Arbeit und Begleitung der Familien
Praktische Empfehlungen zur Arbeit mit Familien in der aufsuchenden Betreuung und digitalen Beratung, zum Kinderschutz und zur Arbeitsorganisation im Netzwerk und der Kommune während der Corona-Pandemie
Gesundheitsfachkräfte (GFK) in den Frühen Hilfen sollen Familien gerade in belastenden Lebenslagen betreuen. Durch umfassende Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie wurden Familien ab dem Frühjahr 2020 erheblichen Veränderungen ausgesetzt.
Gesetzliche Vorgaben und Regelungen sind – je nach Zuständigkeit – bundesweit einheitlich, gelten auf Länderebene oder nur kommunal. Bundesweit gilt die einrichtungsbezogene Impfpflicht. Beschäftigte aus dem Gesundheits- und Pflegebereich müssen bis zum 15. März 2022 einen Nachweis über die vollständige Impfung oder Genesung vorlegen. Diese Impfpflicht gilt auch für Fachkräfte in den Frühen Hilfen wie Familienhebammen und Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpflegende (FGKiKP). Die zugrundeliegende Regelung im Infektionsschutzgesetz § 20a IfSG) gilt bis 31.12.2022.
Inzwischen haben sich viele Arbeitsbereiche normalisiert und Regelungen werden nur noch wenig angepasst. Die Informationen stehen hier aber weiterhin noch eine Zeit lang zur Verfügung.
Empfehlungen für Gesundheitsfachkräfte rund um die aufsuchende Beratung
Viele Regelungen zur aufsuchenden Betreuung sind nach wie vor regional unterschiedlich. Dies betrifft insbesondere Abstands- und Hygieneregeln sowie die Quarantäne-Vorschriften.
Die Entscheidung für einen Hausbesuch sollte daher immer in Absprache mit der koordinierenden Stelle (z. B. Netzwerkkoordination) erfolgen. Persönliche und gesundheitliche Gründen seitens der GFK sind zu respektieren.
Wichtig: Seit 16. März 2022 gilt die sogenannte einrichtungsbezogene Impfpflicht. Diese gilt explizit auch für Gesundheitsfachkräfte in den Frühen Hilfen wie Familienhebammen und Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpflegende (FGKiKP).
Siehe dazu auch Fragen und Antworten in der Rubrik Regelungen der Bundesstiftung Frühe Hilfen und arbeitsrechtliche Informationen.
Der Hebammenverband informiert auf seiner Website umfassend über aktuelle Entwicklungen und Entscheidungen im Zusammenhang mit Hebammentätigkeiten, zum Beispiel über Möglichkeiten, schwangere Frauen und Mütter per Video oder telefonisch zu beraten, und Regelungen, diese digitalen Leistungen abzurechnen, über das Verhalten bei COVID-19-Verdachtsfällen und zur Abklärung von Quarantänemaßnahmen: https://www.hebammenverband.de/corona
Wichtig: Seit 16. März 2022 gilt die einrichtungsbezogene Impfpflicht. Auch für Hebammen und Fachkräfte in den Frühen Hilfen wie Familienhebammen und Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpflegende (FGKiKP). Siehe dazu auch Fragen und Antworten in der Rubrik Regelungen der Bundesstiftung Frühe Hilfen und arbeitsrechtliche Informationen.
Über die Auswirkungen der Impfpflicht auf die Hebammenarbeit informiert auch der Hebammenverband auf seiner Website: https://www.hebammenverband.de/corona/faq-impfpflicht/
Wichtig ist es, den Kontakt zu den Familien zu halten, auch wenn Besuche bei einer Familie nicht erlaubt oder möglich sind.
Fachkräfte können Familien durch regelmäßigen telefonischen Kontakt oder Video-Gespräche weiterhin unterstützen. Auch persönliche Treffen an der frischen Luft sind häufig möglich und werden in vielen Kommunen und Netzwerken bereits praktiziert.
