Verwaltungsvereinbarung Bundesinitiative Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen
Die Verwaltungsvereinbarung (gem. § 3 Absatz 4 des Gesetzes zur Kooperation und Information im Kinderschutz) stellt die Grundlage zur Umsetzung der Bundesinitiative Frühe Hilfen (BIFH) bis zum Übergang in den Fonds Frühe Hilfen von 2012 bis 2017 dar – von Bund und Ländern unterzeichnet.
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Beschreibung
Das von Bund und Ländern unterzeichnete Dokument enthält 15 Artikel mit rechtlichen, finanziellen und strukturellen Regelungen zur Bundesinitative Frühe Hilfen sowie in der Anlage Übersichten zur Aufteilung der Leistungen und Koordinierungskosten.