Rechtsexpertise „Flüchtlingskinder und ihre Förderung in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege"
Für Kinder, die dauerhaft in Deutschland leben, besteht seit 1. August 2013 ein Rechtsanspruch auf einen Platz in der Kindertagesbetreuung ab dem vollendeten ersten Lebensjahr. Dieser gilt grundsätzlich auch für geflüchtete Kinder. Allerdings fehlt bislang eine rechtliche Klärung der Frage, ab welchem Zeitpunkt geflüchtete Kinder diesen Rechtsanspruch haben und inwiefern er an einen bestimmten Aufenthaltsstatus gekoppelt ist. Ebenso steht eine Prüfung aus, ob einzelne Zugangsregelungen Hürden für Eltern von Flüchtlingskindern darstellen, die sich aus deren spezifischer Lebens- und Wohnsituation ergeben.
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Beschreibung
Um diese Fragen aus juristischer Sicht zu beantworten, hat das Deutsche Jugendinstitut im Rahmen der Nationalen Bildungsberichterstattung, die vorliegende Rechtsexpertise in Auftrag gegeben. Die Autor(inn)en setzen sich in der Expertise mit den Rechtsgrundlagen auseinander, die einen Zugang von Flüchtlingskindern zu Angeboten der Kindertagesbetreuung begründen. Darüber hinaus thematisieren sie, welche (zusätzlichen) Zugangsmöglichkeiten und -barrieren für Flüchtlingskinder bei der Nutzung frühkindlicher Bildungsangebote bestehen. Ein besonderes Augenmerk wird auf mögliche indirekte Diskriminierungsmechanismen gelegt, die verhindern, dass Flüchtlingskinder den gleichen Zugang zu Angeboten der Kindertagesbetreuung erhalten wie einheimische Kinder.