Kinderschutzkonzept Thüringen
Das gesunde Aufwachsen und der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Vernachlässigung, Misshandlung und sexuellem Missbrauch hat für die Thüringer Landesregierung höchste Priorität. Die stetige Weiterentwicklung der systemübergreifenden Kooperation und die Stärkung eines präventiv ausgerichteten Kinderschutzes wird durch den Freistaat Thüringen insbesondere durch legislative Maßnahmen, Fort- bzw. Weiterbildung, fachliche Empfehlungen, Projektförderungen und Öffentlichkeitsarbeit unterstützt.
Landesgesetzliche Regelungen im Kinderschutz
Bereich Kita
§ 7 (6) Ziele und Aufgaben der Kindertageseinrichtungen - Thüringer Gesetz über die Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungenund in Kindertagespflege als Ausführungsgesetz zum Achten Buch Sozialgesetzbuch (Thüringer Kindertagesbetreuungsgesetz -ThürKitaG -) vom 18. Dezember 2017
Bereich Schule
§ 55a Abs. 2 Thüringer Schulgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. April 2003 (GVBl. S. 238), letzte berücksichtigte Änderung: § 57 neu gefasst, §§ 58 und 60 geändert geändert durch Artikel 13 des Gesetzes vom 6. Juni 2018 (GVBl. S. 229, 262)
Online-Informationen zum Gesetz
HINWEIS: Gesetz wird aktualisiert!
Bereich Jugendhilfe
§ 14 Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetz (ThürKJHAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. Februar 2009; letzte berücksichtigte Änderung: zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. März 2019 (GVBl. S. 18)
Bereich Gesundheit
§ 10 Thüringer Gesetz zur Förderung der Teilnahme an Früherkennungsuntersuchungen für Kinder (ThürFKG) vom 16. Dezember 2008; letzte berücksichtigte Änderung: zuletzt geändert durch Artikel 1, Geltungsdauer verlängert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 18. Dezember 2018 (GVBl. S. 730)
Landesgesetzliche Regelungen für die Früherkennungsuntersuchungen
Früherkennungsuntersuchungen
§§ 1-9 Thüringer Gesetz zur Förderung der Teilnahme an Früherkennungsuntersuchungen für Kinder (ThürFKG) vom 16. Dezember 2008; letzte berücksichtigte Änderung: zuletzt geändert durch Artikel 1, Geltungsdauer verlängert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 18. Dezember 2018 (GVBl. S. 730)
Kontaktdaten
Zuständiges Ministerium/Fachabteilung
Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
Abt. 4 Jugend
Werner-Seelenbinder-Str. 7
99096 Erfurt
Telefon: 0361 57 3411301
Kontakt: poststelle(at)tmbjs.thueringen.de
Zuständige Landesbehörde
Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
Abt. 4 Jugend
Werner-Seelenbinder-Str. 7
99096 Erfurt
Telefon: 0361 57 3411301
Kontakt: poststelle(at)tmbjs.thueringen.de
Projekte und Forschungsvorhaben
Projekte und Forschungsvorhaben im Kinderschutz, die sich insbesondere mit dem Thema Risiko- und Fehlermanagement befassen oder befasst haben.
Regionale Netzwerke Frühe Hilfen/Kinderschutz in Thüringen
Die regionalen Netzwerke Frühe Hilfen/Kinderschutz werden seit 2013 zur Stärkung des präventiven Kinderschutzes in allen Landkreisen und kreisfreien Städten Thüringens umgesetzt.
Fachstelle für Kooperation und Qualitätsentwicklung im medizinischen Kinderschutz
Gefördert durch das Landesprogramm setzen das Helios Klinikum Erfurt und der Deutsche Kinderschutz Bund Thüringen e. V. ein befristetes Modellprojekt zur Weiterentwicklung insbesondere der Kooperation zwischen den in Thüringen etablierten Kinderschutzambulanzen bzw. gruppen und den Jugendämtern um.
LAG Kinder- und Jugendschutz Thüringen e.V.
Die LAG Kinder- und Jugendschutz Thüringen e.V. ist ein Zusammenschluss von mehr als 30 Verbänden, Vereinen und Einzelmitgliedern. Seit 1992 macht sich die vom Freistaat Thüringen geförderte Facheinrichtung sich für den Schutz von Kindern und Jugendliche stark.
Kontakt: www.jugendschutz-thueringen.de
Weitere Angebote und Informationen
Aktualisierung der Informationen auf der Basis von Rückmeldungen durch das Bundesland Thüringen. Stand Dezember 2018.