Regelungen der Bundesstiftung Frühe Hilfen und arbeitsrechtliche Informationen
Antworten auf Fragen zu Fördermöglichkeiten durch die Bundesstiftung Frühe Hilfen sowie zu arbeitsrechtlichen Regelungen, finanziellen Hilfen für Gesundheitsfachkräfte in den Frühen Hilfen wie Familienhebammen und Familien-Gesundheits- und Kinderkranken-Pflegende (FGKiKP) und zum Infektionsschutz sowie zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht
Regelungen der Bundesstiftung Frühe Hilfen
Die Förderung durch die Bundesstiftung Frühe Hilfen ist auch weiterhin gesichert. Gerade in Zeiten, die Unsicherheiten und Ängste mit sich bringen und damit Familien zusätzlich belasten, ist es wichtig, die Unterstützungsangebote für Familien aufrechtzuerhalten.
Um diesen Herausforderungen und Bedürfnissen gerecht zu werden, hat der Bund das "Aktionsprogramm Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche" beschlossen. Mit den zusätzlichen Mitteln fördert die Bundesstiftung Frühe Hilfen insbesondere entlastende Angebote für Familien mit Kindern bis drei Jahre, zum Beispiel Familienpatenschaften, Lotsenaktivitäten oder die längerfristige Begleitung und Beratung durch Familienhebammen oder Familien-, Gesundheits- und Kinderkrankenpflegende.
Zuvor hatte die Bundesstiftung Frühe Hilfen die förderrechtlichen Grundlagen bereits an die Situation im Zusammenhang mit dem Coronavirus angepasst und unterstützt auch alternative, insbesondere digitale Angebote.
Die Notwendigkeit weiterer Anpassungen wird durch die Geschäftsstelle der Bundesstiftung Frühe Hilfen in Absprache mit den Landeskoordinierungsstellen Frühe Hilfen laufend geprüft.
Zusätzlich zu den bisherigen Angeboten besteht beispielsweise unbürokratisch die Möglichkeit, Unterstützungsangebote für Eltern über andere Formate als den Besuch zu Hause durchzuführen und abzurechnen – zum Beispiel über Telefon-, Video- und Online-Beratung.
Auch die Durchführung von Webinaren oder Videokonferenzen für Fachkräfte sind förderfähig.
Bei Fragen hierzu wenden Sie sich an die kommunale Netzwerkkoordination oder die kommunalen Ansprechpartner in den Frühen Hilfen.
Tipps und Hinweise zum Einsatz von digitalen Formaten sind auf der Seite "Arbeit und Begleitung der Familien" zusammengestellt.
Grundsätzlich ist es möglich, technische Geräte, die Fachkräfte der Frühen Hilfen in Zeiten der Corona-Krise für die Betreuung der Familien aus der Ferne benötigen, über die Bundesstiftung Frühe Hilfen abzurechnen. Voraussetzung für die Förderfähigkeit ist allerdings, dass die Fachkraft die Geräte vorrangig für die Arbeit in den Frühen Hilfen benötigt. Dazu können auch einmalige (Lizenz)-Gebühren für Videokonferenzsoftware zählen.
Die Anschaffung von technischen Geräten ist vorab mit den zuständigen Koordinierenden abzustimmen.
Die Anschaffung von persönlicher Schutzausrüstung für Fachkräfte der Frühen Hilfen gegen die Infektionsgefahr durch das Coronavirus, zum Beispiel geeignete Masken und Händedesinfektionsmittel, ist über Mittel der Bundesstiftung Frühe Hilfen grundsätzlich förderfähig, sofern diese im Kontakt mit der Zielgruppe der Frühen Hilfen (werdende Eltern und Familien mit Kindern in den ersten Lebensjahren) genutzt wird. Die Zweckbindung – Einsatz im niedrigschwelligen, präventiven Bereich – ist dabei weiterhin zu beachten.
Die Anschaffung und Nutzung der Materialien zum persönlichen Infektionsschutz soll dazu dienen, die Familien auch während der Pandemie zu erreichen und vorhandene Angebote des Netzwerkes Frühe Hilfen aufrechtzuerhalten. Die Ausgaben sind im Verwendungsnachweis auszuweisen und im Sachbericht zu begründen.
Zu beachten sind bei der Anschaffung und dem Einsatz entsprechender Schutz-Materialien insbesondere die Hinweise des Robert Koch-Institutes: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Arbeitsschutz_Tab.html
Eine Abstimmung – insbesondere zur sachgerechten Verwendung – soll zusätzlich mit der für Infektionsschutz zuständigen Stelle der kommunalen Gebietskörperschaft oder einer vergleichbaren Stelle erfolgen.
Diese Regelung gilt bis auf Widerruf und wird ggf. den weiteren Entwicklungen angepasst.