Beispiele finden Sie hier: Praxisbeispiele in der Corona-Zeit
Die Bedeutung persönlicher Kontakte und der Unterstützung von Familie bestätigen auch Ergebnisse verschiedener Studien, die seit Beginn der Corona-Pandemie durchgeführt werden. So befürchten laut einer Studie des NZFH 43 Prozent der befragten Gesundheitsfachkräfte, dass (bestehende) Konflikte als Folge von Überforderung und Belastung durch die Auswirkungen der Pandemie verstärkt werden.
Ergebnisse aus der Forschung: https://www.fruehehilfen.de/forschung-im-nzfh/forschung-zu-corona/
Empfehlungen zur Beratung bei Kontaktbeschränkungen, insbesondere telefonisch oder online
Inzwischen haben viele Einrichtungen und Anbieter Tipps und Hinweisen zur digitalen Zusammenarbeit und Beratung zusammengestellt. Hier finden Sie eine Auswahl:
Der Paritätische Gesamtverband gibt Tipps und Informationen zu Tools für die digitale Zusammenarbeit, zum Beispiel im Homeoffice: https://www.der-paritaetische.de/schwerpunkt/digitalisierung/webzeugkoffer/
Die EU-Initiative klicksafe informiert über Kosten, Datenschutz und Privatsphäre ausgewählter Dienste für Messenger (Wire, Chiffry), Videotelefonie (Jitsi Meet) und Terminfindung (Nuudel): https://www.klicksafe.de/service/aktuelles/news/detail/tipps-zur-digitale-kommunikation/
Die Verbraucherzentrale hat verschiedene Messenger-Dienste angeschaut und bewertet unter: https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/digitale-welt/datenschutz/whatsappalternativen-messenger-im-ueberblick-13055
Das Deutsche Rote Kreuz hat eine Übersicht an Tools fürs Homeoffice erstellt und dabei auf Datenschutz, Kosten und Beschränkungen geachtet. Zu den geprüften Tools gehören u. a. Videokonferenzen, Videotelefonie, Telefonkonferenzen, Projektmanagement und Messenger.
https://drk-wohlfahrt.de/sonderseiten/soziale-innovation-digitalisierung/werkzeuge/
Vanessa Heitplatz und Dr. Bastian Pelka von der TU Dortmund haben ein Padlet zu digitalen Tools für die Soziale Arbeit zusammengestellt: https://padlet.com/BastianPelka/t3uvigzejspmx6ga
Das Selbsthilfe-Büro Niedersachsen der Deutschen Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e. V. hat einen Leitfaden zur Nutzung und Auswahl von Online-Konferenztools erstellt. Die PDF kann heruntergeladen werden unter: https://www.selbsthilfe-buero.de/fileadmin/user_upload/Leitfaden_Online-Konferenz-Tools.pdf
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) hat auf seiner Website Informationen und Leitfragen zur Beurteilung und Auswahl von Messenger- und Videokonferenztools veröffentlicht: https://www.bfdi.bund.de/DE/Fachthemen/Inhalte/Technik/Videokonferenzsysteme.html?nn=303180
Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder hat eine "Orientierungshilfe Videokonferenzsysteme" als PDF veröffentlicht. Die Orientierungshilfe gibt Tipps zur Auswahl und Nutzung von Videokonferenzsystemen. Sie geht zudem auf den Datenschutz von Beschäftigten im Homeoffice und bei der mobilen Arbeit ein. https://www.datenschutzkonferenz-online.de/media/oh/20201023_oh_videokonferenzsysteme.pdf
Dr. Joachim Wenzel, Stephanie Jaschke und Emily Engelhardt haben für die Deutsche Gesellschaft für Systemische Therapie, Beratung und Familientherapie e. V. (DGSF) eine Handreichung zur Krisenberatung per Telefon und Video in Zeiten von Corona erstellt. https://www.dgsf.org/ueber-uns/gruppen/fachgruppen/online-beratung/krisenberatung-am-telefon-und-per-video-in-zeiten-von-corona/at_download/file
In der Ausgabe FRÜHE HILFEN aktuell zum Thema "Frühe Hilfen in Zeiten von Corona" geben zwei Experten Tipps aus der Praxis zur Beratung per Telefon und digitalen Medien: https://www.fruehehilfen.de/service/aktuelles/fruehe-hilfen-aktuell/ausgabe-01-2020/
Ausführliche Informationen zum Thema Digitale Beratung enthält auch eine Broschüre in der Publikationsreihe FORUM Sexualaufklärung und Familienplanung der BZgA: https://www.fruehehilfen.de/nc/service/publikationen/einzelansicht-publikationen/titel/digitale-beratung-forum-sexualaufklaerung-und-familienplanung/
Zur Unterstützung der telefonischen Beratung, kann es hilfreich sein, den Familien zusätzlich Informationen oder Materialien zuzusenden. Wenn die Familie einer Zusendung per E-Mail zustimmt, kann die Fachkraft sie als PDF mailen. Wenn die Familie keine E-Mail erhalten möchte oder keinen Computer oder Drucker besitzt, ist eine Zusendung per Post möglich.
