Frühe Hilfen: In gemeinsamer Verantwortung für Familien
Rede von Caren Marks, Parlamentarische Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Es gilt das gesprochene Wort!
Sehr geehrte Frau Parlamentarische Staatssekretärin Widmann- Mauz,
sehr geehrter Herr Dr. Gassen,
sehr geehrte Frau Prof. Pott,
sehr geehrte Damen und Herren,
heute Vormittag konnte ich leider nicht hier sein, weil wir eine Sitzungswoche des Deutschen Bundestages haben und ich Präsenzpflicht im Plenum hatte.
Ich freue mich sehr, den Nachmittag gemeinsam mit Frau Kollegin Widmann-Mauz aus dem Bundesministerium für Gesundheit zu eröffnen. Im Koalitionsvertrag haben wir vereinbart, die Zusammenarbeit von Kinder- und Jugendhilfe und Gesundheitswesen zu verbessern.
Immer wieder wird mir in Gesprächen von der Praxis vermittelt, wie wichtig die Zusammenarbeit beider Systeme ist, um das gesunde Aufwachsen von Kindern und ihren Schutz zu gewährleisten. Darum ist es kein Zufall, sondern bewusste Entscheidung, dass BMG und BMFSFJ heute gemeinsam zu einem Publikum sprechen, das aus diesen beiden Systemen kommt. Sie sehen heute Familien- und Gesundheitsministerium Seite an Seite für die gleiche Sache werben.
Bei den Frühen Hilfen handelt es sich um einen Strauß von Maßnahmen an der Schnittstelle unterschiedlicher Systeme. Die Anforderungen an die Hilfen sind durch die unterschiedlichen Lebenssituationen von Familien stets verschieden.
Nehmen wir das Beispiel einer Frau, die Zwillinge bekommt. Der Mann ist viel unterwegs, Großeltern sind nicht vor Ort. Da verschafft der wöchentliche Besuch durch eine ehrenamtliche Patin, organisiert z.B. von Wellcome oder der AWO, große Erleichterung.
Oder nehmen wir das Beispiel einer 17-jährigen jungen Mutter, alleinerziehend. Noch kein Schulabschluss, kein eigenes Einkommen. Für diese Mutter kann eine Familienhebamme, die regelmäßig die Familie besucht, auf Kind und Eltern achtet, vorsichtig Tipps zum Alltag gibt, eine große Hilfe sein.
Frühe Hilfen unterstützen also Familien, die neben den üblichen Herausforderungen mit weiteren Belastungen wie
- Armut,
- Gewalterfahrung in der eigenen Kindheit,
- Wochenbett-Depression oder
- einer psychischen oder physischen Erkrankung
konfrontiert sind.
Stellen Sie sich vor:
Eine Frau begibt sich in psychiatrische Behandlung. Fragt der Arzt im Aufnahmegespräch danach, ob sie Kinder hat und wie die Kinder versorgt sind? Das wäre wichtig; denn psychische Probleme der Eltern stellen ein großes Risiko für die Kinder dar. Gerade Familien, die von psychischen Krankheiten betroffen sind, brauchen gut aufeinander abgestimmte und flexible Angebote.
In den letzten Jahren ist der Auf- und Ausbau flächendeckender Netzwerke vorangekommen. Auch des Auf- und Ausbaus der Angebote zur frühzeitigen und besseren Unterstützung und Förderung von Müttern und Vätern mit kleinen Kindern.
Das Bundesfamilienministerium hat bereits 2007 ein Aktionsprogramm zu Frühen Hilfen auf den Weg gebracht. Es hat in diesem Rahmen das Nationale Zentrum Frühe Hilfen als zentrale Wissensplattform auf Bundesebene installiert.
Beachtlich finde ich die gelungene, gemeinsame Trägerschaft von Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) und Deutschem Jugendinstitut (DJI). Die Kooperation des Gesundheitswesens mit der Kinder- und Jugendhilfe steht damit hier im Vordergrund.