Impfungen, Impfpflicht und Testen
Ausführliche Informationen zur Corona-Schutzimpfung und zum Testen sind – in Form von Fragen und Antworten – auf dem Online-Portal der Bundesregierung zusammengestellt: https://www.zusammengegencorona.de/
Zu finden sind dort auch Informationen speziell zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht: https://www.zusammengegencorona.de/impfen/gesundheits-und-pflegeberufe-impfen/einrichtungsbezogene-impfpflicht/
Die Grundlage für die einrichtungsbezogene Impfpflicht ist das „Gesetz zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19 und zur Änderung weiterer Vorschriften im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie“
Die "Handreichung zur Impfprävention in Bezug auf einrichtungsbezogene Tätigkeiten" des Bundesgesundheitsministeriums schreibt dazu unter Punkt 15:
"Frühe Hilfen werden nicht von einer gesonderten spezialisierten Einrichtung erbracht, die in § 20a IfSG hätte eigens genannt oder unter eine der bestehenden Kategorien subsumiert werden können. Vielmehr handelt es sich hier um ein Netzwerk aus Einrichtungen verschiedener Art, von denen einige als solche schon von der Vorschrift explizit genannt werden (etwa Hebammen, Gesundheitsämter, Krankenhäuser, Sozialpädiatrische Zentren). Andererseits können Leistungen im Rahmen von Frühen Hilfen auch durch Einrichtungen erbracht werden, die nicht in den Anwendungsbereich des § 20a IfSG fallen (etwa Agenturen für Arbeit). Bei Personen, die im Rahmen der Frühen Hilfen tätig sind ist daher darauf abzustellen, ob sie in einer Einrichtung oder einem Unternehmen tätig sind, die unter die Regelung des § 20a Absatz 1 Satz 1 fällt. Personen, die als Familienhebammen oder Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpflegende tätig sind, und nicht bereits unter § 20a Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 IfSG zu fassen sind, sind ebenfalls als mit den in der Nummer 3 genannten Angeboten vergleichbar anzusehen und fallen damit in den Anwendungsbereich der Vorschrift." (Stand: 22.2.2022)
Nachzulesen unter: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/C/Coronavirus/FAQs_zu_20a_IfSG.pdf
Eine Auflistung ist im Infektionsschutzgesetz, § 20a Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, zu finden. Mit Blick auf Frühe Hilfen sind dies zum Beispiel:
- Arztpraxen
- Praxen sonstiger humanmedizinischer Heilberufe, zum Beispiel Hebammen und Entbindungspfleger (auch freiberufliche Hebammen)
- Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitsdienstes, in denen medizinische Untersuchungen, Präventionsmaßnahmen oder ambulante Behandlungen durchgeführt werden
- Sozialpädiatrische Zentren nach § 119 SGB V
- Krankenhäuser
- Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen
- Entbindungseinrichtungen
Das Gesetz gilt bis zum 01.01.2023.
Alle Personen, die der einrichtungsbezogenen Impfpflicht unterliegen, müssen bis zum Ablauf des 15. März 2022 der Leitung der Einrichtung einen Impf- oder Genesenennachweis vorlegen.
Freiberuflich Tätige, die unter die einrichtungsbezogene Impfpflicht fallen, müssen die Nachweise dokumentieren, sodass im Falle einer behördlichen Kontrolle nachgewiesen werden kann, dass sie der Impfpflicht nachgekommen sind.
Wichtig: Die Bundesländer können in eigener Zuständigkeit bestimmen, dass Nachweise einer Behörde vorzulegen sind, zum Beispiel dem Gesundheitsamt. Das gilt auch für freiberuflich Tätige.
Für Arbeitnehmende hat Verdi Gesundheit & Soziales arbeitsrechtliche Informationen zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht zusammengestellt: FAQ: Infos für Beschäftigte
Die Teststrategie wurde im Laufe der Corona-Pandemie mehrfach an aktuelle Lage und Gegebenheiten angepasst. Der grundsätzliche Anspruch, sich kostenlos auf das Corona-Virus testen zu lassen, besteht aktuell nicht mehr. Stattdessen ist das Ziel, vulnerable Personen zu schützen. Anspruch auf kostenlose Tests haben derzeit zum Beispiel Kinder unter 5 Jahren, Schwangere im den ersten drei Monaten der Schwangerschaft, Besucherinnen und Besucher in Krankenhäusern oder Haushaltsangehörige von nachweislich Infizierten.
