Grußworte
Die Tagung wurde eröffnet mit Grußworten von Regina Kraushaar, Leiterin der Abteilung Kinder und Jugend im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Prof. Dr. med. Elisabeth Pott, Direktorin der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, und Prof. Dr. Georg Cremer, Generalsekretär des Deutschen Caritasverbandes e.V.
Die Kernaussagen der einzelnen Grußworte haben wir an dieser Stelle für Sie zusammengefasst.
Geburtskliniken als ideale Partner der Frühen Hilfen
Regina Kraushaar, Leiterin der Abteilung Kinder und Jugend im BMFSFJ
„Das Gesundheitswesen ist für die Entwicklung der Frühen Hilfen essentiell“, betonte Regina Kraushaar in ihrem Grußwort zur Eröffnung der Tagung. Damit Frühe Hilfen dauerhaft wirksam sein können, ist der Austausch zwischen den Systemen notwendig. Viele Angebote der Frühen Hilfen haben sich aus der Kinder- und Jugendhilfe entwickelt. Wie erste Bestandsaufnahmen nach Auf- und Ausbau der Frühen Hilfen seit 2007 zeigen, hat die Annahme der Angebote durch Eltern deutlich zugenommen.
Nun geht es darum, den Blick zu weiten und die Frühen Hilfen weiterzuentwickeln. „Wohin wollen wir, was können wir für die Familien noch besser machen? Dazu braucht es Anregungen und Ideen. Die heutige Veranstaltung ist dafür ideal“, erklärte die Leiterin der Abteilung Kinder und Jugend. Geburtskliniken sind „ideale Zugangswege“ zu Müttern und Familien mit Unterstützungsbedarf: 98 Prozent der Mütter entbinden in Kliniken. Einige Beispiele unterschiedlicher Länder, die sich auf der Tagung vorstellten, können bereits zeigen, wie sich die Netzwerkarbeit zwischen Gesundheitswesen und örtlichen Anbietern der Frühen Hilfen/Kinder- und Jugendhilfe gestalten lassen. Für die Zukunft ist es wichtig, dass beide Systeme gemeinsam weiter vorangehen und Geburtskliniken in das Netzwerk Frühe Hilfen hineinwachsen.
Vertrauen ist die Grundlage für alles!
Prof. Dr. Elisabeth Pott, Direktorin der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
„Jedes Kind hat ein Recht auf Gesundheit und gesundes Aufwachsen“, so bezog sich Prof. Dr. Elisabeth Pott auf die UN-Kinderrechtskonvention. Das Engagement der Frühen Hilfen knüpft an diesen grundlegenden Rechten der Kinder an.
Die Zusammensetzung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Tagung – Fachkräfte in den Kliniken und Vertreterinnen der Netzwerke Frühe Hilfen – lässt erkennen, wie groß der Wunsch und die Bereitschaft sind, sich zu vernetzen und voneinander zu lernen. Wie Studien des NZFH zeigen, hat die Vermittlung von Angeboten der Frühen Hilfen in den Geburtskliniken bereits zugenommen. Die Zusammenarbeit von Gesundheitswesen und Kinder- und Jugendhilfe war immer gewünscht, doch gilt es, so manche Hürde zu überwinden und gegenseitiges Verständnis zu schaffen für unterschiedliche institutionelle Rahmenbedingungen und Konzepte. Den Trend zu engeren Kooperationen will die Tagung unterstützen, indem sie drei Aspekte hervorhebt:
- Qualifizierung der Fachkräfte
- Beteiligung von Eltern in den Frühen Hilfen
- Transfer und Weiterentwicklung bewährter Praxis
Die Qualifizierung der Fachkräfte ist eine wichtige Säule der Arbeit des NZFH. Sie richtet sich sowohl an Vertreterinnen und Vertreter der Netzwerke Frühe Hilfen als auch an das Fachpersonal in den Kliniken. Vor diesem Hintergrund begrüßte Prof. Dr. Elisabeth Pott das Filmprojekt GuStaF – Guter Start in die Familie“, eine Initiative von Frau Prof. Dr. Thyen und der Universität Lübeck. Der Film beschreibt, wie die Ansprache der Eltern auf eine Weise gelingen kann, dass sie sich angenommen und ernst genommen fühlen. „Vertrauen“, betonte Prof. Elisabeth Pott, „ist die Grundlage für alles“. Und Vertrauen schafft auch der zweite wichtige Aspekt, die Partizipation. Die Einbeziehung der Eltern als Experten ihrer Kinder garantiert die optimale Passung zwischen Bedarf und Hilfsangebot.
