Leistungsleitlinien Bundesstiftung Frühe Hilfen zur Umsetzung des Fonds Frühe Hilfen
Neufassung der Leistungsleitlinien gem. § 3 Absatz 4 des Gesetzes zur Kooperation und Information im Kinderschutz über die Bundestiftung Frühe Hilfen
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Beschreibung
Mit Verabschiedung der Verwaltungsvereinbarung (VV Fonds FH) ist auch eine Neufassung der Leistungsleitlinien erfolgt. Diese sehen drei Förderbereiche vor:
- Maßnahmen zur Sicherstellung der Netzwerkstrukturen in den Frühen Hilfen
- Maßnahmen zur psychosozialen Unterstützung von besonders belasteten Familien durch spezifische Angebote Früher Hilfen
- Erprobung innovativer Maßnahmen und Implementierung erfolgreicher Modelle