Gut zu wissen: Viele Materialien des NZFH stehen zum Herunterladen zur Verfügung. Eine Übersicht der Materialien, die auch zur Weitergabe an Eltern geeignet sind, finden Sie hier: https://www.fruehehilfen.de/service/materialien-fuer-eltern-und-familien/
Das Internetangebot www.elternsein.info des NZFH wendet sich direkt an Mütter, Väter und alle weiteren Personen, die Kinder erziehen oder betreuen. Dort zu finden sind auch viele Ideen und Tipps für Familien, um schwierige Zeiten gut zu meistern, unterteilt in fünf Rubriken: "Als Eltern entspannt und gelassen bleiben", "Dinge, die uns Hoffnung geben", "Stark werden und stark bleiben!", "Als Familie stark bleiben" und "Gemeinsam etwas Schönes tun!" https://www.elternsein.info/krisen-bewaeltigen/ideen-fuer-familien/
Sie können Familien immer auch auf alternative Beratungsmöglichkeiten hinweisen: die Online-Beratung der Bundeskonferenz für Erziehungsberatung e. V. www.bke-elternberatung.de und das Elterntelefon 0800 111 0 550 der "Nummer gegen Kummer e. V." sind bundesweit etabliert und kostenlos erreichbar. Als Kooperationspartner des NZFH informieren sie auch zu Frühen Hilfen und vermitteln bei Bedarf an passende und regionale Unterstützungsangebote. Beide Anbieter haben ihre Beratungskapazitäten wegen der Ausbreitung des Coronavirus ausgebaut.
In Kooperation mit dem NZFH bietet die bke-Onlineberatung seit März 2021 neue Onlineberatungsangebote für Schwangere und Eltern mit Kindern von 0 bis 3 Jahren an. Mehr Informationen unter: https://www.fruehehilfen.de/service/aktuelles/neue-online-beratungsangebote-fuer-schwangere-und-eltern/
Das NZFH hat unter www.elternsein.info/coronazeiten-beratung-jetzt-fuer-eltern eine Übersicht an professionellen und ehrenamtlichen kostenlosen Telefon- und Online-Beratungen für Eltern und Schwangere veröffentlicht, die teilweise auch außerhalb der Dienstzeit von Beratungsstellen zur Verfügung stehen.
Auch mit einer Postkarte können Sie Eltern über diese Angebote informieren. Das NZFH stellt diese Akteuren in den Frühen Hilfen kostenlos zur Verfügung: https://fruehehilfen.de/postkarte-starke-nerven
Übrigens...
Wer sich bei der "Nummer gegen Kummer" ehrenamtlich engagieren möchte, kann sich gern bei den Standorten vor Ort melden. Die Kontaktdaten der Standorte sind über die Geschäftsstelle von Nummer gegen Kummer e. V. erhältlich unter info(at)nummergegenkummer.de, Tel. 0202 259059-0
Das Deutsche Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e. V. (DIJuF) beantwortet auf seiner Website rechtliche Fragen, die in der Kinder- und Jugendhilfe im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie gestellt wurden: https://dijuf.de/handlungsfelder/coronavirus/coronavirus-faq/datenschutz
Die externe Datenschutzbeauftragte der Bundeskonferenz für Erziehungsberatung e. V. (bke), Corinna Gekeler, hat Informationsblätter zum Datenschutz in Corona-Zeiten erstellt. Sie enthalten Empfehlungen für die Erziehungs- und Familienberatungsstellen, insbesondere zum Homeoffice.