Wichtige Impulse für die Weiterentwicklung der Frühen Hilfen bietet nicht zuletzt das Podiumsgespräch mit geladenen Müttern im Rahmen der Tagung. Die WHO/UNICEF-Initiative „Babyfreundlich“ zeigt, wie wichtig es ist, die Eltern- Kind-Bindung bereits in der Geburtsklinik zu fördern.
„Es führen immer mehrere Wege zum Ziel“, betonte Prof. Pott und verwies dabei auf die Vielfalt der auf der Tagung vorgestellten Ansätze gelungener Kooperationen zwischen Geburtskliniken und Frühen Hilfen. Das afrikanische Sprichwort „Es braucht ein ganzes Dorf, um ein Kind großzuziehen“, kann als Sinnbild für das verstanden werden, was die Frühen Hilfen leisten. Genauso wie das Dorf stehen sie den Eltern nach der Geburt ihrer Kinder zur Seite.
Die Politik der Befähigung
Prof. Dr. Georg Cremer, Generalsekretär des Deutschen Caritasverbandes e.V.
Das Bundeskinderschutzgesetz definiert den Auftrag zu Hilfen der Befähigung, indem es dort heißt: „Aufgabe der staatlichen Gemeinschaft ist es, soweit erforderlich, Eltern bei der Wahrnehmung ihres Erziehungsrechts und ihrer Erziehungsverantwortung zu unterstützen.“ (§ 1 Abs. 3 KKG). Während Artikel 6 des Grundgesetzes „das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht zur Pflege und Erziehung ihrer Kinder“ festschreibt und damit dem Gedanken der Freiheit und der Abwehr staatlicher Übergriffigkeit folgt, wird dies heute durch eine Politik der Befähigung ergänzt. Die Frühen Hilfen sind ein Beispiel für die Integration des Befähigungsgedankens in die Sozialpolitik. „Und das ist dringend notwendig“, betonte Prof. Cremer. Denn die Defizite des Sozialstaates liegen nicht in einem Mangel an Hilfen, sondern in der ungenügenden Prävention von sozialen Notlagen.
„Es geht darum, Familien, die über weniger Ressourcen verfügen, zu fördern und entsprechende Rahmenbedingungen dafür zu schaffen“, so Prof. Cremer. Bei den Frühen Hilfen muss allerdings immer wieder selbstkritisch hinterfragt werden, ob und ab wann Eltern diese als soziale Kontrolle und Einschränkung ihrer Freiheit erleben. Einen positiven Kontakt zu den Eltern aufzubauen und zu halten, steht im Mittelpunkt aller Aktivitäten.
Seit 2010 hat die Caritas eine Vielzahl an Netzwerken und Angeboten der Frühen Hilfen geschaffen, zuletzt das Projekt „Von Anfang an. Gemeinsam. Frühe Hilfen und Katholische Geburtskliniken“ in Kooperation mit dem Katholischen Krankenhausverband. Das Projekt verfolgt unter anderem das Ziel, die systemübergreifende Kooperation im Sinne der Frühen Hilfen an der Schnittstelle zwischen Sozialgesetzbuch V und VIII rechtlich zu verankern. Sozialrechtliche Regelungen und damit die sozialrechtliche Absicherung seien eine Notwendigkeit, betonte Prof. Cremer abschließend.