„Inklusion“ neu denken und umsetzen
Bernhard Scholten (Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Familien und Frauen, Rheinland Pfalz Mainz) wies in seiner Begriffsbestimmung "Frühförderung", "Frühe Hilfe" und "inklusives Gemeinwesen" darauf hin, dass in Rheinland-Pfalz das trägerübergreifende Budget nach § 17 SGB IX in der Frühförderung umgesetzt wird, was deutschlandweit eine Ausnahme sei. Im SGB VIII ist der Begriff der Frühförderung und des inklusiven Gemeinwesens nicht verankert. Er plädierte dafür, dass Frühe Hilfen Teil der Regelfinanzierung sein und erfolgreiche Projekte Früher Hilfen in eine Regelfinanzierung überführt werden sollten. Anhand des Beispiels Schwangerschaft zeigte er auf, wie ein "inklusives Gemeinwohl" in Rheinland-Pfalz entwickelt werden konnte. Seiner Meinung nach sollten Eltern, die ein behindertes Kind erwarten oder bekommen haben, schnellstmöglich das Helfersystem kennen lernen. Ebenso bestehen in Rheinland-Pfalz spezielle Angebote von Geburtskliniken in Kooperation mit Beratungsstellen. Ziel ist es, dass sich alle Geburtskliniken an "Frühen Hilfen" beteiligten und Kurse wie etwa "Guter Start ins Kinderleben" anbieten.
Bernhard Scholten erläuterte, dass es wichtig ist mit allen Hebammen zu arbeiten und nicht ausschließlich mit Familienhebammen. Aus seiner Sicht ist der Einsatz von Familienhebammen nicht unbedenklich, denn es werde zu Beginn der Hilfe eine Unterscheidung getroffen, die noch gar nicht eindeutig ist. Die Weiterqualifizierung von Hebammen stellte er außer Frage. Es sollte jedoch bedacht werden, worin sich das Angebot der Familienhebammen von Sozialpädagogischer Familienhilfe unterscheidet.
Zur nachgeburtlichen Begleitung kommentiert Bernhard Scholten, dass die Frühuntersuchung argumentativ instrumentalisiert wurde, sie könne Kindesvernachlässigung verhindern. Damit werde aber von einem Instrument, dass für die Früherkennung von Krankheiten und Behinderungen entwickelt wurde, mehr verlangt, als dass es methodisch leisten könne. Dennoch konnte durch die Frühförderung die Beteiligungsrate der Untersuchungen vor allem bei 3-jährigen und älteren Kindern erhöht werden. So könnten Kinder früh in Unterstützungsleistungen vermittelt werden und das gesunde Aufwachsen von Kindern erleichtert werden.
In allen Landkreisen und Städte in Rheinland-Pfalz gibt es Netzwerke, wie sie im Kinderschutzgesetz beschrieben sind. Geburtskliniken haben nach dem Kinderschutzgesetz die Aufgabe zum Sozialpädiatrischen Zentrum Kontakt herzustellen. Durch Projekte wie "Kinder psychisch kranker Eltern" werde eine Vernetzung von Jugendhilfe und Psychiatrie entwickelt, die gerade bei postnatalen Depressionen im Interesse von Mutter und Kind gut zusammenarbeiten sollten.
Bernhard Scholten vertrat die Annahme, durch exklusive Förderung werde Inklusion behindert. Hier brauche es eine Lösung, dass fachlich gute Förderung auch zur Integration der betroffenen Kinder beiträgt. Er regte an, das Verständnis von Förderung zu überdenken: Wie können Kinder inkludiert und dennoch gefördert werden? Im Weiteren nahm Bernhard Scholten Bezug zur Bundesregierung und zur "großen Lösung" Stellung: Hier sei ein intensiver Abwägungsprozess mit dem Ziel, die Inklusion behinderter Kinder zu stärken, erforderlich.