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Kinder aus der Ukraine aufnehmen: Jugendamt kontaktieren

Die Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) der Landesjugendämter appelliert an alle Menschen, die aus der Ukraine geflüchtete Kinder und Jugendliche bei sich aufnehmen möchten, sich vorher bei ihrem örtlichen Jugendamt zu melden.

Die Jugendämter sind die zentralen Anlaufstellen in den Kommunen: Nach der Registrierung stehen staatliche Hilfsangebote oder Unterstützungsleistungen zur Verfügung. Mit den ukrainischen Behörden können Daten zur Information von Angehörigen ausgetauscht werden.

Wichtig ist eine registrierte Aufnahme in Deutschland auch, um den Schutz der Kinder vor Missbrauch gewährleisten zu können. 

Für Personen, die Kinder oder Familien bei sich aufnehmen, ist es zudem hilfreich zu wissen, dass die Geflüchteten in der Regel stark traumatisiert sind, einer besonderen Unterstützung bedürfen, eventuell auch einer therapeutischen Hilfe. Diese Unterstützung steht den Geflüchteten zu.

Informationen zum jeweils zuständigen Jugendamt sind über die Suchfunktion auf der Website der BAG Landesjugendämter zu finden: www.unterstuetzung-die-ankommt.de

Geflüchtete Familien in den Frühen Hilfen

Auf der Plattform Frühe Hilfen und Flucht bündelt das NZFH Unterstützungsangebote, Informationen und Arbeitshilfen für Fachkräfte, die geflüchtete Familien begleiten oder betreuen.

Plattform Frühe Hilfen und Flucht 

Auf der Website elternsein.info informiert das NZFH auch auf Ukrainisch, Russisch und Englisch über Frühe Hilfen. Zu finden sind dort auch Informationen über Beratungsangebote, zur Gesundheit und zum Themenbereich Einreise, Anmeldung und Aufenthalt in Deutschland, ebenfalls auf Deutsch, Englisch und Ukrainisch. Kommunen können die Information in ihrem digitalen Angebot einbinden und auf die Zielseite auf elternsein.info verlinken.

Frühe Hilfen beraten Familien aus der Ukraine

Beratung und Informationen für Familien aus der Ukraine

Weitere Informationen auf fruehehilfen.de

Dr. Silke Karsunky, Vertreterin der BAG Landesjugendämter im Beirat der Bundesstiftung Frühe Hilfen und des NZFH

Quelle: Newsletter der Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) Landesjugendämter vom 31.03.2022