- Datenschutz in Corona-Zeiten, Teil 1 (Kommunikationswege): https://www.bke.de/sites/default/files/migrated/newsletter/2020/datenschutzcorona-26-03-20.pdf
- Datenschutz in Corona-Zeiten, Teil 2 (Arbeitsmittel): https://www.bke.de/sites/default/files/migrated/newsletter/2020/datenschutzcorona20-04-02.pdf
Das Institut für E-Beratung der Fakultät Sozialwissenschaften der Technischen Hochschule Nürnberg hat Handlungsempfehlungen zur kurzfristigen Umsetzung von Onlineberatung erstellt: www.e-beratungsinstitut.de/handlungsempfehlungen-in-der-corona-krise/
Grundsätzliche Informationen zum Thema Datenschutz in den Frühen Hilfen enthält eine Publikation des NZFH: https://www.fruehehilfen.de/service/publikationen/einzelansicht-publikationen/titel/datenschutz-bei-fruehen-hilfen/
Gesundheitsfachkräfte der Frühen Hilfen sind verpflichtet, den Betreuungsverlauf vollständig zu dokumentieren. Unabhängig davon, wie die Beratung durchgeführt wurde: persönlich, telefonisch oder schriftlich, auch per Chat.
Die dokumentierten Informationen dienen der rechtlichen Absicherung der Gesundheitsfachkraft und der Abrechnung. Bei einer Überleitung der Familien in weiterführende Unterstützungsangebote können sie wichtige Informationen liefern.
In der Dokuvorlage2020 des NZFH können Gesundheitsfachkräfte die verschiedenen Beratungsarten dokumentieren: im Verlaufsbericht mit TK = Telefonkontakt, K = anderer Kontakt (z. B. E-Mail, SMS, Messenger) sowie unter Art des Handelns: TB = Telefonberatung. Die Formulare der neuen digitalen Dokumentationsvorlage können Fachkräfte hier herunterladen: Dokuvorlage2020
Das Netzwerk Evangelischer und Katholischer Eltern-Kind-Gruppen in Deutschland (NEKED) hat eine Arbeitshilfe zur Durchführung von digitalen Angeboten in der Familienbildung erstellt. Die Broschüre "Eltern-Kind-Gruppen Gehen Online – Wie Geht das?“ bietet viele konkrete Tipps und kann hier heruntergeladen werden: https://www.familienbildung-deutschland.de/wp-content/uploads/2021/02/EKG-gehen-Online_NEKED_Arbeitshilfe.pdf
In Zeiten von Besuchsverboten und Quarantäne-Maßnahmen ist die Erteilung einer Schweigepflichtentbindung, beispielsweise bei der Vermittlung einer Familie von einer Kinderärztin oder einem Kinderarzt in die Angebote der Frühen Hilfen, auf dem üblichen Weg nicht immer möglich.
Grundsätzlich stellt die Schweigepflichtentbindung eine Einwilligung in eine Datenübermittlung dar. In welcher Form dies geschieht, ist nicht festgelegt. Das Deutsche Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e. V. (DIJuF) gibt auf seiner Internetseite ausführliche Hinweise, was dabei zu beachten ist:
https://dijuf.de/handlungsfelder/coronavirus/coronavirus-faq/datenschutz
Die Schweigepflichtentbindung des NZFH ist als PDF-Datei zum Herunterladen und Ausdrucken verfügbar – in Deutsch und zehn zweisprachigen Versionen: Arabisch, Bulgarisch, Englisch, Farsi, Französisch, Italienisch, Polnisch, Russisch, Spanisch und Türkisch.
