Erklärung zur Barrierefreiheit
Erklärung und Geltungsbereich
Das Nationale Zentrum Frühe Hilfen (NZFH) ist bemüht, seine Website www.fruehehilfen.de im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Internetseite www.fruehehilfen.de.
Ihre Hinweise nehmen wir ernst
Wir nehmen Ihre Rückmeldungen zur Zugänglichkeit sehr ernst. Wir schätzen jeden Hinweis zu Mängeln und werden unser Bestes tun, um diese zu beheben und Ihnen die nicht zugänglichen Informationen in barrierefreier Form zur Verfügung zu stellen. Bitte senden Sie uns auch den Link zu der Seite, auf der Sie die nicht barrierefreien Inhalte gefunden haben. Weitere Informationen zu unseren Kontaktmöglichkeiten finden Sie weiter unten.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist wegen einiger Unvereinbarkeiten nur teilweise mit Richtlinie (EU) 2016/2102 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen vereinbar. Die Unvereinbarkeiten sind nachstehend aufgeführt.
Nicht barrierefreie Inhalte
- Einige Bilder haben keine oder unzureichende Alternativtexte.
- WCAG 1.1.1 (Nicht-Text-Inhalte)
- Erläuterung: Bilder sollten immer mit Alternativtexten versehen sein, um sicherzustellen, dass sie für Screenreader-Nutzer zugänglich sind.
- Die Navigation mit der Tastatur ist nicht auf allen Seiten vollständig optimiert.
- WCAG 2.1.1 (Tastatur)
- Erläuterung: Alle Funktionen sollten mit der Tastatur zugänglich sein, um die Nutzung für Menschen mit motorischen Einschränkungen zu ermöglichen.
- Semantische HTML-Tags sind nicht in allen Bereichen definiert.
- WCAG 1.3.1 (Info und Beziehungen)
- Erläuterung: Die Verwendung von semantischen HTML-Tags hilft Screenreadern, die Struktur und den Inhalt der Seite besser zu interpretieren.
- Die HTML-Struktur und Syntax sind teilweise unzureichend, was möglicherweise zu Problemen bei der Nutzung mit Screenreadern führen kann.
- WCAG 4.1.1 (Parsing)
- Erläuterung: Eine korrekte HTML-Struktur ist entscheidend, damit Screenreader den Inhalt richtig interpretieren können.
- ARIA-Attribute fehlen oder sind nicht korrekt implementiert (insbesondere bei Slidern).
- WCAG 4.1.2 (Name, Rolle, Wert)
- Erläuterung: ARIA-Attribute sollten korrekt verwendet werden, um die Zugänglichkeit von dynamischen Inhalten zu gewährleisten.
- Links mit unklaren oder redundanten Beschriftungen.
- WCAG 2.4.4 (Link und Zweck)
- Erläuterung: Links sollten klare und aussagekräftige Beschriftungen haben, damit Nutzer wissen, wohin sie führen.
- Fehlende oder unklare Beschriftungen bei Formularfeldern und sind nicht vollständig mit Screenreadern nutzbar.
- WCAG 3.3.2 (Beschriftungen oder Hinweise)
- Erläuterung: Jedes Formularfeld sollte klar beschriftet sein, um die Eingabe für alle Nutzer zu erleichtern.
Mangelnde Barrierefreiheit aufgrund unverhältnismäßiger Belastung
Der Aufwand einer kompletten Umstellung vor allem der eingebundenen Dokumente verschiedener Herkunft steht nicht im Verhältnis zum voraussichtlichen Nutzen für den Besucher. Die Unverhältnismäßigkeit der barrierefreien Gestaltung wird in § 2 Abs. 3 BfWebG in Verbindung mit Artikel 5 und Erwägungsgrund 39 der EU-Richtlinie (EU) 2016/2102 beschrieben.
Eine unverhältnismäßige Belastung liegt aktuell in Bezug auf den Aufwand für die Umstellung aller PDF-Dokumente vor. In Zukunft bemühen wir uns, möglichst wenig PDF-Dokumente einzusetzen und stattdessen möglichst viele barrierearme Artikel zu veröffentlichen.
Die Hinweise im Einzelnen:
- Bestimmte/Alle PDF-Dokumente sind nicht vollständig barrierefrei. Zugangsstandards wie HTML-Inhalte entsprechen.