Im Rahmen des Aktionsprogramms wurden zehn Modellprojekte zu Frühen Hilfen gefördert, die in allen 16 Bundesländern verortet waren. Die Erkenntnisse aus dieser ersten Förderphase spielten auch bei den Beratungen zum Bundeskinderschutzgesetz eine wesentliche Rolle.
Ich möchte kurz drei wichtige Ergebnisse nennen:
- Qualifiziert koordinierte kommunale Netzwerke sind notwendig, wenn die sektorenübergreifende Vermittlung von passgenauen Hilfen gelingen soll.
- Familienhebammen und Fachkräfte aus vergleichbaren Gesundheitsfachberufen erreichen niedrigschwellig Familien.
- Schwangerschaftsberatungsstellen und Geburtskliniken sind wichtige Kooperationspartner mit Schlüsselfunktion für den Zugang zum Netzwerk Frühe Hilfen.
Am 1. Januar 2012 ist das Bundeskinderschutzgesetz in Kraft getreten. Das Gesetz stärkt Prävention und Intervention gleichermaßen. Es führt zu weiteren Verbesserungen beim Kinderschutz.
Das Gesetz steht für bessere Unterstützungsangebote für Eltern und Kinder sowie für mehr Zusammenarbeit der Akteure durch Netzwerke im Kinderschutz und in den Frühen Hilfen.
Mit dieser Gesetzesinitiative haben wir auch das Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) neu eingeführt.
Das Besondere an diesem Gesetz ist, dass der Gesetzgeber darin erstmals Frühe Hilfen normiert hat, als möglichst frühzeitige, koordinierte und multiprofessionelle Angebote für Mütter und Väter sowie schwangere Frauen und werdende Väter.
Es geht darum, die Entwicklung von Kindern vor allem in den ersten Lebensjahren gut zu begleiten. Es geht auch darum, insbesondere Familien in belastenden Lebenslagen durch eine Vernetzung von Gesundheitssystem und Kinder- und Jugendhilfe frühzeitig zu erreichen und passgenau zu unterstützen.
Dabei denke ich nicht nur an die Zusammenarbeit von Gesundheitssystem und Kinder- und Jugendhilfe. Ich denke auch an andere Akteure wie beispielsweise Schwangerschaftsberatungsstellen und Frühfördereinrichtungen. Auch sie sind wichtige Partner in den kommunalen Netzwerken Frühe Hilfen.
Damit der strukturelle Auf- und Ausbau der Frühen Hilfen sowie die Weiterentwicklung der kommunalen Netzwerke vorankommt, wurde die „Bundesinitiative Frühe Hilfen“ etabliert. Unter anderem Frau Ministerin Schwesig hat sich damals dafür stark gemacht.
Das Bundesfamilienministerium arbeitet seitdem mit Hochdruck daran. Der Bund stellt 177 Mio. Euro für die Jahre 2012 bis 2015 zur Verfügung!
Seit dem 5. November liegt nun der Zwischenbericht 2014 zur Bundesinitiative Frühe Hilfen vor. Sie haben vielleicht mitbekommen, auch das Bundeskabinett hat dazu eine Stellungnahme abgegeben.
Der Bericht wurde vom Nationalen Zentrum Frühe Hilfen als Koordinierungsstelle des Bundes erstellt und beruht auf den Zwischenergebnissen der Begleitforschung zur Bundesinitiative.
Einige interessante Zahlen aus dem Bericht:
- 76 Prozent der Jugendamtsbezirke sind der Meinung, dass es durch die Bundesinitiative bessere Möglichkeiten gibt, Familien in belastenden Lebenslagen zu unterstützen.
- 98 Prozent der Jugendamtsbezirke haben Netzwerkkoordinierungsstellen eingerichtet.
- In 84 Prozent der Jugendamtsbezirke wird Betreuung und Begleitung durch Familienhebammen und vergleichbare Gesundheitsfachberufe angeboten.