Empfehlungen für Fachkräfte zum Kinderschutz
Die aktuelle Situation kann dazu führen, dass die Belastungen der Familie zunehmen. Gründe hierfür können zum Beispiel sein: finanzielle Schwierigkeiten durch Arbeitslosigkeit oder Kurzarbeit, zunehmende Paar- und Familienkonflikte, fehlende Entlastung durch Großeltern oder fehlende Betreuungsmöglichkeiten für Kinder, wenn das Kind nicht in der Notbetreuung der Kinderkrippe oder Kindertagesstätte betreut wird. Dies kann dazu führen, dass die Fachkräfte in den Frühen Hilfen sowohl in der Art als auch im Umfang der Unterstützung an ihre Grenzen kommen. In dieser Situation stehen folgende Optionen zur Verfügung:
- Die Frequenz der Kontakte erhöhen und anstatt einmaliger längerer (telefonischer) Kontakte häufigere kurze Kontakte anbieten.
- Bei der Ansprache der Familie nochmal mehr darauf zu achten, dass die Väter aktiv in die Beratung einbezogen werden und gemeinsam mit ihnen erörtert wird, wie sie als Paar diese schwierige Situation gemeinsam meistern können.
- Bei finanziellen Schwierigkeiten auf die neu geschaffenen weitreichenden Möglichkeiten zur finanziellen Unterstützung von Familien hinweisen. Das Bundesfamilienministeriums bietet dazu eine Übersicht: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/corona-pandemie/finanzielle-unterstuetzung
- Die Eltern auf ergänzende Beratungsangebote freier Träger (z. B. telefonische Paar- oder Erziehungsberatung) oder des Allgemeinen Sozialen Dienstes des Jugendamtes verweisen.
Das NZFH hat auf seiner Website für Eltern eine Übersicht veröffentlicht mit kostenlosen Telefon- und Online-Beratungen für Eltern und Schwangere, die teilweise auch außerhalb der Dienstzeit von Beratungsstellen zur Verfügung stehen: www.elternsein.info/coronazeiten-beratung-jetzt-fuer-eltern - Die außerfamiliäre Betreuung von Kindern in Krippe oder Kita ist in den Bundesländern unterschiedlich geregelt. Informationen zur regulären Betreuung sowie zu den Möglichkeiten einer Notbetreuung gibt es beim örtlichen Jugendamt.
Nach wie vor sind viele Angebote und Unterstützungen für Kinder über drei Jahre noch nicht zum Regelbetrieb zurückgekehrt. Informationen zu den landesspezifischen und kommunalen Vorgaben und Einschränkungen erhalten Sie immer bei Ihrer Kommune. Je nach regionalem Ausbruchsgeschehen sind jederzeit weitere Einschränkungen möglich: in Kindertagesstätten und Horten, Schulen sowie Gruppenangeboten oder spezifischen therapeutischen Angeboten. Daher ist es wichtig, dass die Belange aller Kinder in der Familie von den Fachkräften, die im Kontakt mit den Familien sind, mit bedacht werden.
Sie können Eltern und/oder die Geschwisterkinder darauf ansprechen, wie sie mit der aktuellen Situation zurechtkommen oder ob sie ggf. zusätzliche Hilfe und Unterstützung benötigen. Sollten Schwierigkeiten oder Unterstützungsbedarf deutlich werden, können Sie auf entsprechende Angebote aus dem lokalen Netzwerk verweisen oder bei gewichtigen Anhaltspunkten für eine Kindeswohlgefährdung das Jugendamt – zur Not auch ohne Einwilligung der Eltern – hinzuziehen.
Eine Übersicht an professionellen und ehrenamtlichen Beratungsmöglichkeiten für Familien per Telefon oder Online-Beratung sind auf der Website des NZFH für Eltern zu finden: www.elternsein.info/coronazeiten-beratung-jetzt-fuer-eltern
Unter den aktuellen Bedingungen kann der Grad der Belastung der Eltern in einem solchen Maße so steigen, dass er zu einem Risiko für das Kind wird. Finanzielle Sorgen, Partnerschaftskonflikte, fehlende Entlastung z. B. durch Großeltern oder Kindertagesbetreuung ggf. in Verbindung mit sehr fordernden und anstrengenden Kindern (z. B. aufgrund von Regulationsstörungen) können "das Fass zum Überlaufen bringen".
