Satzung zur Bundesstiftung Frühe Hilfen
Rechtliche Grundsätze der Bundesstiftung Frühe Hilfen, die der Bund gemäß Artikel 1 Absatz 4 der Verwaltungsvereinbarung Fonds Frühe Hilfen (VV Fonds FH) im Einvernehmen mit den Ländern beschlossen hat.
Rechtliche Grundsätze der Bundesstiftung Frühe Hilfen, die der Bund gemäß Artikel 1 Absatz 4 der Verwaltungsvereinbarung Fonds Frühe Hilfen (VV Fonds FH) im Einvernehmen mit den Ländern beschlossen hat.