Ich finde, diese Zahlen sprechen für sich und machen deutlich, dass die Zusammenarbeit vor Ort gestärkt wurde. Die strukturellen Voraussetzungen in Ländern und Kommunen für Netzwerke wurden geschaffen.
Das hat zudem die Halbzeitkonferenz zur Bundesinitiative Frühe Hilfen, die vor kurzem von Frau Ministerin Schwesig und Frau PSt Fischbach eröffnet wurde, gezeigt. Dort haben Vertreterinnen und Vertretern aus Bund, Ländern und Kommunen sowie von freien Trägern, Verbänden und weiteren Institutionen Bilanz gezogen.
Sehr gefreut hat mich, dass auch viele Vertreterinnen und Vertreter aus dem Gesundheitsbereich, darunter auch Ärztinnen und Ärzte, an dieser Tagung teilgenommen haben.
Ich muss an dieser Stelle auch sagen, dass es noch Punkte gibt, an denen wir weiter gemeinsam arbeiten müssen.
Beispielsweise könnten niedergelassene Ärztinnen oder Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und -therapeuten in die kommunalen Netzwerke noch besser eingebunden werden.
Sehr geehrte Frau Kollegin Widmann-Mauz,
Ihr Ressort hat vor kurzem den Entwurf des Präventionsgesetzes vorgelegt. Das freut mich sehr. Vielen Dank, dass Sie dieses wichtige Gesetz in dieser Legislatur auf den Weg bringen wollen.
Frühe Hilfen sind eine Präventionsmaßnahme. Gerne nutze ich diese Gelegenheit heute, um dafür zu werben, Maßnahmen der Frühen Hilfen im Kontext mit diesem Gesetz zu diskutieren.
Vor der Mittagspause wurde Ihnen bereits das erfolgreich erprobte Modell der „Interprofessionellen Qualitätszirkel zu Frühen Hilfen“ der KV Baden-Württemberg präsentiert.
Ich habe mich darüber informiert und finde beeindruckend, dass es damit gelungen ist, Ärztinnen und Ärzte stärker in die Netzwerke Frühe Hilfen einzubeziehen.
Bei Qualitätszirkeln, das wissen die vielen Ärztinnen und Ärzte, die heute teilnehmen, handelt es sich um bereits etablierte Strukturen zur fortlaufenden Qualitätssicherung.
Das Modellprojekt, das vor vier Jahren vom Nationalen Zentrum Frühe Hilfen aus Mitteln des Bundesfamilienministeriums gefördert wurde, zeigt aber auch, wie nachhaltig Projekte sein können.
Denn die Kassenärztliche Vereinigung Württemberg hat mit dem BKK Landesverband Süd sowie dem Landkreis- und Städtetag Baden-Württemberg einen Selektivvertrag geschlossen. Dieser sieht nun auch eine Entlohnung der Ärztinnen und Ärzte vor, wenn sie Familien in die Netzwerke Frühe Hilfen vermitteln.
An dieser Stelle möchte ich dem Nationalen Zentrum Frühe Hilfen herzlich danken. Ihr Engagement und Durchhaltevermögen hat hier zum Erfolg geführt.
Ich danke insbesondere Ihnen, Frau Paul und Ihrem Team. Gemeinsam mit der Kassenärztlichen Vereinigung Baden- Württemberg haben Sie eine Menge geschafft.
Es hat mich gefreut, dass die Kassenärztliche Bundesvereinigung mit uns diese Tagung ausrichtet. Das ist ein wichtiges Signal. Ich fände es gut, wenn von der heutigen Veranstaltung ein Impuls auch in andere Bundesländer ausgeht.
Abschließend bleibt nur zu sagen: Wir werden gemeinsam weiter daran arbeiten, dass ein gutes Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen von Anfang an gelingt und dass es starke Netzwerke für Familien gibt.