Die Folge kann psychische oder physische Misshandlung (z. B. auch Schütteln des Babys) sein. Es kann zu körperlicher, emotionaler, kognitiver oder erzieherischer Vernachlässigung und zu Partnerschaftsgewalt kommen. Dies kann mittelbar oder unmittelbar zu einer erheblichen Belastung oder gar zu einer Gefahr für das Kind führen.
Sehen Sie in einer Familie solch erhebliche Belastung oder Gefahr für das Kind oder sind sich unsicher, sollten Sie Kontakt mit einer "insoweit erfahrenen Fachkraft (InsoFa)" aufnehmen und die Situation erörtern. Insoweit erfahrene Fachkräfte werden in allen Kommunen vorgehalten. Die Kontaktdaten können Sie in der Regel über die Netzwerkkoordinierenden oder das Jugendamt erfragen. Darüber hinaus ist die Konsultation von Fachberatungsstellen, wie z. B. Kinderschutz-Zentren möglich. Hinweise zu Faktoren, die bei der Einschätzung der Wahrscheinlichkeit einer erneuten oder erstmaligen Vernachlässigung oder Misshandlung in den Blick genommen werden sollten, gibt das "Handbuch Kindeswohlgefährdung nach §1666 BGB und Allgemeiner Sozialer Dienst" des Deutschen Jugendinstituts e. V. Siehe darin insbesondere die Frage 73 "Welche Aspekte können insgesamt bei der Einschätzung von Gefährdungsfällen bedeutsam sein?" und die Frage 70 "Wie können Misshandlungs- und Vernachlässigungsrisiken eingeschätzt werden?"
Ergänzend zur Dokumentationsvorlage für Gesundheitsfachkräfte stellt das NZFH auch Formulare zur Verfügung, die Fachkräfte bei gewichtigen Anhaltspunkten einer Kindeswohlgefährdung nutzen können.
Ein Formular dient dazu, das Vorgehen und die getroffenen Vereinbarungen systematisch zu dokumentieren. Eine Orientierungshilfe hilft bei der Vorbereitung auf eine Beratung durch eine InsoFa: https://www.fruehehilfen.de/qualitaetsentwicklung-fruehe-hilfen/arbeitshilfen-fuer-die-praxis/dokumentationsvorlage/dokuvorlage2020/formulare-bei-gewichtigen-anhaltspunkten-einer-kindeswohlgefaehrdung/
Die Frühen Hilfen sind ein präventives Angebot und insofern nicht geeignet, als alleinige Hilfe in Gefährdungsfällen den Schutz eines Kindes zu sichern. Dennoch kommen sie immer wieder als ergänzende Hilfe in Gefährdungsfällen zum Einsatz. Sie sind dann Teil eines Schutzkonzeptes, in dem neben dem Jugendamt z. B. auch ambulante Hilfen zur Erziehung oder Angebote der Frühförderung eine bedeutende Rolle spielen.
Während der starken Einschränkungen während der Corona-Pandemie haben sich nicht nur der Umfang, sondern auch die Art und Weise, wie die Hilfen erbracht werden können, erheblich verändert. Insofern müssen die Schutzkonzepte kritisch hinterfragt und angepasst werden. Aus der Analyse von problematischen Fallverläufen ist bekannt, dass Schutzkonzepte nicht immer an sich verändernde Bedingungen angepasst werden. Gründe hierfür können fehlende zeitliche Ressourcen, gegenseitige Verantwortungszuschreibungen und mangelnde Kommunikation im Netz der Helferinnen und Helfer sein.
Kleinkinder gehören zu der Gruppe der besonders vulnerablen Kinder. Vernachlässigung und Misshandlung können für sie schnell lebensbedrohlich werden. Vor diesem Hintergrund sollten Fachkräfte in den Fällen, in denen das Schutzkonzept bislang nicht aktualisiert wurde, Kontakt mit dem Jugendamt aufnehmen und beispielsweise um eine telefonische Helfer- bzw. Helferinnenkonferenz bitten. Zwischen den beteiligten Akteuren sollte insbesondere besprochen werden:
- Wie hoch wird das Risiko für Misshandlung und/oder Vernachlässigung unter den veränderten Bedingungen eingeschätzt?
