Koordinierungsstellen für Familienhebammen
Wie in allen Bundesländern wird auch in Sachsen-Anhalt der bedarfsgerechte Ausbau des Unterstützungsangebotes »Familienhebammen« verfolgt.
Zu Beginn der Bundesinitiative waren zunächst die in einem Landesmodellprojekt bereits qualifizierten Familienhebammen in eine Koordinierung der kommunalen Jugendhilfe zu übertragen, was in einigen Regionen mit erheblichem Aufwand und zum Teil mit Widerständen verbunden war. Die zur Verschwiegenheit verpflichteten Familienhebammen fürchteten um ihre vertrauensvolle Stellung in den Familien, wenn sie mit dem Jugendamt zusammenarbeiten. Der wertvolle Zugang zu Familien, die dem Jugendamt nicht bekannt sind, schienen dann verloren. Zudem wiesen sie auf ihre Verschwiegenheitspflicht als Berufsgeheimnisträgerinnen hin. Den Jugendämtern wiederum ist wichtig zu wissen oder zumindest möglichst schnell erfahren zu können, in welchen Familien Familienhebammen tätig sind. Um diesen gegensätzlichen, aber dennoch legitimen Ansprüchen gerecht zu werden, wurde in allen Kommunen eine Familienhebammen-Koordinierungsstelle eingerichtet. Diese steuert den Einsatz der Familienhebammen und dokumentiert deren Tätigkeit so, dass die Interessen des Jugendamtes gewahrt sind. Die Koordinierungsstelle informiert über das Angebot, sie ist Anlaufstelle für Interessierte und sichert die Einbindung der Familienhebammen in das lokale Netzwerk »Frühe Hilfen«. Mit einem landesweit eingeführten Verfahren zur Datenübermittlung kann auch eine anonyme Vermittlung in die Familienhebammenbetreuung sichergestellt werden. Die kommunalen Koordinierungsstellen haben sich in der Vergangenheit zu einem wichtigen Vermittlungsstützpunkt entwickelt.