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Die Publikation mit dem vollständigen Titel "Quo vadis? Die Fortbildung im Rahmen der Frühen Hilfen im Spagat zwischen Ausgebildeten und Studierten" enthält Ergebnisse einer Evaluation des Fortbildungscurriculums aus Nordrhein-Westfalen.
Die Befragungsergebnisse zeigen Erfolgsfaktoren auf sowie Änderungsbedarfe und Handlungsempfehlungen für die weitere Ausgestaltung der Qualifizierung von Hebammen und Gesundheits- und Kinderkrankenpflegenden für den Einsatz in den Frühen Hilfen.
Die Stärkung der Erziehungs- und Beziehungskompetenz von Eltern ist in den vergangenen Jahren zu einem der zentralen Ziele familienbildender und familienfördernder Maßnahmen geworden. Nicht nur die Frühen Hilfen verfolgen dieses Ziel. Auch in Kindertagesstätten, Familienzentren sowie Familienbildungsstätten werden elterliche Erziehungs- und Beziehungskompetenzen gefördert.
Eine engere und systematische Kooperation und Vernetzung von Frühen Hilfen, Kindertagesbetreuung und Familienbildung bieten offenkundig ein großes Potenzial für die Weiterentwicklung einer bedarfsgerechten Versorgung von Familien mit Kindern unter drei Jahren. Eine gelingende Zusammenarbeit erfordert allerdings eine entsprechende fachpolitische Ausgestaltung der jeweiligen Schnittstellen in den unterschiedlichen institutionellen Kontexten.
"Materialien zu Frühen Hilfen 10. Grundlagen zur Kooperation. Recherche zu landesrechtlichen Vorgaben und Förderprogrammen" nimmt diese Schnittstellen genauer in den Blick und gibt eine Übersicht über die landesrechtlichen Vorgaben und Förderprogamme.
Das Rechtsgutachten wurde vom Deutschen Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e.V. (DIJUF) im Auftrag des Nationalen Zentrums Frühe Hilfen (NZFH) erstellt. Es soll Klarheit bezüglich der Voraussetzungen und Rahmenbedingungen für die Analyse von Fällen schaffen und somit einen Beitrag zur Qualitätsentwicklung im Kinderschutz leisten. Neben der Klärung einer Vielzahl unterschiedlicher juristischer Fragen weist das Gutachten auch auf gesetzgeberischen Handlungsbedarf hin.