- Wie sieht die Unterstützungsleistung der einzelnen Akteure derzeit konkret aus? Reicht dies aus, um das Kind vor erheblichen Gefahren zu schützen?
- Wer übernimmt zukünftig welche Aufgabe in der Arbeit mit der Familie? Wie kann ein persönlicher Eindruck vom Kind gewährleistet werden?
- In welchen Abständen findet ein Austausch im Helferinnen- und Helfernetz statt?
- In welchen Situationen bedarf es einer kurzfristigen Kontaktaufnahme bzw. sofortiger Maßnahmen zum Schutz des Kindes? Wie können diese (auch am Wochenende) eingeleitet werden?
Empfehlungen zu Arbeitsorganisation und Austausch im Netzwerk und in der Kommune
Die Netzwerke Frühe Hilfen sollten auf ihren Internetseiten deutlich kommunizieren, wie die Beratungs- und Anlaufstellen in ihrer Kommune jetzt für Eltern erreichbar sind. Sie sollten erklären, welche ergänzenden oder alternativen Beratungsmöglichkeiten es nun gibt: zum Beispiel telefonisch, per Mail und Videotelefonie.
Für akute Krisen und Notfälle sollte möglichst auf den Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD), die Polizei sowie regionale und überregionale Hotlines und Online-Beratungen hingewiesen werden – siehe dazu die Frage "Welche alternativen Online-Beratungen und Elterntelefone gibt es für Eltern?"
Auf www.elternsein.info bietet das NZFH Familien und werdenden Eltern einen Überblick zu alternativen Beratungsmöglichkeiten auch außerhalb der Dienstzeit von Beratungsstellen. Die Anlaufstellen Frühe Hilfen, Netzwerke und Kommunen können auf die Seite verlinken und sie in den Sozialen Medien bewerben: https://www.elternsein.info/beratung-anonym/anonym-kostenlos/corona-zeiten-beratung-jetzt-fuer-eltern/
Das NZFH stellt Akteuren und Kommunen außerdem Materialien zur Verfügung, um Eltern über Frühe Hilfen zu informieren: Materialien zur Elternansprache – Informationen für Eltern, Service für Akteure. Auch Fragen zur Öffentlichkeitsarbeit beantwortet das NZFH gerne.
Aktuelle Informationen und Beschlüsse der Kommune zu einschränkenden Maßnahmen wie Besuchsverbote oder Kontakteinschränkungen sollten umgehend an die Fachbereiche und Koordinierenden weitergeleitet werden.
Wenn Netzwerktreffen ausfallen müssen, können Informationen an die Fachkräfte zum Beispiel durch regelmäßige Newsletter weitergegeben werden. Der Austausch im Netzwerk kann zudem über regelmäßige Telefon- oder Video-Konferenzen sichergestellt werden.
Tipps und Tools finden Sie auch unter Beratung bei Kontaktbeschränkungen weiter oben.
Um Eltern so gut wie möglich zu unterstützen, entwickeln viele Beratungsstellen praktische Lösungen. Einige Beispiele im Bereich der Frühen Hilfen sind hier zusammengestellt: Praxisbeispiele von Angeboten Früher Hilfen in der Corona-Zeit
Mit der Online-Plattform inforo unterstützt das NZFH außerdem die internetbasierte Möglichkeit, sich fachlich und praktisch auszutauschen. Nach der kostenlosen Registrierung können Fachkräfte der Frühen Hilfen auf öffentliche Inhalte von Kolleginnen und Kollegen der Frühen Hilfen zugreifen, Ideen und Anregungen austauschen, voneinander lernen und sich vernetzen: www.inforo.online/bundesstiftung
Informationen über das neuartige Coronavirus finden Gesundheitsfachkräfte auf der Internetseite des Robert Koch-Instituts unter www.rki.de/covid-19
Weitere Informationen für die Bevölkerung und einzelne Zielgruppen, zum Beispiel zu Hygienetipps und Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ) in unterschiedlichen Formaten und Sprachen, finden sich auf der Internetseite der BZgA unter: www.infektionsschutz.de
Die Inhalte der Fragen und Antworten auf www.infektionsschutz.de/coronavirus/fragen-und-antworten/ stellt die BZgA für die nicht-kommerzielle Nutzung auf Webseiten von Fachkräften zur Verfügung. Sie lassen sich ab sofort über einen bereitgestellten iFrame integrieren. Eine kurze technische Anleitung steht unter www.infektionsschutz.de/coronavirus/inhalte-nutzen/.
