtungen auf die aktive Mitarbeit der pädagogischen Fachkräfte in den Einrichtungen angewiesen. Daher soll die Qualifizierung von Multiplikatorinnen und Multiplikatoren für Partizipation in stationären Einrichtungen der Jugendhilfe sowohl zur Moderation von Beteiligungsverfahren in den Einrichtungen als auch zur Fortbildung pädagogischer Fachkräfte zu eben diesen Themen befähigen (train the trainer).

Die Qualifizierung erfolgte berufsbegleitend in sechs dreitägigen Fortbildungsmodulen und beinhaltete die Durchführung einer eigenen Teambegleitung, umfasste eine Praxisphase und endete mit der Zertifizierung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Eine weitere Qualifizierung sowie Fortbildungseinheiten sind ab dem Jahr 2023 geplant.

Durchführende Institution:
Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein

Kontakt: Silke.loebbers(at)sozmi.landsh.de

Partizipation in Kindertageseinrichtungen

Landesmodellprojekt „Implementierung von Partizipation in den Kindertageseinrichtungen der AWO Schleswig-Holstein gGmbH“ (2014-2019)

Evaluationsstudie „Demokratische Alltagspraxis in erstzertifizierten Kindertageseinrichtungen der AWO SH“ (2020-2021)

Die hohen Qualitätsstandards für die Beteiligung von Kindern in Kindertagesstätten, wie sie im Rahmen des Konzeptes „Kinderstube der Demokratie“ in Schleswig-Holstein entwickelt wurden, bildeten den Ausgangspunkt und die Grundlage für die Entwicklung und Umsetzung der beiden Projekte. Ziel der Maßnahmen war, mit personeller Unterstützung der vom Land qualifizierten Kita – Partizipationsfachkräfte (Multiplikatorinnen und Multiplikatoren für Partizipation in Kindertageseinrichtungen) in allen 60 Kindertageseinrichtungen der AWO Schleswig-Holstein gGmbH sowohl eine Kita-Verfassung zu erarbeiten als auch zusätzlich exemplarisch ein Beteiligungsprojekt mit den Fachkräften zu entwickeln und umzusetzen. Dies galt auch für die vier kooperierenden Kitas des DKSB, Landesverband Schleswig-Holstein, sowie der Caritas Schleswig-Holstein.

Partizipation wird damit zum tragenden Moment der Qualitätsentwicklung in den am Modellprojekt teilnehmenden Kindertageseinrichtungen. Das Projekt hat zudem einen entscheidenden Beitrag dazu geleistet, dass die in § 45 SGB VIII vorgeschriebenen Beschwerderechte in Kindertagestätten beteiligungsorientiert umgesetzt und dadurch Akzeptanz und nachhaltige Nutzung im Sinne des Kinderschutzgedankens gewährleistet wurden. Nur die Implementierung fester Beteiligungsstrukturen, die von den Einrichtungsleitungen und den dort tätigen Fachkräften dann auch verinnerlicht werden, ermöglicht es, ein verbindliches Beschwerdesystem im Dialog mit den Kindern zu entwickeln und praktisch umzusetzen.

Die genannte Evaluationsstudie beschäftigte sich mit der Frage, was pädagogische Fachkräfte in den Einrichtungen der AWO Schleswig-Holstein e.V. konkret tun, um demokratische Partizipation umzusetzen. Im Ergebnis der Studie konnten neun Aspekte demokratischen Handelns und damit verbundene Herausforderungen für pädagogische Fachkräfte herausgearbeitet werden.

Durchführende Institution:
AWO Schleswig-Holstein gGmbH in Kooperation mit dem Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein

Kontakt: Silke.loebbers(at)sozmi.landsh.de

Fortbildungsprogramm - Kinderschutz und Kinder- und Jugendhilfe

Fortbildungsprogramm: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/LJA/lja_node.html

Durchführende Institution: Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein

Kontakt: landesjugendamt(at)sozmi.landsh.de

Fachforum Kinderschutz

Das Fachforum wirkt als überörtliche Plattform für den interdisziplinären fachlichen Austausch im Kinderschutz. Es dient der Qualitätssicherung und -Verbesserung des Kinderschutzes in Schleswig-Holstein. Das Fachforum setzt sich zusammen aus Fachkräften der Kinder- und Jugendhilfe, des Gesundheitswesens, der Behindertenhilfe sowie Vertretungen der Polizei, Justiz, den Wohlfahrtsverbänden, der Kirche und weiterer auf dem Gebiet des Kinderschutzes tätiger Personen. Ziel und Aufgabe ist es, den Kinderschutz in Schleswig-Holstein unter Berücksichtigung der Entwicklungen auf kommunaler, Landes- und Bundesebene zu begleiten und weiterzuentwickeln.

