Der Zehnte Familienbericht der Bundesregierung blickt auf die Lebenslagen von Allein- und Getrennterziehenden und ihrer Kinder. Bundesfamilienministerin Lisa Paus hat den Bericht am 15. Januar 2025 gemeinsam mit der Vorsitzenden der Sachverständigenkommission, Professorin Dr. Michaela Kreyenfeld, vorgestellt.
Bestandsaufnahme, Analysen und Handlungsempfehlungen dienen als Grundlage, um Unterstützungsmaßnahmen für Allein- und Getrennterziehende weiterzuentwickeln.
Daten der NZFH-Forschung
Auch Erkenntnisse aus der NZFH-Forschung sind in den Bericht eingeflossen. Die NZFH-Studie KiD 0-3 2022 liefert umfassende Daten zu Belastungslagen von Eltern mit Kindern unter drei Jahren sowie zur Nutzung von Unterstützungsangeboten:
- Bei Alleinerziehenden zeigen sich vermehrt sozioökonomische Belastungslagen wie Armut, geringe Bildung oder fehlende soziale Unterstützung.
- Auch andere Belastungslagen wie elterliche Erschöpfung, Depressionen oder Angstsymptomatik und negative Kindheitserfahrungen treten bei Alleinerziehenden häufiger auf als bei nicht Alleinerziehenden.
- Mit Blick auf Merkmale des Kindes zeigt sich bei Alleinerziehenden ein erhöhter Hilfebedarf durch problematisches Schreiverhalten des Kindes.
- Universelle Gruppenangebote wie Geburtsvorbereitung, Hebammenhilfe und Rückbildungskurse nehmen Allein- oder Getrenntlebenden weniger in Anspruch als Eltern aus Paarfamilien.
- Individuelle Beratungsangebote wie Schwangerschafts-, Familien- und Erziehungsberatung nehmen sie hingegen häufiger in Anspruch als nicht allein- oder getrennterziehende Eltern.
Zentrale Handlungsempfehlungen
Auf Grundlage dieser und vieler weiterer Daten enthält der Zehnte Familienbericht vier zentrale Handlungsempfehlungen und konkrete Vorschläge, um Allein- und Getrennterziehende besser zu unterstützen:
- Ökonomische Eigenständigkeit stärken
- Gemeinsame Elternverantwortung fördern
- Armut bekämpfen und Vulnerabilitäten beachten
- Familienvielfalt adäquat erfassen – Statistik und Evaluationsforschung zeitgemäß weiterentwickeln
Die Rolle der Frühen Hilfen
Die Angebote der Frühen Hilfen richten sich nicht speziell an Allein- und Getrennterziehende. Fachkräfte in den Frühe Hilfen wie Familienhebammen oder Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpflegende (FGKiKP) können Eltern aber bereits in einer sehr frühen Phase der Elternschaft begleiten und beraten. Dadurch ist es ihnen möglich, auf Partnerschaftskonflikte aufmerksam zu werden und passende Beratungs- oder Unterstützungsmöglichkeiten und Hilfen aufzuzeigen.
Die Sachverständigenkommission empfiehlt im Zehnten Familienbericht daher auch eine Stärkung und Ausweitung von Angeboten der Frühen Hilfen. Konkret schlagen sie eine Ausweitung der Kindesaltersgrenze bei Angeboten aufsuchender Gesundheitsfachkräfte in den Frühen Hilfen vor – insbesondere für Alleinerziehende in prekären Lebenslangen. Auch eine flächendeckende Koordination von Freiwilligenangeboten für Familien regen die Expertinnen und Experten beispielsweise an.
Zehnter Familienbericht in zwei Fassungen
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) hat den Zehnten Familienbericht als Langfassung veröffentlicht sowie als Kurzfassung. Beide stehen auf der Website des BMFSFJ zum Herunterladen zur Verfügung:
Die Langfassung enthält neben dem Gesamtbericht der der Zehnten Familienberichtskommission und die Stellungnahme der Bundesregierung:
https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/publikationen/zehnter-familienbericht-254310
Die Kurzfassung ist eine Zusammenfassung des Sachverständigenberichts:
https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/publikationen/unterstuetzung-allein-und-getrennterziehender-eltern-und-ihrer-kinder-254308
Weitere Informationen auf fruehehilfen.de
Weitere Informationen des BMFSFJ zum Familienbericht
Hintergrundinformationen: Zehnter Familienbericht
Pressemitteilung: Familienbericht: Jede fünfte Familie allein- oder getrennterziehend
(Quellen: Zehnter Familienbericht: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/publikationen/zehnter-familienbericht-254310 vom 23. Januar 2025)