Spezifische Informationen erteilen ggf. auch die jeweiligen Berufsverbände, zum Beispiel der Deutsche Hebammenverband (DHV) e. V.: https://www.hebammenverband.de/corona/
Bei aktuellen Fragen zum Infektionsschutz und den regionalen Regelungen sollten sich die Fachkräfte an ihr örtliches Gesundheitsamt wenden.
Wichtig: Seit 16. März 2022 gilt bundeseinheitlich die einrichtungsbezogene Impfpflicht. Auch für Fachkräfte in den Frühen Hilfen. Siehe dazu auch Fragen und Antworten in der Rubrik Regelungen der Bundesstiftung Frühe Hilfen und arbeitsrechtliche Informationen
Der tägliche Dienstablauf kann durch wechselnde Homeoffice- und Präsenzbesetzungen gewährleistet werden. Je nach regionalem Ausbruchsgeschehen und Regelungen, kann es von Vorteil sein, wenn die Mitarbeitenden in feste Teams eingeteilt werden und sich in der Anwesenheit abwechseln. Ein Plan zur Notfallbesetzung im Büro sollte regelmäßig aktualisiert werden. Zudem können Springer im Fall einer Erkrankung die Präsenzbesetzung kurzfristig übernehmen.
E-Mails von Eltern und Fachkräften, die nicht direkt bearbeitet werden können, sollten zunächst mit einer Standard-Antwort beantwortet werden. Diese enthält zum Beispiel Informationen zum Bearbeitungszeitraum, zur Erreichbarkeit der Dienststelle und Präsenztagen, gegebenenfalls zu Diensthandy-Nummern, Vertretungen und kommunalen Hotlines.
Auch ein Link zur NZFH-Website für Eltern mit einer Übersicht an professionellen und kostenlosen Telefon- und Online-Beratungen für Eltern und Schwangere, die teilweise auch außerhalb der Dienstzeit von Beratungsstellen zur Verfügung stehen, kann eingefügt werden: www.elternsein.info/coronazeiten-beratung-jetzt-fuer-eltern
Zuständigkeiten insbesondere zur akuten Krisenberatung, zur Beantwortung von Presseanfragen und zur Öffentlichkeitsarbeit während einer Krise sollten klar geregelt sein und auf einzelne Personen beschränkt sein. So können sich die anderen Fachkräfte aufs Tagesgeschäft konzentrieren.
Eine Arbeitshilfe des NZFH enthält Hinweise, wie Krisenkommunikation innerhalb einer Kommunalverwaltung geplant, umgesetzt und an die individuellen Gegebenheiten einzelner Jugendämter angepasst werden kann: https://www.fruehehilfen.de/krise-im-jugendamt/
Für Behörden hat die Bundesfachstelle Barrierefreiheit eine Handreichung mit Tipps zur barrierefreien Kommunikation in Zeiten von Corona erstellt: https://www.bundesfachstelle-barrierefreiheit.de/SharedDocs/Downloads/DE/Veroeffentlichungen/handreichung-barrierefreie-kommunikation-corona-virus.html?nn=1126032
Weitere Empfehlungen, FAQ und Informationen zu Corona und Frühen Hilfen:
Publikationen
Informationen anderer Websites
Zusammen gegen Corona | Bundesministerium für Gesundheit
Was wichtig ist – einfach erklärt: Aktuelle Informationen zu Covid-19:
www.zusammengegencorona.de
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
Das BMFSFJ fasst Informationen zu Hilfs- und Unterstützungsangeboten übersichtlich zusammen:
https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/corona-pandemie/
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)
Die BZgA informiert als Bundesbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit zuverlässig und in Abstimmung mit dem Robert Koch-Institut auf seinem Online-Portal:
https://www.infektionsschutz.de