Ausführliche Informationen zur nationalen Teststrategie, zu Testverfahren und Kostenübernahme sind auf dem Online-Portal der Bundesregierung veröffentlicht: https://www.zusammengegencorona.de/testen/allgemeine-infos-zum-testen/
Weitere arbeitsrechtliche Informationen
Das Deutsche Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e. V. (DIJuF) hat eine Linkübersicht zu den aktuellen Verordnungen und Allgemeinverfügungen der Länder erstellt, z.B. zu Quarantäne-Regeln, Vorgaben für private und öffentliche Veranstaltungen und Treffen, unter: https://www.dijuf.de/handlungsfelder/coronavirus/coronavirus-materialpool/verordnungen/allgemeinverfuegungen-der-laender
Fragen zu Arbeitsrecht und Arbeitsschutz zum Coronavirus (SARS-CoV-2) beantwortet das Bundesministerium für Arbeit und Soziales – auf Deutsch sowie verschiedenen weiteren Sprachen, in Leichter Sprache und Gebärdensprache: https://www.bmas.de/DE/Schwerpunkte/Informationen-Corona/Fragen-und-Antworten/Fragen-und-Antworten-corona/corona-virus-arbeitsrechtliche-auswirkungen.html
Ausführliche Informationen zur sogenannten einrichtungsbezogenen Impfpflicht, die auch für Gesundheitsfachkräfte in den Frühen Hilfen gilt, sind auf der Website des Bundes zusammengestellt: https://www.zusammengegencorona.de/impfen/gesundheits-und-pflegeberufe-impfen/einrichtungsbezogene-impfpflicht/
Die beiden zuständigen Bundesministerien für Wirtschaft und Energie und für Finanzen haben weitreichende Maßnahmen beschlossen, um auch Solo-Selbständige und Freiberufler finanziell zu unterstützen, z. B. durch die "Corona-Soforthilfe". Die Bewilligung entsprechender Anträge erfolgt durch die Länder und Kommunen: https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Coronavirus/coronahilfe.html
Eine Übersicht an Unterstützungsmöglichkeiten für Selbstständige in der Corona-Pandemie hat auch die Bundesagentur für Arbeit veröffentlicht unter: https://www.arbeitsagentur.de/corona-pandemie-unterstuetzung-fuer-selbststaendige
Berufstägige waren und sind angehalten, möglichst viele Arbeiten im Home-Office zu erledigen. Daraus ergeben sich Fragen, zum Beispiel zu steuerlichen Regelungen oder zur Sicherheit am Arbeitsplatz.
Informationen zur Homeoffice-Pauschale hat die Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. zusammengestellt unter: https://www.vlh.de/arbeiten-pendeln/beruf/was-bringt-mir-die-homeoffice-pauschale.html
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat Empfehlungen zum sicheren Homeoffice zusammengestellt. Vertiefende Details sind in der PDF „Tipps für sicheres mobiles Arbeiten" zusammengestellt. Alle Informationen unter: https://www.bsi.bund.de/DE/Themen/Unternehmen-und-Organisationen/Informationen-und-Empfehlungen/Empfehlungen-nach-Angriffszielen/Remote/Home-Office/home-office_node.html
Arbeitgeber und Selbstständige können für Zeiträume bis 23. September 2022 Entschädigungen bei Quarantäne, Tätigkeitsverbot oder Schul- und Kitaschließungen über ein neues Online-Verfahren stellen. An dem Online-Verfahren beteiligen sich elf Bundesländer: Baden-Württemberg, Brandenburg, Bremen, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein. https://ifsg-online.de
Informationen des Bundesfamilienministeriums (BMFSFJ) zum Kinderkrankengeld, inklusive der Musterbescheinigung für Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Schule zum Download unter: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/aktuelles/alle-meldungen/kinderkrankengeld-wird-ausgeweitet/164738
Informationen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) zum erleichterten Kurzarbeitergeld und Sozialschutz: https://www.bmas.de/DE/Corona/corona.html
Die sozialen Dienstleister stellen den Antrag auf Zuschüsse nach dem Sozialdienstleister-Einsatzgesetz (SodEG) bei dem jeweiligen Leistungsträger, zudem sie in einem Rechtsverhältnis stehen. Das Sozialdienstleister-Einsatzgesetz (SodEG) regelt den Einsatz sozialer Dienstleister zur Krisenbewältigung und einen Sicherstellungsauftrag der Leistungsträger für soziale Dienstleister. Mehr Informationen zur Absicherung sozialer Dienstleister hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales veröffentlicht unter: https://www.bmas.de/DE/Schwerpunkte/Informationen-Corona/Sozialdienstleister-Einsatzgesetz/sodeg.html
Die Bundesregierung hat unter der Federführung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) weitreichende Möglichkeiten zur finanziellen Unterstützung von Familien beschlossen, damit Familien auch die Folgen der Pandemie besser bewältigen können: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/corona-pandemie/finanzielle-unterstuetzung
Weitere Empfehlungen, FAQ und Informationen zu Corona und Frühen Hilfen:
Weitere Informationen auf fruehehilfen.de
Informationen anderer Websites
Zusammen gegen Corona | Bundesministerium für Gesundheit
Was wichtig ist – einfach erklärt: Aktuelle Informationen zu Covid-19:
www.zusammengegencorona.de
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
Das BMFSFJ fasst Informationen zu Hilfs- und Unterstützungsangeboten übersichtlich zusammen:
https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/corona-pandemie/
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)
Die BZgA informiert als Bundesbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit zuverlässig und in Abstimmung mit dem Robert Koch-Institut auf seinem Online-Portal:
https://www.infektionsschutz.de