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Eröffnung

Die Tagung wurde eröffnet von Dr. Karin Jurczyk aus dem Deutschen Jugendinstitut (DJI), Leiterin der Abteilung Familie und Familienpolitik (in Vertretung von Prof. Dr. Sabine Walper, Forschungsdirektorin des DJI).

Zusammenfassung der Eröffnungsrede

Das Thema der Tagung „Kinderschutz – Handeln mit Risiko“ steht hoch im Kurs. Dies spiegelt sich nicht zuletzt in der hohen Zahl der Anmeldungen für diese Tagung wider. Wir freuen uns sehr, dass sich das Publikum aus den unterschiedlichsten Feldern zusammensetzt, die mit dem Thema Kinderschutz in Berührung kommen können: Fach- und Leitungskräfte aus ASD und Jugendämtern sowie von Freien Trägern, Vertreterinnen und Vertreter aus dem Gesundheitsbereich sowie aus Kommunal- und Landespolitik.

Ein neues Verständnis von Kinderschutz

Das Verständnis des Begriffs „Kinderschutz“ hat sich in den letzten zehn Jahren stark verändert. Wurde Kinderschutz vor einigen Jahren noch in erster Linie als Intervention zur Abklärung eines konkreten Verdachts auf eine Kindeswohlgefährdung bzw. zur Abwendung einer konkreten Gefahr für das Kind definiert und damit in erster Linie als Aufgabe des Jugendamtes und des Familiengerichts angesehen, erfolgte 2005 mit Einführung des § 8a SGB VIII eine Konkretisierung des Kinderschutzauftrages: unter anderem wurde der Kinderschutzauftrag der Freien Träger der Jugendhilfe konkretisiert. Dies löste intensive Diskussionen in der Fachpraxis aus, insbesondere zur Rollenverteilung zwischen Jugendamt und Freien Trägern. Die Gesetzesänderung setzte darüber hinaus einige positive fachliche Impulse, beispielsweise kam es in der Folge vermehrt zu gemeinsamen Fortbildungen.

Mittlerweile werden sowohl Ziele als auch Aufträge im Handlungsfeld Kinderschutz noch wesentlich breiter definiert: Mit dem Ausbau primär- und sekundärpräventiver Unterstützungsangebote - Stichwort Frühe Hilfen - wurde der Begriff Kinderschutz ausgedehnt auf frühzeitige Hilfe und Unterstützung von jungen und belasteten Familien, um dem Entstehen von Überforderungssituationen und damit möglichen Gefahren für das Kindeswohl vorzubeugen. In diesem Zusammenhang hat auch die systemübergreifende Kooperation und Vernetzung stark an Bedeutung gewonnen. Der Einbezug weiterer Akteurinnen und Akteure in den Schutzauftrag - als Strategie zur gesamtgesellschaftlichen Verankerung der Verantwortung für den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gefahren - wurde mit Einführung des § 4 KKG, der insbesondere Berufsgeheimnisträger wie Ärztinnen und Ärzte oder Lehrerinnen und Lehrer adressiert, weiter konkretisiert und als verbindlicher Qualitätsstandard vom Gesetzgeber vorgegeben.

Ein neuer Umgang mit gescheiterten Kinderschutzfällen

Parallel zur Neuorientierung des Kinderschutzverständnisses veränderte sich auch die Betrachtung von und der Umgang mit problematischen oder gescheiterten Kinderschutzfällen. Bis vor wenigen Jahren wurde öffentlich nur sehr zurückhaltend über das Scheitern oder das Auftreten von Fehlern im Kinderschutzhandeln gesprochen; zu stark waren die Ängste der betroffenen Fachkräfte vor einer moralischen und auch rechtlichen Verurteilung. Noch heute hat diese Haltung Einfluss auf einen Teil der Debatte. Bei den Verantwortlichen des Kinderschutzsystems selbst wächst jedoch mittlerweile das Bewusstsein dafür, dass der Anspruch, ein absolut sicheres und fehlerfreies System zu schaffen, nicht realistisch ist. Kinderschutz wird zunehmend als risikobehaftetes Arbeitsfeld erkannt und akzeptiert, in dem Fehler passieren können und leider immer wieder passieren werden. Wichtig ist jedoch, dass aus diesen Fehlern gelernt werden kann, und das gelingt nur dann, wenn sie nicht aus Scham und Angst verschwiegen werden. Genau hier setzt das NZFH in seinem Aufgabenbereich „Lernen aus problematischen Kinderschutzverläufen“ mit den Projekten an, die zum Teil auch auf der Tagung präsentiert werden.

In den Projekten geht es vor allem darum, möglichst viel Wissen über Gefahren im Kinderschutzhandeln zu generieren, um so ein möglichst risiko- und fehlersensibles System zu schaffen. Ein Weg dahin ist, problematische Fallverläufe zu analysieren, um zu verstehen, wie kritische Entwicklungen, Entscheidungen und Handlungen zustande kommen. Dies wiederum setzt die Entwicklung einer Fehlerkultur voraus, die einen unverstellten Blick auf Krisen zulässt sowie offene Diskussionen gescheiterter Fallverläufe ermöglicht und fördert.

Die heutige Tagung möchte einen Beitrag zu diesem offenen Dialog über Risiken und damit verbundenes mögliches Scheitern leisten.