- WCAG 4.1.2 (Name, Rolle, Wert)
- Erläuterung: Alle Inhalte, einschließlich PDF-Dokumente, müssen barrierefrei sein müssen. PDF-Dokumente sollten so gestaltet sein, dass sie von Screenreadern und anderen Hilfstechnologien korrekt interpretiert werden können.
- Textinformationen in Informationsvideos werden nicht in Tonspur oder als zusätzliche Textinformation zur Verfügung gestellt. Zugangsstandards wie HTML-Inhalte entsprechen.
- WCAG 1.2.2 (Untertitel (Synchron))
- Erläuterung: Audiovisuelle Inhalte, wie Videos, sollen mit Untertiteln oder Transkripten versehen werden, um sicherzustellen, dass auch hörgeschädigte Personen Zugang zu den Informationen haben.
- Der Kontrast zwischen Textfarbe und Hintergrundfarbe ist an einigen Stellen zu gering. Zugangsstandards wie HTML-Inhalte entsprechen.
- WCAG 1.4.3 (Kontrast (Minimum))
- Erläuterung: Der Kontrast zwischen Text und Hintergrund soll ausreichend hoch sein muss, um die Lesbarkeit für alle Benutzer, insbesondere für Menschen mit Sehbehinderungen, zu gewährleisten.
- Eine schlüssige Reihenfolge der Tastaturbedienung ist an einigen Stellen nicht gegeben.
- WCAG 2.4.3 (Fokussierbare Elemente)
- Erläuterung: Die Navigation durch die Inhalte mit der Tastatur soll logisch und vorhersehbar sein muss, um sicherzustellen, dass Benutzer, die auf Tastaturbedienung angewiesen sind, die Inhalte effektiv nutzen können.
Inhalte außerhalb des Geltungsbereichs der EU-Richtlinie 2016/2102
Folgende Inhalte sind aktuell nicht barrierefrei, allerdings sind sie nach § 1 Absatz 2 Satz 1 BfWebG in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 4 der EU-Richtlinie 2016/2102 von der Verpflichtung ausgenommen:
- Datei-Downloads, die vor dem 23.09.2018 veröffentlicht wurden.
- Einbindungen von Inhalten Dritter
- Videos, die vor dem 23.09.2020 veröffentlicht wurden.
Leichte Sprache
Ein Teil der Seite ist in leichter Sprache abgefasst, damit soll die Zugänglichkeit erhöht werden.
Erstellung
Diese Erklärung wurde am 05.03.2025 erstellt.
Die VALID Group GmbH hat die Überprüfung im Auftrag des Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) durchgeführt.
Feedback und Kontaktangaben
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten von www.fruehehilfen.de aufgefallen? Oder haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit? Dann können Sie sich gerne bei uns melden. Bitte benutzen Sie dafür das vorgesehene Feedback-Formular.
Sie können uns auch per Post oder telefonisch kontaktieren:
Nationales Zentrum Frühe Hilfen (NZFH)
im Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG)
Maarweg 149-161
50825 Köln
Tel.: +49 (0)221 8992-0
Fax: +49 (0)221 8992-300
E-Mail: mailto:redaktion(at)fruehehilfen.de
Wir werden versuchen, die mitgeteilten Mängel zu beseitigen bzw. Ihnen nicht zugängliche Informationen in barrierefreier Form zur Verfügung zu stellen.
Durchsetzungsverfahren
Beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen gibt es eine Schlichtungsstelle gemäß § 16 BGG. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes zu lösen.
Sie können die Schlichtungsstelle einschalten, wenn Sie mit den Antworten aus der oben genannten Kontaktmöglichkeit nicht zufrieden sind. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden.
Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand.
Auf der Internetseite der Schlichtungsstelle finden Sie alle Informationen zum Schlichtungsverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Schlichtungsverfahren abläuft und wie Sie den Antrag auf Schlichtung stellen.
Sie können den Antrag auch in Leichter Sprache oder in Deutscher Gebärdensprache stellen. Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin
Telefon: +49 (0)30 18 527-2805
Fax: +49 (0)30 18 527-2901
E-Mail: info(at)schlichtungsstelle-bgg.de
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de