Das Gesetz zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt (SchwHiAusbauG) feiert 10-jähriges Jubiläum. Es stellte 2014 einen Meilenstein für die Situation von hilfesuchenden Schwangeren dar. Seither werden Frauen, die in einer Notlage sind oder ihre Schwanger- und Mutterschaft geheim halten wollen, durch das Angebot der vertraulichen Geburt unterstützt. Ergänzend hat der Bund das Hilfetelefon "Schwangere in Not" eingerichtet. Seit nunmehr zehn Jahren bietet es unter der Nummer 0800 40 40 020 rund um die Uhr und in 19 Sprachen einen niederschwelligen Zugang zum Beratungssystem an.
Bundesfamilienministerin Lisa Paus: "Eine schwangere Frau in Not muss überall schnell und niedrigschwellig Hilfe und Unterstützung finden. Möchte oder muss sie die Schwangerschaft geheim halten, eröffnet das Gesetz zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt seit nunmehr zehn Jahren einen Weg aus der vermeintlichen Ausweglosigkeit. Das ist nur möglich durch starkes Zusammenwirken vieler Akteurinnen und Akteure: Die Beraterinnen des Hilfetelefons, Schwangerschafts(-konflikt)beratungsstellen, Hebammen, Ärztinnen und Ärzten, Kliniken, Adoptionsvermittlungsstellen, Jugendämtern, Standesämtern und Familiengerichten. Bei Ihnen allen möchte ich mich herzlich bedanken. Nur durch Ihr Engagement ist es möglich, Schwangere in einer psychosozialen Notlage zu unterstützen und ihre Kinder zu schützen. Das Hilfetelefon "Schwangere in Not" ist eine wichtige erste Anlaufstelle für einfach zugängliche, kompetente und vertrauliche Hilfe. Zum zehnjährigen Bestehen gratuliere ich ganz herzlich!"
Anlässlich des Jubiläums hat das BMFSFJ eine Publikation und einen Film veröffentlicht, in dem Betroffene und Multiplikator*innen zu Wort kommen. Hier finden Sie auch die Ergebnisse der Gesetzesevaluation: https://www.bmfsfj.de/vertrauliche-geburt-multiplikatoren
Weiterführende Informationen: Vertrauliche Geburt als rechtssichere Alternative
Für die Frauen, die ihre Schwangerschaft und Mutterschaft auch nach eingehender psychosozialer Beratung weiter verheimlichen wollen, bietet das Gesetz die Möglichkeit der vertraulichen Geburt. Das heißt: Die Entbindung ist geschützt und medizinisch betreut, den Müttern wird 16 Jahre lang die Anonymität garantiert. Die Beraterinnen begleiten die Frauen im Fall einer vertraulichen Geburt auch nach der Geburt, um ihnen bei der Lösung von Konflikten zur Seite zu stehen und ihnen Möglichkeiten zur Rücknahme des Kindes aufzuzeigen. Entscheidet sich die Frau für die dauerhafte Abgabe des Kindes, wird es zur Adoption freigegeben. Die Rechte der betroffenen Kinder werden geschützt: Ab dem 16. Lebensjahr können sie ihre Herkunft erfragen - ein Aspekt, der enorm wichtig für die eigene Identitätsfindung ist.
Mit der vertraulichen Geburt hat die Bundesregierung ein gesetzlich geregeltes Angebot für die Betroffenen geschaffen und damit Handlungssicherheit für Schwangere, Beratungsstellen, Kliniken und Behörden hergestellt. Gründe für die Entscheidung zu einer vertraulichen Geburt sind vielfältig. Seit Einführung der Regelung zur vertraulichen Geburt wurde diese bis Mai 2024 mehr als 1.200 Mal in Anspruch genommen.
Hilfetelefon "Schwangere in Not"
Das bundesweite Hilfetelefon "Schwangere in Not" wurde am 1. Mai 2014 beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben in Köln eingerichtet. Es bietet rund um die Uhr anonyme und kostenfreie Hilfe und Unterstützung für Schwangere und deren Umfeld, die sich in Konfliktlagen befinden. Ausgebildete Beraterinnen stehen jederzeit als Vertrauensperson zur Verfügung, um psychosoziale Unterstützung zu bieten. Das Angebot ist barrierefrei und mehrsprachig. Die Beratung erfolgt telefonisch, per Chat oder E-Mail über die eingerichtete Webseite hilfetelefon-schwangere.de. Seit der Gründung des Hilfetelefons fanden 139.117 Kontakte statt. Davon wurden insgesamt 52.400 Beratungsgespräche verzeichnet. Neben einer Erstberatung zu allen Fragen rund um Schwangerschaft und Geburt wird bei Bedarf an eine Schwangerschafts(-konflikt)beratungsstelle vor Ort weitervermittelt. In diesem Rahmen kann auch eine vertrauliche Geburt in die Wege geleitet werden.
Die Pressemitteilung finden Sie hier: www.bmfsfj.de
(Quelle: Pressemitteilung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) vom 5. Juli 2024)