Durchführende Institution:
Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein

Kontakt: hanna.krueger(at)sozmi.landsh.de

Fachaustausch Kooperationskreise

Der landesweite Fachaustausch der Kooperationskreise Kinderschutz gem. §12 Landeskinderschutzgesetz Schleswig-Holstein hat das Ziel, die Kooperationsstrukturen in den Kommunen zu unterstützen und die Kooperation und Vernetzung im Kinderschutz zu stärken.

Durchführende Institution:
Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein

Kontakt: hanna.krueger(at)sozmi.landsh.de

Fachaustausch Frühe Hilfen

Mit der Einführung des Landesprogrammes Schutzengel Schleswig-Holstein wurde ein landesweiter Austausch mit den Netzwerkkoordinierenden der Frühen Hilfen in den Kreisen und kreisfreien Städten initiiert. Das Ziel ist die Sicherstellung der Netzwerke Frühe Hilfen und deren Qualitätssicherung sowie –entwicklung

Durchführende Institution:
Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein

Kontakt:
Katrin Witkowski
Katrin.Witkowski(at)sozmi.landsh.de

Qualitätszirkel

Seit 2015 findet ein Austausch mit den Koordinierenden und Steuernden für Familienhebammen und Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpflegenden statt. Der Qualitätszirkel soll eine Austauschplattform sein zur Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung zu dem Einsatz der Fachkräfte in den Kreisen und kreisfreien Städten.

Durchführende Institution:
Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein

Kontakt: Katrin.Witkowski(at)sozmi.landsh.de

Landesförderung Frühe Hilfen

Mit dem Landesprogramm Schutzengel können niedrigschwellige Angebote Früher Hilfen für Schwangere und Familien mit Kindern bis zu 3 Jahren gefördert werden. Ansprechpartner/innen für die Umsetzung sind die örtlichen Träger der Jugendhilfe. 

Durchführende Institution:
Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein

Kontakt: Anja.Reimers(at)sozmi.landsh.de

Online-Informationen: Landesförderung

Weitere Angebote und Informationen

Landeskinderschutz-Berichterstattung

Landeskinderschutzberichterstattung gem. §14 Landeskinderschutzgesetz Schleswig-Holstein:
„Die Landesregierung legt dem Landtag alle 5 Jahre einen Bericht zur Situation von Kindern und Jugendlichen bei Gefahren für Ihr körperliches, geistiges oder seelisches Wohl vor (§14 Kinderschutzgesetz Schleswig-Holstein). Der Bericht wird interdisziplinär und multiprofessionell erarbeitet. Er enthält neben der Darstellung der aktuellen Situation im Kinderschutz Vorschläge zur Verbesserung und Weiterentwicklung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen in Schleswig-Holstein und bildet somit eine wichtige fachliche Orientierung für die Einrichtungen und Dienste der relevanten Hilfesysteme.“

Durchführende Institution:
Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein

Kontakt: susann.burchardt(at)sozmi.landsh.de

Online-Information: Landeskinderschutzbericht

Qualifizierung Familienhebamme/Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpflegende

Regelmäßig bieten die DRK-Heinrich-Schwesternschaft e.V. und der Hebammenverband SH e.V. als Auftragnehmer eine Weiterqualifizierung für Hebammen und Kinderkrankenpfleger und -pflegerinnen zu Familienhebammen und Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger und -pflegerinnen an. Diese erfolgt auf der Grundlage eines gemeinsamen Curriculums, das den bundesweiten Anforderungen entspricht.

Durchführende Institution:
Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein

Kontakt:
Katrin.Witkowski(at)sozmi.landsh.de
info(at)heinrich-schwestern.de
familienhebamme(at)hebammen-sh.de

Online-Angebote:
DRK-Heinrich-Schwesternschaft e.V.
Hebammenverband Schleswig-Holstein e.V.

Aktualisierung der Informationen auf der Basis von Rückmeldungen durch das Bundesland Schleswig-Holstein. Stand August 2023.